Betreff
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rheine (Hebesatzsatzung) - Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 10.11.2014
Vorlage
502/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rheine (Hebesatzsatzung, Anlage 1).


Begründung:

 

Die Fraktionen der CDU und Bündnis 90 / Die Grünen beantragten am 10.11.2014 die Anhebung der Hebesätze für die

 

Grundsteuer A von 250 v.H. auf 310 v.H.

 

und der

 

Grundsteuer B von 480 v.H. auf 600 v.H.

 

 

Der Antrag der Fraktionen ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Wie die Hebesätze im Vergleich zu anderen Hebesätzen von großen kreisangehörigen Städten mit Einwohnerzahlen zwischen 65.000 und 85.000 in NRW ausfallen, kann den Anlagen 3 (Grundsteuer A) und 4 (Grundsteuer B) entnommen werden.

 

 

Die Erhöhung der Steuerhebesätze hat folgende Auswirkungen:

 

Die konkret entstehende Mehrbelastung für Grundstückseigentümer kann anhand einiger realer (anonymisierter) Beispiele der Anlage 5 entnommen werden.

 

Bezogen auf den städtischen Haushalt führt die Anhebung der Hebesätze – im Vergleich zum und unter Berücksichtigung der weiteren Rahmendaten im Haushaltsplanentwurf - zu jährlichen Mehrerträgen in Höhe von ca. 3,3 Mio. Euro.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Hebesatzsatzung vom 16.12.2014

Anlage 2 – Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90 / Die Grünen

Anlage 3 – Übersicht Grundsteuer A – Vergleich mit anderen Städten

Anlage 4 – Übersicht Grundsteuer B – Vergleich mit anderen Städten

Anlage 5 – Übersicht der Auswirkungen anhand von Beispielen