Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Musikschule der Stadt Rheine und den Vergleich mit der Musikschule Ibbenbüren anhand ausgewählter Daten zur Kenntnis.
Begründung:
Im Rahmen der Haushalts- und Stellenplanberatungen für das Jahr 2006 war darum gebeten worden, über die finanzielle und personelle Situation der Musikschule der Stadt Rheine zu berichten.
Die gewünschten Informationen werden im Folgenden dargestellt:
A. Situation der Musikschule Rheine
I. Vorbemerkungen
1. Kostenstruktur
Wie in allen Musikschulen bestimmt auch in Rheine der Block der Personalkosten die Aufwandsstruktur. Für die musikpädagogisch Beschäftigten wurden 2005 796.978,55 € ausgegeben. Das macht 83,25 Prozent der Gesamtausgaben (967.293,00 €) aus.
Schon an dieser Stelle ist der folgende Hinweis nötig: Durch arbeitsrechtliche Bedingungen werden die Kosten für die Musikpädagogen zu fixen Kosten, die nur über längere Zeiträume hin abgeschmolzen werden können. Weitere Erläuterungen finden sich unter Ziffer I. 2b.
Der Anteil der Personalkosten für das musikpädagogische Personal beträgt im Landesdurchschnitt 83,99 Prozent.
2. Bisherige Einsparmaßnahmen
Die Musikschule ist ständig bestrebt, Einsparungen bei den Personalkosten zu erzielen.
So wurde die Stelle der stellvertretenden Leitung mit dem Ausscheiden des damaligen Mitarbeiters im Jahr 1999 nicht wiederbesetzt. Seine Aufgaben wurden durch den Leiter der Musikschule und die Musikschulverwaltung (1,5 Stellen) übernommen.
Hinzu kommt, dass beim Ausscheiden sozialversicherungspflichtiger Musikschullehrer/innen diese seit dem Jahr 2000 regelmäßig durch Honorarkräfte ersetzt wurden. Beabsichtigt ist, dieses Verfahren auch zukünftig fortzuführen.
II Personelle Situation der Musikschule Rheine
1. Beschäftigtenstruktur
Insgesamt verfügt die Musikschule über 18,64 Stellen, die sich wie folgt aufteilen:
- 1,00 Stelle Musikschulleitung
- 6,00 Stellen 6 hauptamtliche Musikschullehrer/innen mit ganzer Stelle
- 7,73 Stellen 19 unterhälftig (= unter 50 Prozent) sozialversicherungspflichtig beschäftigte Musikschullehrer/innen
- 2,41 Stellen 7 Honorarkräfte
- 1,50 Stellen 2 Verwaltungsmitarbeiter/innen
2. Stellenabbaumöglichkeiten
a) Personalfluktuation bis zum Jahr 2015
Bis einschließlich 2015 erreichen 3 Mitarbeiter mit einem Stellenumfang von insgesamt 2,37 Stellen die Altersgrenze.
Dabei handelt es sich um den Leiter der Musikschule sowie einen vollzeit- und einen teilzeitbeschäftigten Musiklehrer.
Bezogen auf den Leiter der Musikschule ist darauf hinzuweisen, dass die Stelle für das Jahr 2009 bereits mit einem „kw-Vermerk“ (künftig wegfallend) versehen wurde. Gleichzeitig wurde zum Stellenplan für das Jahr 2006 eine neue Stelle für die gemeinsame Leitung der Musik- und Volkshochschule beschlossen.
b) Arbeitsrechtliche Situation der Musikschullehrer/innen
Sowohl nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) als auch nach dem neuen Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind Mitarbeiter/innen des öffentlichen Dienstes nach einer Beschäftigungsdauer von 15 Jahren, frühestens jedoch nach Vollendung des 40. Lebensjahres, unkündbar.
Vom Grundsatz scheiden deshalb betriebsbedingte Kündigungen einer/s ordentlich unkündbaren Angestellten von vornherein aus.
Für die Musikschule Rheine stellt sich die Situation so dar, dass von den insgesamt 13,73 Stellen mit tarifvertraglich beschäftigten Personen (s. Ziffer II.1) ein Anteil von 10,51 Stellen durch die vorgenannte Regelung geschützt und somit unkündbar ist.
