Betreff
Radstation am Bahnhofsausgang West (5912-5) Vorstellung der Entwurfsplanung
Vorlage
209/12
Aktenzeichen
I-5.21-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1. Der Bauausschuss nimmt die Entwurfsplanung einschl. Kostenermittlung und Finanzierungsvorschlag zum Bau einer Radstation am Bahnhofsausgang West zur Kenntnis.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag nach dem GVFG/Entflechtungsgesetz auf der Grundlage dieser Planung bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.

 

 


Begründung:

 

In Ergänzung zur bestehenden Radstation am Bahnhof Rheine soll auf der Westseite des Bahnhofs in der Nähe des neuen Bahnhofsausgangs West eine Dependance entstehen. Durch den Bau dieses neuen Bahnhofsausganges werden sich die Wege der mit dem Rad ankommenden Fahrgäste der Bahn teilweise auf die Westseite verlagern. Um diesen Personen auch hier eine bewachte Fahrradunterstellmöglichkeit zu bieten und um ein „wildes“ Parken der Räder zu verhindern, soll die neue Radstation West entstehen.

 

In der Bauausschusssitzung am 12. Mai 2011 wurde die Vorentwurfsplanung vorgestellt und zur Kenntnis genommen. In weiteren Abstimmungsgesprächen mit dem Caritas-Verband Rheine, dem Betreiber der bestehenden Radstation an der Ostseite, dem ADFC sowie der Bezirksregierung wurde die Planung der Radstation am Bahnhofsausgang West weiter konkretisiert, so dass mit der vorliegenden Planung der aktuelle Stand der Entwurfsplanung vorgestellt werden kann.

 

 

Zuschussverfahren:

 

Die Verwaltung hat nach der o. g. Beratung im Bauausschuss einen Antrag auf Einplanung nach dem GVFG/Entflechtungsgesetz gestellt.

Für GVFG Maßnahmen gilt bekanntlich ein zweistufiges Antragsverfahren.

Während für die Einplanung der Vorentwurf ausreicht, ist für den eigentlichen Zuschussantrag eine detaillierte Planung erforderlich.

Diese wurde zwischenzeitlich erarbeitet und mit dem potentiellen Betreiber abgestimmt.

Die Radstation ist nach telefonischer Mitteilung bei der Bezirksregierung für das Haushaltsjahr 2013 eingeplant.

Um diese Option in Anspruch zu nehmen, ist der Zuschussantrag zum 01.06.2012 vorzulegen (einige Tage Verlängerung werden gewährt).

 


 

Funktion (siehe Anlage 1):

 

Das Grundstück, auf dem die neue Radstation entstehen soll, liegt im Innovationsquartier Bahnhof Rheine, direkt am Ende des seitlichen Rampenaufganges zwischen Triebwagenhalle und Gleisen. Somit ist es zum einen direkt aus dem Bahnhofstunnel, zum anderen von der Lindenstraße aus zugänglich. Das Grundstück weist eine Größe von 673 m² auf.

 

Der Neubau der Radstation West soll als kompaktes und funktionales Gebäude auf dem Grundstück entstehen und wird über eine Eingangszone, die gleichzeitig als Kontrollbereich dient im süd-westlichen Bereich erschlossen. Dieser Bereich ist vom Büro/Aufenthaltsbereich aus einsehbar, so dass keine Unbefugten sich in dem Gebäude aufhalten können. Von hier verteilen sich die Nutzer in die verschiedenen Funktionsbereiche: Fahrradstellplätze, Schließfächer- und Werkstattbereich, Nebenräume (WC-Bereich, Technik, Putzmittelraum).

 

Das Obergeschoss wird über eine Schieberampe mit Schrägen und Stufen erschlossen, die sich an der Rückseite der Radstation entlang der Ostwand befindet. Im Obergeschoss sind weitere Fahrradstellplätze untergebracht.

 

Insgesamt bietet die Radstation West Platz für die Unterbringung von 500 Fahrrädern, davon im Erdgeschoss 164 und im Obergeschoss 336. Die Aufstellung der Fahrräder erfolgt über ein platzsparendes Doppelparker-System.

