Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Rheine den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 4 – Finanzen
mit folgenden Änderungen in den endgültigen Stellenplan zu übernehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der
Gesamtstellenplan 2008 der Stadt Rheine wurde am 11.12.2007 zusammen mit dem
Haushaltsplan 2008 in den Rat der Stadt Rheine eingebracht und im Haupt- und
Finanzausschuss am 20.11.2007 als eigenständiger Tagesordnungspunkt beraten und
für den Fachbereich 4 – Finanzen als Anlage 1 beigefügten
Teilstellenplan als Eckwert beschlossen. Überschreitungen dieser Eckwerte (Stellenausweitungen)
bedürfen der Bestätigung durch den Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der
allgemeinen Eckdatenüberprüfung zum Haushaltplan am 26.02.2008.
2. Stellenplanentwurf gem. HFA-Vorlage 482/2007
vom 20.11.2007
Der
Stellenplanentwurf des Fachbereiches 4 enthält alle Stellenplanänderungen
des Jahres 2007 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen
Änderungen im Jahr 2008.
Im
Einzelnen sind das folgende Änderungen:
Stellenreduzierungen |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung
der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Sachbearbeitung
Steuern und Abgaben |
0,5 |
TVöD 8 |
|
Summe |
0,5 |
|
Stellenausweitungen |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung
der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
2 |
Bilanzbuchhalter/in |
1,0 |
TVöD 11 |
|
Summe |
1,0 |
|
Begründungen
zu den Stellenreduzierungen bzw. -ausweitungen:
zu
1: Ein Mitarbeiter in Teilzeitbeschäftigung (0,5 Stellen) ist aus dem Dienst
ausgeschieden. Diese Stelle wurde nicht wiederbesetzt.
zu
2: Im Haupt- und Finanzausschuss am 20.11.2007 wurde die Einrichtung der Stelle
der/s Bilanzbuchhalterin/s beschlossen (Vorlage: 482/07).
Stellenplanänderungen
in Bezug auf die Wertigkeit |
||||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert 2007 |
Wert 2008 |
Begründung |
1 |
Buchhaltung |
TVöD 8 |
TVöD 6 |
Mitarbeiterwechsel und
Neubewertung |
Eine Mitarbeiterin wechselte
innerhalb des Produktes Finanzbuchhaltung auf eine Stelle, die ihrer
laufbahnrechtlichen Einstufung entspricht. Die freigewordene Stelle soll neu
bewertet werden.
Anlagen:
Stellenplan für den FB 4