Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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1.     Der
Bauausschuss der Stadt Rheine beschließt die Aussetzung des Beschlusses zum Bau
des Kreisverkehrs Lingener Damm/ Am Stadtwalde um 5 Jahre (Mitte 2017).
2.     Nach
Ablauf der o.g. Frist ist dem Ausschuss ein Bericht über den Sachstand der
Schwertransporte vorzulegen.
Begründung:
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1. Veranlassung
Durch Beschluss vom 21.02.2008 ist die Verwaltung beauftragt worden, eine Ausführungsplanung zum Umbau des Knotenpunktes Lingener Damm / Am Stadtwalde zu einem Kreisverkehresplatz zu erstellen. Die Planung ist abgeschlossen worden. Das Projekt wurde in den Haushaltsplan eingestellt, das Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung der Maßnahme liegt vor.
Seitens hiesiger Firmen bestehen auf Grund der Befahrbarkeit durch Großraumtransporter erhebliche Bedenken gegen den Bau dieses Kreisverkehrsplatzes.
2.
Konflikt Kreisverkehr – Schwer- und Großraumtransport
2.1 Funktion von
Kreisverkehren
Da sich im
konkreten Fall der Konflikt zwischen Kreisverkehr und Großraumtransport
insbesondere auf den Verkehrsablauf bezieht, werden im Folgenden die wesentlichen
Vor- und Nachteile von Kreisverkehren hinsichtlich des Verkehrsablaufes und der
Verkehrsführung dargestellt:
Vorteile
-
geringe
Wartezeiten für Fußgänger, Radfahrer und KFZ auch bei höheren
Verkehrsbelastungen
-
geringe
Gesamtwartezeiten für den KFZ im Vergleich zu Knotenpunkten mit
Lichtsignalanlage
-
verbesserte
Orientierung im Straßennetz
-
Wendemöglichkeit
für LKW
Nachteile
-
gleichberechtigte
Verknüpfung von Straßen mit ungleicher Verkehrsbedeutung und Verkehrsbelastung
-
reduzierte
Kapazität bei höheren Verkehrsstärken querender Fußgänger und Radfahrer
-
teilweise
längere Wege für Fußgänger und Radfahrer bei großen Außendurchmessern
-
Komforteinschränkungen
und Zeitverluste für den ÖPNV (keine Bevorrechtigung/Beschleunigung möglich)
-
Erschwerte/keine Befahrbarkeit für lange
Kraftfahrzeuge und Großraumtransporter
2.2 Kunst im Kreisverkehr
Die Knotenpunktform
„Kreisverkehr“ bietet gute Möglichkeiten zur Gestaltung der Kreuzung. Die Mittelinsel
eignet sich hier sehr gut zur Aufstellung von Kunstwerken, die den Kreisverkehr
verschönern und die Identifikation der Bewohner der näheren Umgebung mit dem
Stadtteil fördern.
Allerdings ist aus
Gründen der Verkehrssicherheit die Fläche zur Aufstellung einer möglichen
Skulptur begrenzt.
Abb.1: Begrenzter Raum für Kunstwerke
Sollte die Mittelinsel überfahrbar gestaltet werden, wäre das Aufstellen
eines Kunstwerkes nicht mehr
möglich.
Eine derartige Sonderlösung ist daher städtebaulich nicht besonderes attraktiv
und sollte erst in Erwägung gezogen werden, wenn sich die Schwertransporte
langfristig etabliert haben.
Hierfür ist ein Beobachtungszeitraum von 5 Jahren vorgesehen.
2.3
Lenkung des Schwerverkehrs
Der Schwerverkehr setzt sich aus Güternah- und –Fernverkehr sowie aus
Lieferverkehr zusammen. Im aktuellen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine
ist ein Schwerverkehrslenkungskonzept erarbeitet worden. Nach diesem Konzept
wird auch die wegweisende Beschilderung im Stadtgebiet umgesetzt.
Ziel dieses Konzeptes ist es, den Schwerverkehr auf Routen zu bündeln,
auf denen dieser verträglich hinsichtlich der einzelnen Umfeldnutzungen
abgewickelt werden kann.
Dieses Vorzugsnetz entsteht im Wesentlichen durch die Ãœberlagerung von
Zielspinnen für die für den Schwerverkehr wesentlichen Industrie- und
Gewerbegebiete. Folgende Randbedingungen werden hierbei berücksichtigt:
-
der
LKW-Verkehr sollte auf angebauten innerstädtischen Straßen vermieden werden
-
alle
wesentlichen Quellen und Ziele des Schwerverkehrs sollen an das Vorzugsnetz
angebunden werden, das sind im wesentlichen:
-
Gewerbe-
und Industriegebiet Nord/GVZ
-
Gewerbe-
und Industriegebiet Ost, einschl. Kanalhafen
-
Gewerbe-
und Industriegebiet Süd
-
Der
LKW-Quell- und Zielverkehr sollte möglichst lange auf dem Vorzugsnetz geführt
werden. Die anschließende Feinverteilung erfolgt dann über die verkehrswichtigen
Straßen und Sammelstraßen.
