Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rheine (Hebesatzsatzung, Anlage 1).
Begründung:
Die Fraktionen der CDU und Bündnis 90 / Die Grünen beantragten am 10.11.2014 die Anhebung der Hebesätze für die
Grundsteuer A von 250 v.H. auf 310 v.H.
und der
Grundsteuer B von 480 v.H. auf 600 v.H.
Der Antrag der Fraktionen ist als Anlage 2 beigefügt.
Wie die Hebesätze im Vergleich zu anderen Hebesätzen von großen kreisangehörigen Städten mit Einwohnerzahlen zwischen 65.000 und 85.000 in NRW ausfallen, kann den Anlagen 3 (Grundsteuer A) und 4 (Grundsteuer B) entnommen werden.
Die Erhöhung der Steuerhebesätze hat folgende
Auswirkungen:
Die konkret entstehende Mehrbelastung für Grundstückseigentümer kann anhand einiger realer (anonymisierter) Beispiele der Anlage 5 entnommen werden.
Bezogen auf den städtischen Haushalt führt die Anhebung der Hebesätze – im Vergleich zum und unter Berücksichtigung der weiteren Rahmendaten im Haushaltsplanentwurf - zu jährlichen Mehrerträgen in Höhe von ca. 3,3 Mio. Euro.
Anlagen:
Anlage 1 – Hebesatzsatzung vom 16.12.2014
Anlage 2 – Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90 / Die Grünen
Anlage 3 – Übersicht Grundsteuer A – Vergleich mit anderen Städten
Anlage 4 – Übersicht Grundsteuer B – Vergleich mit anderen Städten
Anlage 5 – Übersicht der Auswirkungen anhand von Beispielen