VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Die
Firma Renk AG (Maschinenbau, Getriebetechnik) im östlichen Stadtgebiet,
Ortsteil Eschendorf plant eine Betriebserweiterung in Richtung Osten und damit
eine Inanspruchnahme der derzeit noch städtischen Fläche. Insbesondere die
Errichtung neuer Hallenschiffe führt zu einem Flächenbedarf, der in den
bisherigen Unternehmensgrenzen nicht gedeckt werden kann. Insgesamt benötigt
der Maschinenbaubetrieb etwa 5,2 ha zusätzliche, gewerbliche bzw. industrielle
Bauflächen.
Es
handelt sich hier nicht um eine Neuansiedlung auf „grüner Wiese“, sondern um
eine dringend notwendige Betriebserweiterung am bestehenden Standort, zur langfristigen
Existenzsicherung des Unternehmens.
Demnach
muss der Flächennutzungsplan im förmlichen Verfahren geändert werden, so dass
dieser mit einer nachhaltigen, geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar
ist.
Die Stadt Rheine
erhebt die verwaltungsinternen Planungskosten vom Veranlasser bzw.
Planbegünstigten entsprechend den Anfang 2008 beschlossenen Richtlinien.
Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3). Ein Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Standort- bzw. Plangebietskennzeichnung sowie ein Luftbild liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I. Änderungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine zu ändern.
Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung von einer „Fläche für die Landwirtschaft“ in „gewerbliche Baufläche“.
Der räumliche Änderungsbereich wird gebildet
durch das Flurstück 198, in der Flur 30 der Gemarkung Rheine rechts der Ems. Er
bezieht sich auf ein Grundstück, das zwischen dem Rodder Damm (Tecklenburger
Nordbahn) und der Germanenallee (öffentlicher Fuß- und Radweg) liegt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichts- bzw. Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Rodder Damm - Süd" eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.