 

Weiter werden für die immer stärker genutzten Pedelecs, E-bikes (Elektro-Fahrräder) oder Sonderfahrräder 10 spezielle Stellplätze ausgewiesen. Durch das Gewicht vieler E-bikes ist das Abstellen in der oberen Ebene der Fahrradständer kaum möglich. Daher findet hier kein Doppel-Parken statt. Elektrostationen zum Aufladen der Akkus für die E-bikes werden als zusätzlicher Service angeboten.

 

Beheizt werden die Werkstatt und das Büro; der Sanitärbereich wird frostfrei gehalten. Die Abstellbereiche für die Fahrräder befinden sich sowohl im Erdgeschoss wie auch im Obergeschoss in einem unbeheizten Bereich.

 

 

Gebäudebeschreibung:

 

Der Gebäudekubus weist zur Bahn (nach Osten) hin einen langgestreckten Baukörper auf, der die Grundstücksbreite größtmöglich ausnutzt. Hier sind die Rampe und die Fahrradstellplätze verortet. In Richtung Süden schließt sich der Bereich mit den Nebenräumen an. Nach Westen wird der Kubus aufgelockert durch den „eingeschobenen“ Baukörper mit  Büro- und  Werkstattnutzung.

Die Innenstruktur des Gebäudes ist somit in der äußeren Kubatur ablesbar.

 

Das Gebäude wird mit einem Flachdach als adäquate Dachform zum Gebäudetypus versehen.

 

Die Fassaden sollen sich sehr markant mit einer eigenständigen Gestaltungssprache in dem Umfeld präsentieren. Dieses geschieht zum einen durch die gewählte Materialität: so sollen die Fassaden des Hauptbaukörpers mit einem transparenten Material erstellt werden, z.B. eine in den Fugen luftdurchlässige Glasfassade oder eine Lochblechfassade. In diesen Glasfassaden liegen horizontale Wandscheiben, die als geschlossene Elemente in Putz ausgeführt werden sollen. Dieses gilt auch für den seitlich angelagerten Baukörper.

 

Durch die identifikationsbildende Farbauswahl (grün/orange/blau) der evtl. Glasfassade wird die Wirkung der eigenen Gestaltungssprache noch unterstützt.

 

Das Gebäude bildet mit seinen modernen Fassaden und seiner klaren Struktur einen gelungenen Kontrast zu der historischen Triebwagenhalle und entspricht den gehobenen gestalterischen Ansprüchen an die Gebäude, die im Innovationsquartier entstehen sollen, ohne die Funktionalität und den Gewerbegebietcharakter in den Hintergrund zu drängen.

 

Die Fassaden werden in der weiteren Planung noch genauer dargestellt werden.

 

 

Serviceleistungen:

 

Die Grundserviceleistung der Radstation besteht in der gegen ein Entgelt bewachten Aufbewahrung von Fahrrädern. Der Kunde passiert mit seinem Fahrrad die Kontrollstelle im Eingangsbereich und stellt sein Fahrrad selbst ein und schließt es ab. Bei Bedarf sind die Mitarbeiter des Betreibers behilflich. Neben der personell besetzten Ein- und Ausgangskontrolle besteht die Möglichkeit, die Radstation 24 Stunden am Tag durch ein Chip-Kontrollsystem zu nutzen.

 

Ein weiteres Angebot sind die Aufbewahrung von E-bikes und das Aufladen der entsprechenden Akkus an einer Aufladestation.

 

Weitere Leistungen sind eine kleine Reparaturwerkstatt, die Nutzung von Schließfächern für Fahrradutensilien und eines WC-Bereiches.

 

 

Betreiber der Radstation:

 

Als Betreiber der Radstation am Bahnhofsausgang West könnten ebenfalls wie in der bestehenden Radstation auf der Ostseite des Bahnhofes die Emstorwerkstätten des Caritasverbandes Rheine fungieren. Es wird erwartet, dass durch die Einrichtung der neuen Radstation mehrere zusätzliche Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden können.

 

Ein Vertrag für die Betreibung der neuen Radstation West ist bis zur Annahme eines Bewilligungsbescheides noch zu verhandeln.

 

 

Kosten:

 

Entsprechend zum Stand der Entwurfsplanung wurde die Kostenermittlung als Kostenberechnung nach DIN 276 erstellt. Als Gesamtkosten einschl. Grundstück wurden 986.000 € ermittelt.

