Betreff
Stadtbibliothek - Änderung der Gebührensatzung der Stadtbibliothek
Vorlage
269/08
Aktenzeichen
FB 1-StB-wi
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek mit Wirkung ab 1. September 2008 zu erlassen.


Begründung:

 

Die Stadtbibliothek ist im Oktober des Jahres 2007 umgezogen. Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern jetzt eine fast doppelt so große Fläche mit angenehmer Aufenthaltsqualität in zentraler Lage der Stadt. Die Öffnungszeiten werden ab dem 1. September 2008 von 25 Stunden auf 35 Stunden in der Woche verlängert. Der Medienetat ist so angelegt, dass innerhalb von zehn Jahren der Bestand von jetzt 73.000 Medieneinheiten auf 100.000 Medieneinheiten aufgestockt werden kann. Ab Mitte Juni 2008 werden regelmäßig Vorlesestunden im Kinderbereich der Bibliothek angeboten, die Zusammenarbeit mit den Schulen wird intensiviert.

 

Im Zusammenhang mit diesen Ausbaumaßnahmen soll nun auch die Gebührenordnung angepasst werden.

Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Februar 2008 (Vorl.-Nr. 065/08) die Planungen der Verwaltung in diese Richtung zur Kenntnis genommen.

 

Die letzte Gebührenerhöhung liegt mehr als zehn Jahre zurück. Im Jahr 1997 wurde die Jahresgebühr von 10,00 DM auf 20,00 DM erhöht.

Fünf Jahre später gab es eine gewisse Reduzierung der Gebührenhöhe, denn mit der Umstellung auf den Euro im Jahr 2002 wurde zugunsten der Bürgerinnen und Bürger abgerundet und eine Jahresgebühr von 10,00 € für Erwachsene festgelegt.

 

Bei den Überlegungen zur neuen Gebührenordnung wurde von folgenden Prämissen ausgegangen:

 

Die Gebührenordnung soll

 

·         Leseförderung unterstützen: Kinder und Jugendliche können die Dienstleistungen weiterhin kostenlos nutzen

·         sozialverträglich sein: die Vergünstigungen, die über den Familienpass der Stadt Rheine gewährt werden, bleiben erhalten (75 % Ermäßigung [bei Vorlage des Familienpasses] auf die Jahresgebühr)

·         einfach strukturiert sein

·         gerecht und fair sein

·         „unbürokratisch“ erhoben werden können

·         zu höheren Erträgen führen

 

Jede Gebührenerhöhung führt zunächst zu einem Nutzungsrückgang. Diese Erfahrungen wurden auch in Rheine gemacht, können aber auch in anderen Kommunen nachgewiesen werden. Die Gebührensatzung muss so aufgebaut sein, dass sie nicht zu übermäßiger Nutzungszurückhaltung führt, denn diese würde das Ziel, Steigerung der Erträge, konterkarieren.

 

Die Gebührenerträge der Stadtbibliothek setzen sich zusammen aus:

 

·         Erträgen, die aus Benutzungsgebühren erzielt werden; sie machen ca. 54 % der Gebührenerträge aus

·         Erträgen, die aus Versäumnisgebühren für nicht rechtzeitig zurückgebrachte Medien zu zahlen sind; sie machen ca. 38 % der Gebührenerträge aus

·         sonstigen Erträgen, die ca. 8 % der Gebührenerträge ausmachen und sich auf Kopienabrechnung, Tragetaschenverkauf, Fernleihbeschaffung, Vorbestellungen u. Ä. beziehen

 

Um zu einer fundierten Ertragsprognose zu kommen, wurde die Gebührenstruktur des Jahres 2007 analysiert:

 

 

Benutzungsgebühren

3.917 erwachsene Leser haben 29.785,00 € Nutzungsgebühren entrichtet.

10 % der Entleiher nutzen die Einmalausleihe und zahlen dafür 2,00 € pro Besuch. Die Jahresgebühr wird nutzungsabhängig erhoben. So kommt es vor, dass Bibliothekskunden etwa von Mai 2007 bis Mai 2008 zahlen, in der Nutzung pausieren, später wieder einsteigen. In all diesen Fällen werden die Entleiher zwar als Kunden für das laufende Jahr gezählt, haben aber nicht für ein volles Kalenderjahr Gebühren entrichtet.

 

Bei der Einnahmekalkulation sind diese Besonderheiten zu berücksichtigen, und es ist zu ermitteln, wie hoch der Durchschnittswert der Jahresgebührenerträge pro erwachsenen Leser ist. In der Rückschau des Jahres betrachtet, kann dieser Durchschnittswert ermittelt werden, er lag 2007 bei 7,60 € pro erwachsenen Entleiher.

