Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zum Erhaltungsaufwand der
städtischen Gebäude 2025 zur Kenntnis.
- Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zum
Erhaltungsaufwand der städtischen Gebäude 2025 zur Kenntnis.
Begründung:
1. Erhaltungsaufwand
Der
Erhaltungsaufwand soll sich im Hinblick auf die Sicherung einer dauerhaften
Substanzerhaltung an den Gebäudeneubauwerten der städtischen Gebäude
orientieren.
Die Kommunale
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), Köln, empfiehlt einen
Richtwert für die Gebäudeunterhaltung in Höhe von 1,2 Prozent vom
Gebäudeneubauwert (sog. „Substanzerhaltungsschwelle“).
2.1 Grundlagen
für die Ermittlung und Verwendung
Der
Erhaltungsaufwand stellt die Aufwendungen für die Erneuerung von bereits
vorhandenen Teilen (Gebäuden), Einrichtungen oder Anlagen dar. Im Haushaltsplan
für das Jahr 2025 wird der Erhaltungsaufwand in den nachfolgenden
Haushaltspositionen abgebildet:
·
allgemeine
Bauunterhaltungsmittel
·
Leistungen
der Technischen Betriebe
Der
Gebäudeneubauwert ermittelt sich aus den jeweiligen Gebäudewerten 1913
(Entnommen aus den Versicherungsverträgen) multipliziert mit dem Baupreisindex
des laufenden Jahres.
2.2 Ermittlung
des Erhaltungsaufwandes
In der
Haushaltsplanung für das Jahr 2025 sind die nachstehenden Mittel für den
Erhaltungsaufwand vorgesehen:
Allgemeine Bauunterhaltungsmittel 5.070.000
Euro
Handwerkerleistungen der TBR 894.500
Euro
Gesamtsumme 5.964.500
Euro
Bezieht man die
vorgenannte Gesamtsumme der Bauunterhaltung auf den Gebäudeneubauwert von
rd. 614 Mio. Euro, so wird der Richtwert der KGSt von 1,2 Prozent im Jahr
2025 mit 0,9714 Prozent unterschritten. Diese Unterschreitung ist dem im
Jahr 2025 geringeren Haushaltsansatz der Gebäudeunterhaltung (- 250.000 Euro)
sowie den seit dem Jahr 2021 stark gestiegenen Baupreisen geschuldet, die sich
in einem steigenden Gebäudeneubauwert widerspiegeln.
Durch die auch im
Jahr 2025 und den Folgejahren durchzuführenden Umbaumaßnahmen im Rahmen des
laufenden Projekts „Grundschuloffensive“ (Michaelschule, Annetteschule,
Marienschule) sowie der Sanierung der Kopernikus-Sporthalle, dem Umbau des
Rathauszentrums und der Sanierung des Wärmedämmverbundsystems am Gymnasium
Dionysianum werden weitere Maßnahmen zum Erhalt der Gebäudesubstanz und der
technischen Anlagen in erheblichem Umfang durchgeführt. Diese Aufwendungen sind
nicht in der o. g. Summe der Bauunterhaltung berücksichtigt, müssten in Teilen
jedoch konsequenterweise dem Richtwert für die Gebäudeunterhaltung zugeschlagen
werden.
2.3 Maßnahmenplanung
Erhaltungsaufwand 2025
Die seitens der
Zentralen Gebäudewirtschaft für das Jahr 2025 geplanten Maßnahmen sind in der Anlage
1 differenziert nach
·
Allgemeine
Bauunterhaltungsmaßnahmen (5.070.000 Euro)
·
Sondermaßnahmen
(1.220.000 Euro)
dargestellt.
2.3.1
Allgemeine Bauunterhaltungsmittel
Aufgrund der
Haushaltssituation der Stadt Rheine wurden die Mittel für die allgemeine
Bauunterhaltung für das Jahr 2025 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen um die
Ansätze der Sonderprogramme EDV-Verkabelung (50.000 Euro) und
Brandschutzmaßnahmen (200.000 Euro) reduziert, sodass für das Jahr 2025 nunmehr
5.070.000 Euro für die allgemeine Bauunterhaltung zur Verfügung stehen.
Der Großteil der
Mittel der allgemeinen Bauunterhaltung wird durch größere (geplante)
Unterhaltungsmaßnahmen gebunden. Für insgesamt 18 größere
Unterhaltungsmaßnahmen sind im Jahr 2025 insgesamt 3.465.000 Euro veranschlagt.
Für kleinere (ungeplante) Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen (inkl. der
Unterhaltung der Übergangswohnheime und der Sanierung von Fußbodenbelägen)
sowie für Wartungen und Prüfungen der technischen Anlagen (Kücheneinrichtungen,
Heizungen, Alarmierungsanlagen, Aufzüge, Notlicht, Batterieanlagen,
Feuerlöscher, etc.) ist ein Betrag in Höhe von 1.605.000 Euro vorgesehen (siehe
Anlage 1).