Lediglich 8 unterhälftig beschäftigte Mitarbeiter/innen mit insgesamt 3,22 Stellen sind somit vom Grundsatz her kündbar. Dies würde allerdings zu erheblichen Qualitätsverlusten in den Bereichen Unterricht, Instrumentenkanon, Qualitätsanspruch, konstante Unterrichtserteilung und Repräsentation in der Öffentlichkeit führen.
Die Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigungen bei tariflicher Unkündbarkeit im öffentlichen Dienst unterliegt besonderer Anforderungen wie das als Anlage 1 beigefügte Gerichtsurteil verdeutlicht.
B. Vergleich der Musikschule Rheine mit der
Musikschule Ibbenbüren anhand ausgewählter Daten
I. Vorbemerkungen
Die Stadt Ibbenbüren führt die Musikschule im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) gemeinsam mit der Stadt Hörstel und den Gemeinden Mettingen und Recke.
Aus Anlass der Kündigungen der örV durch die Musikschulpartner wurde die WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Musikschule Ibbenbüren beauftragt.
Das Gutachten wurde der Stadt Rheine zum Zweck eines interkommunalen Vergleiches zur Verfügung gestellt.
In dem Gutachten wird der Musikschule Ibbenbüren (Einzugsbereich ca. 100.000 Einwohner) sowohl im Vergleich zu drei benachbarten, kleineren Musikschulen (Einzugsbereiche von 68.500 bis 100.000 Einwohnern) als auch zu einer Musikschule in einer Großstadt (160.000 Einwohner) ein gutes Zeugnis ausgestellt:
„Bei den Leistungskennzahlen Jahreswochenstunden (JWS), Zahl der Schüler, Anteil von Schülern an der Einwohnerzahl im Einzugsgebiet und Fächerbelegungen ist sie unter Beachtung der unterschiedlichen Größe der Träger auch effizienter als die finanziell wesentlich besser ausgestattete Musikschule der Großstadt-Musikschule (s. Ziffer II.1).
Gleiches gilt unter Beachtung der unterschiedlichen Größe der Träger auch für die Finanzkennzahlen. Lediglich bei den Einnahmen pro Jahreswochenstunde und den Einnahmen pro Schüler muss geprüft werden, aus welchen Gründen die Musikschule hier das Schlusslicht im Vergleich bildet (s. Ziffer II.4).“
II. Vergleich der Musikschulen Ibbenbüren und Rheine
1. Leistungsspektrum
In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten Leistungsdaten im Vergleich zur Musikschule Ibbenbüren aufgelistet:
Daten 01.01.2004 |
MS Rheine |
MS Ibbenbüren |
JWS/Unterricht * |
447 |
660 |
Schülerzahl inklusive
Projektarbeit |
1430 |
1927 |
Schüler je JWS |
3,20 |
2,92 |
Anteil Schüler an
Einwohnerzahl |
1,83
% |
1,93
% |
* Die Zahl der
Gesamtjahreswochenstunden erhöht sich durch Ensemble-/Orchester-
arbeit auf 481.
Der Landesdurchschnitt der Schüler je JWS beträgt für Nordrhein-Westfalen 2,61 Schüler.
2. Daten zur Unterrichtsverteilung
Die angefügte Aufstellung enthält Datenvergleiche der Musikschulen Ibbenbüren und Rheine sowie die Daten des Landesdurchschnittes für NRW nach der Statistik des Verbandes der Musikschulen (VdM) für das Jahr 2004:
Daten 01.01.2004 |
MS Rheine |
MS Ibbenbüren |
Landesdurchschnitt |
Belegung Grundfächer * |
374
(23,49%) |
721 (37,42%)
|
23,40
% |
Belegung Instrumentalunt. |
1014
(63,69%) |
921 (47,79%) |
56,50
% |
Belegung Ensemble |
204
(12,82%) |
285 (14,79%) |
20,10
% |
Gesamtbelegung ** |
1592
(100,00%) |
1927
(100,00%) |
100,00
% |
* Zu den Grundfächern zählen Musikzwerge,
musikalische Früherziehung u. musikalische Grundausbildung.
** Doppelzählungen auf Grund
des gleichzeitigen Besuchs zweier oder mehrerer Unterrichte wurden
berücksichtigt.