 

Versäumnisgebühren

Es wurden 2007 insgesamt 298.307 Entleihungen registriert. Versäumnisgebühren in Höhe von 20.568,00 € wurden für nicht rechtzeitig zurückgebrachte Medien erhoben. In der Rückschau betrachtet wird für jedes Medium im Durchschnitt eine Versäumnisgebühr in Höhe von 0,07 € gezahlt.

 

Mit diesen Werten lässt sich eine Prognose für die Entwicklung der Gebühren für die Folgejahre erstellen. Von folgenden Prämissen geht die Kalkulation aus:

 

·         Ausgangsbasis für die Berechnungen sind die Jahresergebnisse 2007.

·         Für das Jahr 2008 wird eine Nutzungssteigerung von ca. 25 % gegenüber dem Vorjahr zugrunde gelegt.

·         Für die Jahre 2009/2010 wird noch einmal mit einer Steigerung von 10 % gerechnet.

 

Die neue Gebührenordnung sieht folgende Änderungen vor:

 

1.    Erhöhung der Jahresgebühr für Erwachsene von 10,00 € auf 15,00 € zum 1. September 2008

 

Diese moderate Erhöhung der Jahresgebühr wird nicht zu einem erheblichen Nutzungsrückgang führen und gefährdet damit nicht das Ziel, höhere Erträge  zu erzielen.

 

2.    Ersatz der Einzelausleihe für 2,00 € durch eine Vierteljahreskarte für 5,00 €

 

Auch gelegentlichen Nutzern der Bibliothek soll das Entleihen leicht gemacht werden, ebenso soll es ein Einsteiger- oder Schnupperangebot geben. Bisher wird das durch die Einzelausleihe ermöglicht und bedeutet, dass nach der regulären Anmeldung einmalig Medien entliehen werden können. Seit die Bibliothek mit der Selbstverbuchungstechnik arbeitet, ist diese Gebührenform unpraktisch. Deshalb wird eine Vierteljahreskarte angeboten, die eine Nutzung für einen kürzeren Zeitraum ermöglicht und preiswerter ist als die Jahreskarte. Sie kann dem Unentschlossenen immer noch einen Anreiz zum Testen des Angebotes bieten.

 

3.    Erhöhung der Gebühr für eine Fernleihbeschaffung von 2,00 € auf 4,00 €

 

Die Erhöhung der Fernleihgebühr um 100 % wird deshalb nötig, weil seit dem Jahr 2006 für jede positiv erledigte Fernleihbeschaffung eine Gebühr von 1,50 € von der Stadtbibliothek an das Hochschulbibliothekszentrum (HBZ) in Köln zu entrichten ist. Das HBZ unterhält die nötige Hard- und Software, die den heute üblichen elektronischen Bestellweg ermöglicht. Die am Leihverkehr teilnehmenden Bibliotheken sind verpflichtet, einen nutzungsabhängigen Kostenbeitrag zu leisten. Mit der Änderung der Gebührenordnung werden die Endnutzer an dem gestiegenen Aufwand beteiligt.

 

 

Die Ertragsprognose für die kommenden Jahre ist naturgemäß schwierig, da sich die Rahmenbedingungen mit dem Umzug erst gerade geändert haben. Dennoch können folgende Werte in die Haushaltsplanung übernommen werden:

 

 

Gebührenerträge

Haushaltsansatz

Differenz

2007*

      54.817,00 €

      67.490,00 €

   - 12.673,00 €

Prognose 2008**

      65.000,00 €

      67.490,00 €

   -   2.490,00 €

Prognose 2009

      84.000,00 €

      67.490,00 €

  + 16.510,00 €

Prognose 2010

      93.000,00 €

      67.490,00 €

  + 25.510,00 €

 

*lt. Bibliothekssoftware

** 3 Monate mit neuer Gebührenordnung

 

Die zugrunde liegende Gebührenkalkulation wird in Zukunft als Controllinginstrument eingesetzt und ermöglicht es, die angestrebten Ertragsziele zu überprüfen und bei Bedarf zu revidieren.

 

Neben den Gebührenänderungen sind geringfügige redaktionelle Änderungen in die neue Satzung eingearbeitet worden, u. a. wird nun durchgehend von „Stadtbibliothek“ statt „Stadtbücherei“ gesprochen.


Anlagen

Anlage 1:     Gegenüberstellung neue/alte Satzung

Anlage 2:     Jahresgebühren anderer Stadtbibliotheken