Der allg. Schwerverkehr bezieht sich in der Regel auf Fahrzeuge, die auf
Grund Ihrer Abmessungen und Gewichte keine Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis
nach StVO und StVZO erfordern. Dementsprechend sind die Straßen des
LKW-Vorzugnetzes nach den für den Straßenverkehr anzuwenden Normen und Vorschriften
bemessen. D.h. die Querschnitte und Tragfähigkeiten der Straßen ergeben sich
aus der Funktion und der Verkehrsbelastung der Straßen.
Strecken, die insbesondere von Großraumtransporten genutzt werden, die
keine normierten Abmessungen besitzen, sind gesondert zu betrachten.
2.4
Schwer- und Großraumtransporte
Nach der Verwaltungsvorschrift zur § 19 StVO bedürfen Fahrzeuge und
Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die
nach §§ 32 und 34 StVZO zulässigen Grenzen überschreiten, einer Ausnahmegenehmigung
nach § 70 StVZO. In der StVZO sind die zulässige Fahrzeughöhe mit 4,0 m, die
Fahrzeugbreite mit 2,55 m, die Fahrzeuglänge bei Sattelkraftfahrzeugen 15,50 m bzw.,
16,50 m oder das zulässige Gesamtgewicht einer Fahrzeugkombination mit mind. 4
Achsen mit 40 t angegeben. Fahrzeuge, die sich innerhalb dieser Werte bewegen,
bedürfen keiner Ausnahmegenehmigung. Diese Fahrzeuge können dann auch ohne
Probleme das bestehende Straßennetz befahren (auch Kreisverkehre mit
Mittelinsel).
Falls Fahrzeuge die oben genannten Abmessungen überschreiten, wird vom
Transportunternehmen ein Antragsverfahren beim Kreis Steinfurt eingeleitet.
Hier werden dann das Ordnungsamt als Straßenverkehrsbehörde und die Technischen
Betriebe Rheine zur technischen Prüfung der beantragten Transportstrecke
angehört. Die Streckenprüfung orientiert sich vornehmlich an den Vorgaben und
Strecken des LKW-Vorzugnetzes der Stadt Rheine.
2.5
Vorzugsstrecken für Schwer- und Großraumtransporte?
In jüngster Vergangenheit mehren sich die Anträge für Großraumtransporte
- insbesondere im Bereich des Transportes von Bauteilen für Windkraftanlagen
(siehe Anlage 1 und 2). Diese Bauteile werden überwiegend in Richtung des
Speller Hafens transportiert, um dort verschifft zu werden.
Daher gilt es für die ansässigen Firmen, die im Stadtgebiet verteilt
sind, Strecken anzubieten, die für Transporte mit Übermaßen geeignet sind.
Die Fa. Renk hat für ein mögliches Bauteil den Transportweg vom Werk bis
zum Speller Hafen mehrere Fahrtrouten durch eine Spedition umfänglich
untersuchen lassen (siehe Anlage 3). Es hat sich herausgestellt, dass die
Fahrrouten Osnabrücker Str.
–Windmühlenstr. – Sandkampstr. – Venhauser Damm – B70 und Osnabrücker Str. –Russenweg – Hopstener Damm
– Konrad-Adenauer-Ring – Lingener Damm – B70 die geeigneten
Transportstrecken sind. Allerdings besteht in beiden Fällen noch dass Problem
der geringen Durchfahrtshöhe an der Autobahnbrücke A30/B70.
Zu den in Anlage 4 vorgeschlagenen Fahrtrouten kann wie folgt Stellung
genommen werden:
Route Renk-Russenweg-Altenrheine-K68:
Ziel bei der Streckenführung ist es, möglichst Wohngebiete bzw.
angebaute Straßen zu meiden. Bei dieser Streckenführung würde der Transport
über die Paschenaustraße erfolgen. Neben der Wohnbebauung stellt auch die Strecke
selbst (S-Kurve) ein mögliches Hindernis dar. Zudem ist eine Prüfung der Brücke
über den D-E-K notwendig. Daher ist diese Route bisher nicht in Erwägung
gezogen worden.
Route Variante 1 und Variante 2; Nutzung der
A30:
Seitens der Fa. Renk wird angestrebt langfristig regelmäßige Transporte
mit Übergrößen durchzuführen. Eine Nutzung der A30 und die damit verbundene
notwendige Sperrung der Autobahn für den Transport sind nur mit sehr viel
Aufwand durchzuführen. Zudem ist eine Prüfung der Brücke über den D-E-K
notwendig Daher werden diese Varianten nicht angestrebt.
