Betreff
Sachstandsbericht zur Musikschule der Stadt Rheine und Vergleich mit der Musikschule Ibbenbüren anhand ausgewählter Daten.
Vorlage
494/06
Aktenzeichen
II-1-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Musikschule der Stadt Rheine und den Vergleich mit der Musikschule Ibbenbüren anhand ausgewählter Daten zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Im Rahmen der Haushalts- und Stellenplanberatungen für das Jahr 2006 war darum gebeten worden, über die finanzielle und personelle Situation der Musikschule der Stadt Rheine zu berichten.

 

 

 

Die gewünschten Informationen werden im Folgenden dargestellt:

 

A. Situation der Musikschule Rheine

 

I. Vorbemerkungen

 

1. Kostenstruktur

 

Wie in allen Musikschulen bestimmt auch in Rheine der Block der Personalkosten die Aufwandsstruktur. Für die musikpädagogisch Beschäftigten wurden 2005 796.978,55 € ausgegeben. Das macht 83,25 Prozent der Gesamtausgaben (967.293,00 €) aus.

 

 

 

 

Schon an dieser Stelle ist der folgende Hinweis nötig: Durch arbeitsrechtliche Bedingungen werden die Kosten für die Musikpädagogen zu fixen Kosten, die nur über längere Zeiträume hin abgeschmolzen werden können. Weitere Erläuterungen finden sich unter Ziffer I. 2b.

Der Anteil der Personalkosten für das musikpädagogische Personal beträgt im Landesdurchschnitt 83,99 Prozent.

 

 

 

2. Bisherige Einsparmaßnahmen

 

Die Musikschule ist ständig bestrebt, Einsparungen bei den Personalkosten zu erzielen.

So wurde die Stelle der stellvertretenden Leitung mit dem Ausscheiden des damaligen Mitarbeiters im Jahr 1999 nicht wiederbesetzt. Seine Aufgaben wurden durch den Leiter der Musikschule und die Musikschulverwaltung (1,5 Stellen) übernommen.

 

Hinzu kommt, dass beim Ausscheiden sozialversicherungspflichtiger Musikschullehrer/innen diese seit dem Jahr 2000 regelmäßig durch Honorarkräfte ersetzt wurden. Beabsichtigt ist, dieses Verfahren auch zukünftig fortzuführen.

 

II Personelle Situation der Musikschule Rheine

 

1. Beschäftigtenstruktur

 

Insgesamt verfügt die Musikschule über 18,64 Stellen, die sich wie folgt aufteilen:

 

  • 1,00 Stelle      Musikschulleitung
  • 6,00 Stellen    6 hauptamtliche Musikschullehrer/innen mit ganzer Stelle
  • 7,73 Stellen    19 unterhälftig (= unter 50 Prozent) sozialversicherungspflichtig beschäftigte Musikschullehrer/innen
  • 2,41 Stellen    7 Honorarkräfte
  • 1,50 Stellen    2 Verwaltungsmitarbeiter/innen

 

2. Stellenabbaumöglichkeiten

 

a) Personalfluktuation bis zum Jahr 2015

 

Bis einschließlich 2015 erreichen 3 Mitarbeiter mit einem Stellenumfang von insgesamt 2,37 Stellen die Altersgrenze.

Dabei handelt es sich um den Leiter der Musikschule sowie einen vollzeit- und einen teilzeitbeschäftigten Musiklehrer.

Bezogen auf den Leiter der Musikschule ist darauf hinzuweisen, dass die Stelle für das Jahr 2009 bereits mit einem „kw-Vermerk“ (künftig wegfallend) versehen wurde. Gleichzeitig wurde zum Stellenplan für das Jahr 2006 eine neue Stelle für die gemeinsame Leitung der Musik- und Volkshochschule beschlossen.

 

b) Arbeitsrechtliche Situation der Musikschullehrer/innen

 

Sowohl nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) als auch nach dem neuen Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind Mitarbeiter/innen des öffentlichen Dienstes nach einer Beschäftigungsdauer von 15 Jahren, frühestens jedoch nach Vollendung des 40. Lebensjahres, unkündbar.

Vom Grundsatz scheiden deshalb betriebsbedingte Kündigungen einer/s ordentlich unkündbaren Angestellten von vornherein aus.