Folgende größere
Maßnahmen werden im Jahr 2025 umgesetzt:
Die Umkleiden und
sanitären Anlagen der Sporthalle Alexander-von-Humboldt-Schule befinden
sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Auch von Seiten der nutzenden
Sportvereine ist der derzeitige Zustand bereits bemängelt worden. Die Kosten
für die Sanierung der Umkleiden und sanitären Anlagen belaufen sich auf ca.
210.000 Euro.
Die Fenster der Bodelschwinghschule
zur Heriburgstraße sind dringend auszutauschen. Im Rahmen einer Untersuchung
durch eine Fachfirma wurde festgestellt, dass die Bänder der Fenster teilweise
derart schadhaft sind, dass einige Fenster mit dem Rahmen verschraubt werden
mussten. Teilweise tritt bei Starkregen Wasser im Bereich der Fenster ein. Die
Fenster stammen noch aus der Errichtungszeit des Schulgebäudes. Die Schule ist
Mitte der 1970er Jahre entstanden. Aufgrund des Umfangs ist die Maßnahme in
zwei Bauabschnitte aufzuteilen, damit der Schulunterricht gewährleistet werden
kann. Im Rahmen dieser Maßnahme werden auch Wärmebrücken zurückgebaut, indem
außenliegende Betonteile gedämmt werden.
Für den ersten
Bauabschnitt sind 300.000 Euro veranschlagt. Die Maßnahme wird im Jahr 2026
fortgesetzt.
Das Flachdach der
Umkleiden der Sporthalle am Emslandgymnasium weist Undichtigkeiten auf.
Dies führt insbesondere bei Starkregenereignissen zu Wassereinbrüchen in das
Gebäude. Um Schaden vom Gebäude abzuwenden, ist das Dach zu erneuern. Die
Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 280.000 Euro. Das Dach der Umkleiden wird
als extensives Gründach ausgeführt. Für diese Maßnahme wird eine BAFA-Förderung
(15 % der zuwendungsfähigen Kosten) beantragt.
Derzeit befindet
sich die Hochbaumaßnahme Brandschutz und Barrierefreiheit am Gymnasium
Dionysianum in der Umsetzung. Bei der Begehung des Dachstuhls oberhalb der
Aula wurde festgestellt, dass auch die Schiefereindeckung dieses Traktes
schadhaft ist. Eindringende Feuchtigkeit hat hier bereits zu Schäden am
Dachstuhl geführt. Ein Sachverständiger hat bestätigt, dass eine Reparatur nur
kurzfristig Abhilfe schafft. Eine Erneuerung der Schiefereindeckung und ein
teilweiser Austausch der Holzkonstruktion sei in spätestens zwei bis drei
Jahren erforderlich. Aus wirtschaftlicher Sicht und um die neu zu gestaltende
Aula vor Wassereintritt zu bewahren, ist die Maßnahme im Jahr 2025
durchzuführen. Die Kosten für die Dachsanierung belaufen sich auf rd. 220.000
Euro.
Die Fensterfassade
im Bereich Foyer/Information des Neues Rathaus wurde bei der
Fenstersanierung in den Jahren 2010/2011 nicht erneuert. Die Fensterfassade
stammt aus dem Jahr 1976 und besteht aus ungedämmten Fensterprofilen sowie
einer Einscheibenverglasung. Energetisch ist die Fassade dringend zu erneuern.
Was jedoch noch schwerer wiegt, ist die Tatsache, dass aus Sicht des
Arbeitsschutzes die Beschäftigten der Information gesundheitlichen Gefahren
ausgesetzt sind. So beträgt die Raumtemperatur in den Wintermonaten zu
Arbeitsbeginn teilweise lediglich 15 Grad Celsius und erreicht auch über Tag
nicht die nach Arbeitsstättenrichtlinie mindestens geforderten 20 Grad Celsius.
Weiterhin strahlt die Verglasung im Winter Kälte ab, was dazu führt, dass
mobile Heizlüfter betrieben werden müssen. Hierdurch kommt es zu einem
zusätzlichen Energieverbrauch. Außerdem bildet sich im Innenbereich
Kondenswasser an den Scheiben, was teilweise zu Pfützenbildung auf dem Fußboden
führt.
Aus energetischer
sowie arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist die Fensterfassade im Bereich
Foyer/Information des Neues Rathauses zu erneuern. Die Kosten belaufen sich auf
rd. 380.000 Euro.