3. Gebührenstruktur und Kostendeckungsgrade
Unterricht |
Musikschule |
Jahres- Gebühr je Person |
Gebühr je Person und Stunde * |
Kosten je Stunde ** |
Deckungs- |
Einzel. 45 M. |
Ibbenbüren |
924,00
€ |
23,69
€ |
52,60
€ |
45,04
% |
Einzel. 45 M |
Rheine |
888,00
€ |
22,77
€ |
50,59
€ |
45,01
% |
Einzel. 30 M |
Ibbenbüren |
620,40
€ |
15,91
€ |
35,06
€ |
45,38
% |
Einzel. 30 M |
Rheine |
654,00
€ |
16,77
€ |
33,73
€ |
49,66
% |
2er Gruppe |
Ibbenbüren |
462,00
€ |
11,85
€ |
52,60
€ |
45,06
% |
2er Gruppe |
Rheine |
531,00
€ |
13,61
€ |
50,59
€ |
53,81
% |
3er Gruppe |
Ibbenbüren |
420,00
€ |
10,77
€ |
52,60
€ |
61,42
% |
3er Gruppe |
Rheine |
444,00
€ |
11,38
€ |
50,59
€ |
67,51
% |
4er Gruppe |
Ibbenbüren |
360,00
€ |
9,23
€ |
52,60
€ |
70,20
% |
4er Gruppe |
Rheine |
378,00
€ |
9,69
€ |
50,59
€ |
76,63
% |
5er Gruppe |
Ibbenbüren |
312,00
€ |
8,00
€ |
52,60
€ |
76,05
% |
5er Gruppe |
Rheine |
348,00
€ |
8,92
€ |
50,59
€ |
88,19
% |
6er Gruppe |
Ibbenbüren |
276,00
€ |
7,08
€ |
52,60
€ |
80,76
% |
6er Gruppe |
Rheine |
312,00
€ |
8,00
€ |
50,59
€ |
94,88
% |
7er Gruppe |
Ibbenbüren |
252,00
€ |
6,46
€ |
52,60
€ |
85,99
% |
7er Gruppe |
Rheine |
222,00
€ |
5,69
€ |
50,59
€ |
78,76
% |
Elementar (4 Kinder) |
Ibbenbüren |
252,00
€ |
6,46
€ |
105,20
€ |
24,57
% |
Elementar (10 Kinder) |
Rheine |
210,00
€ |
5,38
€ |
101,18
€ |
53,22
€ |
* Gebühr je Stunde = Jahresgebühr geteilt durch
39 Unterrichtswochen
** ermittelt aus den
Gesamtausgaben geteilt durch JWS gesamt geteilt durch 39 Unterrichtswochen
4. Einnahmen-/Kostenstruktur gesamt
Daten 01.01.2004 |
MS Rheine |
MS Ibbenbüren |
Durchschnitt NRW |
Gesamtetat |
976.403,00
€ |
1.353.805,00
€ |
164.977.926,00
€ |
Einnahmen aus Gebühren/Entgelten |
406.523,00
€ (41,63
%) |
556.794,00
€ (41,13
%) |
68.483.516,00
€ (41,51
%) |
Kosten gesamt je JWS |
2.029,94
€ |
2.051,22
€ |
1.961,52
€ |
Bereinigte Kosten/JWS * |
1.973,00
€ |
1.980,00
€ |
kA |
Einnahmen je JWS |
845,16
€ |
843,63
€ |
814,24
€ |
Einnahmen je Schüler ** |
329,44
€ |
322,41
€ |
368,78
€ |
Komm. Zuschuss gesamt |
556.125,00
€ (56,96
%) |
779.683,00
€ (57,59
%) |
91.175.310,00
€ (55,27
%) |
Komm. Zuschuss/Schüler |
388,90
€ |
404,61
€ |
490,98
€ |
Kosten päd. Personal |
814.222
€ (83,39
%) |
1.212.095,00
€ (89,53
%) |
138.565.658,00
€ (83,99
%) |
Kosten Verwaltung/Overhead |
89.278,00
€ (9,14
%) |
86.404
€ (6,38
%) |
11.267.294
€ (6,83
%) |
* ohne Abschreibungen und kalkulatorische
Zinsen
** ohne Projektteilnehmer;
Rheine: 1234 Schüler/innen; Ibbenbüren: 1727 Schüler/innen
Anlagen:
Anlage 1: Gerichtsurteil über betriebsbedingte Kündigungen bei tariflich unkündbaren Mitarbeiter/innen