 

 

 

Für die Musikschule Rheine stellt sich die Situation so dar, dass von den insgesamt 13,73 Stellen mit tarifvertraglich beschäftigten Personen (s. Ziffer II.1) ein Anteil von 10,51 Stellen durch die vorgenannte Regelung geschützt und somit unkündbar ist.

Lediglich 8 unterhälftig beschäftigte Mitarbeiter/innen mit insgesamt 3,22 Stellen sind somit vom Grundsatz her kündbar. Dies würde allerdings zu erheblichen Qualitätsverlusten in den Bereichen Unterricht, Instrumentenkanon, Qualitätsanspruch, konstante Unterrichtserteilung und Repräsentation in der Öffentlichkeit führen.

 

Die Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigungen bei tariflicher Unkündbarkeit im öffentlichen Dienst unterliegt besonderer Anforderungen wie das als Anlage 1 beigefügte Gerichtsurteil verdeutlicht.

 

 

B. Vergleich der Musikschule Rheine mit der Musikschule Ibbenbüren anhand ausgewählter Daten

 

I. Vorbemerkungen

 

Die Stadt Ibbenbüren führt die Musikschule im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) gemeinsam mit der Stadt Hörstel und den Gemeinden Mettingen und Recke.

Aus Anlass der Kündigungen der örV durch die Musikschulpartner wurde die WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Musikschule Ibbenbüren beauftragt.

Das Gutachten wurde der Stadt Rheine zum Zweck eines interkommunalen Vergleiches zur Verfügung gestellt.

In dem Gutachten wird der Musikschule Ibbenbüren (Einzugsbereich ca. 100.000 Einwohner) sowohl im Vergleich zu drei benachbarten, kleineren Musikschulen (Einzugsbereiche von 68.500 bis 100.000 Einwohnern) als auch zu einer Musikschule in einer Großstadt (160.000 Einwohner) ein gutes Zeugnis ausgestellt:

 

„Bei den Leistungskennzahlen Jahreswochenstunden (JWS), Zahl der Schüler, Anteil von Schülern an der Einwohnerzahl im Einzugsgebiet und Fächerbelegungen ist sie unter Beachtung der unterschiedlichen Größe der Träger auch effizienter als die finanziell wesentlich besser ausgestattete Musikschule der Großstadt-Musikschule (s. Ziffer II.1).

Gleiches gilt unter Beachtung der unterschiedlichen Größe der Träger auch für die Finanzkennzahlen. Lediglich bei den Einnahmen pro Jahreswochenstunde und den Einnahmen pro Schüler muss geprüft werden, aus welchen Gründen die Musikschule hier das Schlusslicht im Vergleich bildet (s. Ziffer II.4).“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Vergleich der Musikschulen Ibbenbüren und Rheine

 

 

1. Leistungsspektrum

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten Leistungsdaten im Vergleich zur Musikschule Ibbenbüren aufgelistet:

 

 

Daten 01.01.2004

MS Rheine

MS Ibbenbüren

JWS/Unterricht *

447

660

Schülerzahl inklusive Projektarbeit

1430

1927

Schüler je JWS

3,20

2,92

Anteil Schüler an Einwohnerzahl

1,83 %

1,93 %

                 * Die Zahl der Gesamtjahreswochenstunden erhöht sich durch Ensemble-/Orchester-

        arbeit auf 481.

 

Der Landesdurchschnitt der Schüler je JWS beträgt für Nordrhein-Westfalen 2,61 Schüler.

 

 

2. Daten zur Unterrichtsverteilung

 

Die angefügte Aufstellung enthält Datenvergleiche der Musikschulen Ibbenbüren und Rheine sowie die Daten des Landesdurchschnittes für NRW nach der Statistik des Verbandes der Musikschulen (VdM) für das Jahr 2004:

 

 

Daten 01.01.2004

MS Rheine

MS Ibbenbüren

Landesdurchschnitt

Belegung Grundfächer *

374  (23,49%)

721  (37,42%)  

23,40 %

Belegung Instrumentalunt.