Im Februar 2024
ist ein massives Sandsteinelement aus der Fassade des Glockenturms der Petri-Kirche
herabgestürzt. Die Nutzung der Petri-Kirche wurde daraufhin untersagt. Ein
hinzugezogener Sachverständiger hat festgestellt, dass die Fassade und die
Dachkonstruktion dringend sanierungsbedürftig sind. Bestehende Vorsprünge und
Ornamente müssen einzeln neu gesichert und überarbeitet, einige Blöcke gänzlich
erneuert werden. Die Dacheindeckung muss nach baulicher Vorgabe gänzlich
erneuert werden. Teilweise sind Sanierungen an der hölzernen Dachkonstruktion
notwendig. Die Kosten für diese Maßnahme werden nach dem Gutachten des
Sachverständigen auf rd. 440.000 Euro geschätzt.
Die Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien hat auf Antrag aus dem
Denkmalschutz-Sonderprogramm eine Förderung in Höhe von 209.000 Euro (50 v. H.
der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten) für die Durchführung dieser
notwendigen Maßnahmen in Aussicht gestellt.
Medienentwicklungsplan
Die Umsetzung des
Medienentwicklungsplans an den Schulgebäuden ist abgeschlossen. Im Rahmen der
Fortschreibung des Medienentwicklungsplans (Medienentwicklungsplan 2.0) sollen
nun auch die Sporthallen mit den entsprechenden Medien ausgestattet werden. Im
Jahr 2025 werden zunächst die Sporthallen der weiterführenden Schulen
(Emslandgymnasium, Euregio-Gesamtschule, Alexander-von-Humboldt-Schule und
Abendrealschule) mit den entsprechenden Verkabelungen ausgestattet. In den
Sporthallen am Gymnasium Dionysianum, am Kopernikus-Gymnasium sowie an der
Nelson-Mandela-Schule ist der Medienentwicklungsplan bereits umgesetzt.
Im Jahr 2026 wird
dann der Medienentwicklungsplan an den Sporthallen der Grundschulen umgesetzt.
Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote
Die Zentrale
Gebäudewirtschaft setzt im Rahmen des „Ausbaus ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ verschiedene Maßnahmen um. So
werden die ehemaligen Hausmeisterwohnungen an der Johannesschule Mesum,
Teilstandort Elte, und der Marienschule Hauenhorst für den Offenen Ganztag aus-
bzw. umgebaut und Kellerräume in der Kardinal-von-Galen-Schule für den Offenen
Ganztag hergerichtet. Die Kosten der Maßnahmen werden über eine Landeszuwendung
über die Schulverwaltung getragen. Der zeitliche Aufwand geht zu Lasten der
Zentralen Gebäudewirtschaft.
2.3.2 Sondermaßnahmen
Mit der Erneuerung
des Wärmedämmverbundsystems (WDVS) am Gymnasium Dionysianum wurde im
Sommer 2023 begonnen. Hier wurde zunächst die Westfassade am Kleihues-Bau (zur
Petrikirche) saniert, um den zeitlichen Aufwand für die weiteren
Sanierungsabschnitte einschätzen zu können. Ab dem Jahr 2024 folgten dann die weiteren
Fassaden (Innenhof und Sporthalle). Aufgrund baulich bedingter Verzögerungen
werden die Arbeiten nach dem derzeitigen Bauzeitenplan bis Mitte des 2.
Quartals 2025 abgeschlossen sein. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen
sich auf rd. 1,935 Mio. Euro. Die finanziellen Mittel sind über eine
Rückstellung sowie Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz –
Kapitel 2 (KInvFG 2) gedeckt.
Die Sanierung der
Sporthalle des Kopernikus-Gymnasiums wurde im Jahr 2024 weitestgehend
abgeschlossen. Aufgrund von Produktions- und Lieferengpässen kann der Einbau
der neuen Tribünenanlage erst im Jahr 2025 erfolgen. Um die Ausfallzeiten für
den Schulsport so gering wie möglich zu halten, ist der Einbau der
Tribünenanlage in den Osterferien 2025 vorgesehen. Die Gesamtkosten für die
Maßnahme belaufen sich auf rd. 2,7 Mio. Euro, von denen noch rd. 350.000 Euro
im Jahr 2025 zahlungswirksam werden.
Die Gesamtmaßnahme
wird mit bis zu 90 % der förderfähigen Kosten aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 2 (KInvFG 2) finanziert.
2.3.3 Maßnahmen
aus Vorjahren (Rückstellungen)
Für die in der
Anlage 1 unter Buchstabe C. aufgeführten Maßnahmen aus Vorjahren wurden
Rückstellungen gebildet. Da die Durchführung dieser Maßnahmen nicht das
laufende Haushaltsjahr 2025 belasten, können diese Maßnahmen auch während der
vorläufigen Haushaltsführung bis zur Genehmigung des Haushalts ausgeschrieben
und durchgeführt werden.
2.4 Maßnahmen
2026
Die für das Jahr
2026 geplanten Bauunterhaltungsmaßnahmen können der beigefügten Anlage
entnommen werden.
Anlage:
Übersicht Erhaltungsmaßnahmen 2025 und geplante Maßnahmen
2026