Betreff
Benennung von Straßen im Innovationsquartier Bahnhof Rheine und im Gewerbepark Rheine R
Vorlage
222/10
Aktenzeichen
FB 5.72-ke
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.  Innovationsquartier Bahnhof Rheine

     

a)   Die südliche Haupterschließungsstraße, im anliegenden Lageplan 1 mit Planstraße 2 bezeichnet, erhält den neuen Straßennamen „Albert-Einstein-Straße“.

b)   Der nördliche Stichweg, im anliegenden Lageplan 1 mit Planstraße 1 bezeichnet, erhält den neuen amtlichen Straßennamen „Max-Born-Straße“.

 

2.  Gewerbepark Rheine R

 

a)   Die Haupterschließungsstraße von der Querspange bis zur Anbindung an den nördlichen Abschnitt erhält den neuen Straßennamen „Hovekampstraße“.

b)   Die nördliche Erschließungsstraße bis zum Wendehammer erhält den neuen Straßennamen „Leugermannstraße“.

c)   Die sogenannte Querspange von der Hauptstraße bis zum Münsterlanddamm erhält keinen Straßennamen, da diese Straße keine Erschließungsfunktion ausübt.

d)   Alternativ entsprechend dem Vorschlag des Heimatvereins Hauenhorst/Catenhorn e. V. erhält die Querspange den neuen Straßennamen „Robert-Bosch-Straße“.


Begründung:

 

Zu 1: Straßenbenennung im Innovationsquartier Rheine-West

 

Gemäß einem Beschluss des Kulturausschusses sollen Straßen in einem Gewerbegebiet nach Industriepionieren oder Forscher und Entdecker benannt werden. Die genannten Vorschläge zur Benennung dieser Straßen entsprechen diesem Beschluss. Die zuständigen Heimatvereine Hauenhorst/Catenhorn e. V. und der Heimatverein Rheine 1877 e. V. unterstützen diese Vorschläge. Die Stellungnahmen der Heimatvereine sind als Anlage beigefügt.

 

Zu 2: Straßenbenennung im Gewerbepark Rheine R

 

Abweichend von dem oben zitierten Grundsatz, dass Straßen in einem Gewerbegebiet nach Industriepionieren benannt werden sollen, sollen die 2 Erschließungsstraßen im Gewerbepark Rheine R in Anlehnung an die ehemals dort ansässigen Gehöfte Leugermann und Hovekamp benannt werden. Diese landwirtschaftlichen Betriebe haben seinerzeit zur Anlegung des Rangierbahnhofes Rheine R erhebliche Flächen abgegeben, die jetzt im Gewerbepark Rheine R einer Bebauung zugeführt werden sollen.

 

Mit der Benennung der Straßen nach diesen ehemaligen Gehöften soll der historische Bezug wieder hergestellt werden. Der Vorschlag des Heimatvereins Rheine, die nördliche Erschließungsstraße nach August Leugermann zu benennen, wird seitens der Verwaltung nicht mitgetragen. Straßen in einem abgegrenzten, in sich geschlossenen Gebiet sollten miteinander im Einklang stehen und nur einem Oberbegriff dienen. Die Verdienste des Herrn Leugermann sind unbestritten, doch wird es nicht als glücklich angesehen, eine Straße einer Person zu widmen und die andere Erschließungsstraße einem anderen Oberbegriff zuzuordnen. Aus diesem Grunde sollte der Vorschlag des Heimatvereins nicht mitgetragen werden.

 

Eine Benennung der Querspange, wie in der Stellungnahme des Heimatvereins gefordert, ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, da diese Straße keine direkte Erschließungsfunktion besitzt. So wurde seinerzeit die neu angelegte B 70 n auch mit keinem Straßennamen versehen, da auch hier eine Erschließungsfunktion für die angrenzenden Grundstücke nicht gegeben ist.

 

Auf die beigefügten Stellungnahmen der Heimatvereine wird verwiesen.

 

Die Straßenbenennungen sind ebenfalls im Arbeitskreis zum Innovationsquartier Bahnhof Rheine und Gewerbepark Rheine R diskutiert worden. Der Arbeitskreis trägt die unterbreiteten Vorschläge mit.


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan 1 zurm Innovationsquartier Bahnhof Rheine

Anlage 2: Lageplan zum Gewerbepark Rheine R

Anlage 3: Stellungnahme des Heimatvereins Rheine

Ablage 4: Stellungnahme des Heimatvereins Hauenhorst/Catenhorn