1014  (63,69%)

921  (47,79%)

56,50 %

Belegung Ensemble

204  (12,82%)

285  (14,79%)

20,10 %

Gesamtbelegung **

1592 (100,00%)

1927 (100,00%)

100,00 %

*   Zu den Grundfächern zählen Musikzwerge, musikalische Früherziehung u. musikalische Grundausbildung.

** Doppelzählungen auf Grund des gleichzeitigen Besuchs zweier oder mehrerer Unterrichte wurden berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Gebührenstruktur und Kostendeckungsgrade

 

Unterricht

Musikschule

Jahres-

Gebühr je Person

Gebühr je Person und

Stunde *

Kosten je

Stunde **

Deckungs-
grad

Einzel. 45 M.

Ibbenbüren

924,00 €

23,69 €

52,60 €

45,04 %

Einzel. 45 M

Rheine

888,00 €

22,77 €

50,59 €

45,01 %

Einzel. 30 M

Ibbenbüren

620,40 €

15,91 €

35,06 €

45,38 %

Einzel. 30 M

Rheine

654,00 €

16,77 €

33,73 €

49,66 %

2er Gruppe

Ibbenbüren

462,00 €

11,85 €

52,60 €

45,06 %

2er Gruppe

Rheine

531,00 €

13,61 €

50,59 €

53,81 %

3er Gruppe

Ibbenbüren

420,00 €

10,77 €

52,60 €

61,42 %

3er Gruppe

Rheine

444,00 €

11,38 €

50,59 €

67,51 %

4er Gruppe

Ibbenbüren

360,00 €

9,23 €

52,60 €

70,20 %

4er Gruppe

Rheine

378,00 €

9,69 €

50,59 €

76,63 %

5er Gruppe

Ibbenbüren

312,00 €

8,00 €

52,60 €

76,05 %

5er Gruppe

Rheine

348,00 €

8,92 €

50,59 €

88,19 %

6er Gruppe

Ibbenbüren

276,00 €

7,08 €

52,60 €

80,76 %

6er Gruppe

Rheine

312,00 €

8,00 €

50,59 €

94,88 %

7er Gruppe

Ibbenbüren

252,00 €

6,46 €

52,60 €

85,99 %

7er Gruppe

Rheine

222,00 €

5,69 €

50,59 €

78,76 %

Elementar (4 Kinder)

Ibbenbüren

252,00 €

6,46 €

105,20 €

24,57 %

Elementar (10 Kinder)

Rheine

210,00 €

5,38 €

101,18 €

53,22 €

*   Gebühr je Stunde = Jahresgebühr geteilt durch 39 Unterrichtswochen

** ermittelt aus den Gesamtausgaben geteilt durch JWS gesamt geteilt durch 39 Unterrichtswochen

 

 

4. Einnahmen-/Kostenstruktur gesamt

 

Daten 01.01.2004

MS Rheine

MS Ibbenbüren

Durchschnitt NRW

Gesamtetat

976.403,00 €

1.353.805,00 €

164.977.926,00 €

Einnahmen aus Gebühren/Entgelten

406.523,00 €

(41,63 %)

556.794,00 €

(41,13 %)

68.483.516,00 €

(41,51 %)

Kosten gesamt je JWS

2.029,94 €

2.051,22 €

1.961,52 €

Bereinigte Kosten/JWS *

1.973,00 €

1.980,00 €

kA

Einnahmen je JWS

845,16 €

843,63 €

814,24 €

Einnahmen je Schüler **

329,44 €

322,41 €

368,78 €

Komm. Zuschuss gesamt

556.125,00 €

(56,96 %)

779.683,00 €

(57,59 %)

91.175.310,00 €

(55,27 %)

Komm. Zuschuss/Schüler

388,90 €

404,61 €

490,98 €

Kosten päd. Personal

814.222 €

(83,39 %)

1.212.095,00 €

(89,53 %)

138.565.658,00 €

(83,99 %)

Kosten Verwaltung/Overhead

89.278,00 €

(9,14 %)

86.404 €

(6,38 %)

11.267.294 €

(6,83 %)

*   ohne Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen

** ohne Projektteilnehmer; Rheine: 1234 Schüler/innen; Ibbenbüren: 1727 Schüler/innen

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Gerichtsurteil über betriebsbedingte Kündigungen bei tariflich unkündbaren Mitarbeiter/innen