 

Kostenberechnung siehe Anlage 2

 

 

Finanzierung:

 

Die Finanzierung des Projektes erfolgt aus Zuschüssen des Landes sowie aus in Vorjahren vereinnahmten Ablösebeiträgen.

 

Ablösebeiträge:

 

Die Stadt Rheine hat eine Stellplatzablösesatzung erlassen und schließt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen mit Bauherren Verträge über die Ablösung von Stellplatzpflichten. Die Stadt ist verpflichtet, die eingehenden Geldbeträge zweckgebunden zu verwenden.

 

Abs. 6 des § 51 BauO NW regelt die Verwendung der Ablösebeträge. Die Regelung erlaubt, die Ablösebeiträge auch für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs zu verwenden, weil derartige Maßnahmen grundsätzlich geeignet sind, das mit der Errichtung von Stellplätzen verfolgte Ziel – Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr – ersatzweise zu erreichen.

 

Es gibt eine rechtliche Verpflichtung, die in den vergangenen Jahren durch die Stadt Rheine eingenommenen Ablösebeträge für PKW-Stellplätze für zweckentsprechende Maßnahmen zu verwenden.

 

Nach dem Jahresabschluss 2011 beinhalten die Verbindlichkeiten noch nicht zugeordnete Ablösebeträge in Höhe von 814.600 €. Mit Fertigstellung der Radstation werden für den Eigenanteil der Stadt Rheine 378.757 € von der Bilanzposition Verbindlichkeiten zur Bilanzposition Sonderposten umgebucht. Die erwartete Förderung wird analog unter Bilanzposition Sonderposten ausgewiesen.

 

Während der Nutzungsdauer der Radstation werden die aus der Abnutzung des Gebäudes entstehenden Abschreibungen in der Ergebnisrechnung durch die Auflösung der Sonderposten auf NULL reduziert. Hieraus entsteht somit für den Haushalt der Stadt Rheine durch das Projekt keine zusätzliche Belastung aus Abschreibungen.

 

 

Landesförderung:

 

Die maximale Landesförderung als GVFG Maßnahme beträgt 1.500 € je Fahrradstellplatz innerhalb der Radstation und 1.000 € je Außenfahrradstellplatz. Gefördert wird ebenfalls das Grundstück.

 

Bei 500 Stellplätzen in der Radstation mit einer Förderung von je 1.500 € bedeutet dieses bei einem Fördersatz von 70 % eine Fördersumme von 525.000 €. Hinzu kommt eine Förderung der Außenfahrradstellplätze. Bei 30 Stellplätzen mit einer Förderung von 1.000 € bedeutet dieses bei einer Förderung von 70 % eine Fördersumme von 21.000 €.

 

Der Grunderwerb, bzw. der Wert des zu bebauenden Grundstückes wird ebenfalls mit 70 % gefördert, so dass bei einem Grundstückswert von 87.490 € eine Fördersumme von 61.243 € entsteht.

 

 

Gesamtfinanzierung:

 

Gesamtkosten einschl. Grundstück:                                                986.000 €

 

Die Fördersumme aus der Landesförderung beträgt:

   Fahrradstellplätze im Gebäude:                                     525.000 €

   Außenfahrradstellplätze:                                                   21.000 €

   Grundstück:                                                                    61.243 €

 

Gesamtfördersumme Landesförderung:                                         607.243 €

 

Eigenanteil Stadt Rheine:                                                                378.757 €

 

Der Eigenanteil der Stadt Rheine wird aus den o. g. Ablösebeiträgen gedeckt. Der Liquiditätszufluss dieser Ablösebeträge ist in den Jahren 2004-2011 erfolgt.

 

 

 

Zusammenfassung:

 

Eine Radstation ist zur geordneten Abwicklung des Zweiradverkehrs aus der Westseite des Bahnhofes dringend erforderlich.

 

Die Finanzierung erfolgt aus Zuschussmitteln des Landes und Ablösebeiträgen.

Zur Verwendung dieser Ablösebeiträge ist die Stadt verpflichtet.

 

Die Bauunterhaltung soll durch den Betreiber übernommen werden.

 

Eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes ist nicht gegeben.

 

Es wird eine soziale Aufgabe durch die Beschäftigung behinderter Menschen erfüllt.