Es hat sich herausgestellt, dass derzeit für den Großraumtransport von
Rheine in Richtung des Speller Hafens von verschiedenen Firmen folgende Straßen
genutzt werden:
-
Lingener
Damm ( K-A-R bis B 70)
-
Sandkampstraße/Windmühlenstraße
(Osnabrücker Str. – Lingener Damm)
-
Hovestraße
-
Innerstädtischer
Ring
-
Osnabrücker
Straße
Derzeit befinden sich auf diesen Strecken keine Kreisverkehre. Bei
Fahrten von Großraumtransportern werden die vorh. Straßen und Kreuzungen derart
befahren, dass z.T. in Gegenrichtung die Straße befahren und evtl. Hindernisse
(Schilderpfosten u. a.) demontiert und anschließend wieder montiert werden. Ein
Kreisverkehr, wie er derzeit an der Kreuzung Lingener Damm / Am Stadtwalde geplant
ist, würde einen Großraumtransport, mit den von Fa. Renk geplanten Abmessungen,
verhindern.
Um auch die Transportkosten dauerhaft so gering wie möglich zu halten
fordern die Transportunternehmer Strecken ein, die mit möglichst wenig Aufwand
durch die Begleitfahrzeuge durchgeführt werden. Hierzu ist es erforderlich im
Stadtgebiet Strecken auszuweisen, die die für diese Zwecke genutzt werden
müssen. Dies bedeutet allerdings für die Stadt Rheine auch, dass solche
Vorzugsstrecken für Großraumtransporter planungsseitig und in der Bauausführung
gesichert werden müssen. D.h. für diese Strecken sind zusätzlich zu den
grundsätzlichen Vorgaben und Richtlinien aus dem Straßenbau gesonderte
Anforderungen hinsichtlich Lichtraumprofile, Fahrgeometrien und Tragfähigkeiten
des Straßenaufbaus einzuhalten. Dies bedeutet für diese Strecken u.U. höhere
Ausbau- und Umbaukosten, Verzicht auf Fahrbahnteiler und Sonderlösungen für
Knotenpunkte (befahrbare Mittelinsel; mobile Mittelinseln, Anlage 4).
Da ein solches Vorzugsnetz für Großraumtransporte für die
Verkehrslenkung und für die Sicherung der Wirtschaft am Standort Rheine
sinnvoll ist, wird zur Zeit ein derartiges Vorzugnetz erarbeitet.
In der Vergangenheit ist auch über den Bau eines Kreisverkehrs im Knoten
Windmühlenstr./Sonnenstraße im Bauausschuss diskutiert worden.
Dieser Kreisverkehr würde auf einer möglichen Alternativroute Richtung
Hafen Spelle liegen und wird daher auch zurückgestellt.
3.
Fazit
Ein Kreisverkehr ist ein gutes bauliches Element, um die Leichtigkeit
des Verkehrs an einem ausgewählten Knotenpunkt durch geringe Wartezeiten bei
Radfahrern und Fußgängern und beim Kfz-Verkehr zu erhöhen.
Allerdings sind auch die Umfeldnutzungen und tatsächlichen Verkehre an
einem Knotenpunkt zu betrachten, um im Einzelfall eine Entscheidung für eine
bestimmte Knotenpunktform zu treffen. Hier gilt es die Anforderungen abzuwägen.
Im vorliegenden Fall spricht einiges für den Umbau des Knotenpunktes
Lingener Damm / Am Stadtwalde zu einem Kreisverkehrsplatz. Jedoch wird aktuell
und künftig dieser Streckenabschnitt vielfach von Großraumtransportern
befahren. Die spezielle Nutzung dieses Streckenabschnittes hat weitreichende
Folgen für den Wirtschaftsstandort Rheine. Denn die ansässigen Firmen benötigen
Planungssicherheit für den Transport von Großbauteilen aus dem Rheiner
Stadtgebiet in das Umland.
Daher sollte der Beschluss zum Bau des Kreisverkehres bis 2017
ausgesetzt werden.
Anlagen:
Anlage 1Â Â Â Â Â Schreiben der Fa.
Renk AG
Anlage 2Â Â Â Â Â Schreiben Windwest
Anlage 3Â Â Â Â Â geplante Routen zum
Hafen Spelle
Anlage 4Â Â Â Â Â Eingabe des Herrn
Hagemeier zu den Alternativstrecken
Anlage 5Â Â Â Â Â Lageplan Kreisverkehr
Lingener Damm/Am Stadtwalde