Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2010- 2013 Fachbereich 3 - Recht und Ordnung
Vorlage
128/10
Aktenzeichen
I-Fb3-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereiches 3 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde in der Sitzung des Rates am 02. Februar 2010 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2010 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2010 - 2013 wurde im Rahmen der vom Haupt- und Finanzausschuss festgelegten Eckdaten einschließlich der in den Entwurf eingearbeiteten Änderungen den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2010 – 2013.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 3- Recht und Ordnung Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2010 weist einen Fehlbetrag von 15,165 Mio. Euro aus. Damit liegt er nur knapp unter dem Schwellenwert, der die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Stadt Rheine erforderlich macht.

 

Dabei sind in den Haushaltsentwurf keinerlei tarifliche oder besoldungsrechtliche Anpassungen der Personalaufwendungen eingeplant. Außerdem ist nicht sicher, ob die steuerlichen Ertragserwartungen am Ende des Jahres erfüllt werden.

 

Aus diesem Grund muss im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden      

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

Aufgrund der Anregung aus der Sitzung des HFA am 23.02.2010 werden dieser Vorlage eine Erläuterung zu den personellen Veränderungen des Fachbereiches 3 (Anlage 1) sowie die um die um die Personalkosten und personellen Veränderungen ergänzten Erläuterungen der Produktgruppen 32, 33 und 34 beigefügt (Anlage 2 bis 4).

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Erläuterungen Personal

Anlage 2 - Erläuterungen Produktgruppe 32

Anlage 3 - Erläuterungen Produktgruppe 33

Anlage 4 - Erläuterungen Produktgruppe 34