Betreff
Vorstellung der Entwurfsplanung und des Finanzierungskonzeptes für den ZOB Mathiasstraße und die Aufwertung des Übergangsbereiches Bahnhof - Fußgängerzone (Bahnhofstraße)
Vorlage
109/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Ausführungen des Büro Rohling AG zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung eine Bürgerversammlung hierzu durchzuführen.
  2. Dem Finanzierungskonzept für den ZOB Mathiasstraße wird zugestimmt.

Begründung:

 

Der Bauausschuss hat am 20. November 2014 die Vorentwurfsplanung zum Umbau des ZOB zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die weiterführende Entwurfsplanung durchzuführen.

 

Neben der Erarbeitung des Entwurfes hat sich die Verwaltung insbesondere um die Förderung der Kosten des Projektes gekümmert.

 

Hierzu kann Folgendes festgestellt werden:

 

Die Förderung nach GVFG/Entflechtungsgesetz erfolgt nach Busstellplätzen.

 

Spezifische zuwendungsfähige Höchstbeträge bei einzelnen Fördergegenständen

von ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen:

 

1. Zentrale Omnibusbahnhöfe (ZOB)

 

Normalbus 150.000,- €/Stellplatz

 

Gelenkbus 225.000,- €/Stellplatz

 

Warteplatz 70.000,- €/Stellplatz

 

Diese Beträge (bezogen auf einen Stellplatz) beinhalten die zuwendungsfähigen Bau- und Materialausgaben für den ZOB einschließlich der Überdachungsanlagen, der Zufahrtsstraßen und Zuwegungen und die zuwendungsfähigen Ausgaben für den Grunderwerb.

 

Gesondert gefördert werden (außerhalb der Obergrenzen) die digitale Fahrgastinformation und der Pavillon (WC-Anlage).

 

Nicht gesondert gefördert außerhalb der Obergrenzen wird das Dach des ZOB. Hier ist für die GVFG-Förderung die Obergrenze von 1.200 €/m² zu beachten.

 

Hieraus ergibt sich folgende Förderobergrenze nach dem GVFG/ Entflechungsgesetz:

 

9        x        150.000     

2        x        225.000     

2        x        70.000      

 

Summe:                                1.940.000      

 

Der Fördersatz beträgt 90 %

 

Hinzu kommt die Förderung der digitalen Fahrgastinformation und des Pavillons.

Daneben werden Planungskosten mit 4 % gefördert.

Nicht dagegen separat förderfähig ist das Dach, dessen Kosten über den Fördersatz der befestigten Fläche erfasst werden.

 

Hieraus entstand eine Diskrepanz zwischen kalkulierten Einnahmen und zu erwartenden Einahmen, da das Dach mit Kosten von 2.198.000 € brutto zunächst als separat förderfähig kalkuliert worden war.

 

In dem ersten Entwurfskonzept vom Sommer 2014 war geplant, das Dach in der Längenausdehnung sowohl in Nord- als auch in Südrichtung weit über die Länge des Bussteiges hinausgehen zu lassen, um damit eine gute städtebauliche Wirkung zu erreichen.

 

Nach eingehender Prüfung der Planung kommt die Verwaltung zu folgenden Änderungen: Der aktuelle Entwurf vom Februar 2015 sieht eine Einkürzung auf der südlichen Seite um 11 m vor. Die nördliche Seite wird außerhalb des Bussteiges ohne Glaseindeckung ausgeführt.

 

Beide Änderungen sind ohne eine Einschränkung in der städtebaulichen Wirkung des Daches für den öffentlichen Raum zwischen Borneplatz, Matthiasstraße und Bahnhofstraße verbunden. Der aktuelle Entwurf entspricht vollständig sowohl den funktionalen als auch den städtebaulichen Gestaltungsansprüchen.

 

Die Kosten der Dachkonstruktion konnten hierdurch jedoch um 340.000 € auf 1.858.000 € gesenkt werden.

 

Vom Zuwendungsgeber NWL wurde empfohlen, hier eine Kombiförderung (GVFG/Städtebauförderung) anzustreben. Dieses wurde vergleichbar beim Bahnhofsausgang West praktiziert.

Im vorliegenden Fall würde der rein funktionelle Teil mit Mitteln des GVFG gefördert. Die darüber hinaus gehende städtebauliche Aufwertung würde als Teilprojekt des Rahmenplanes Innenstadt durch Mittel der Städtebauförderung finanziert.

 

Ziel der Verwaltung war es, den bisher im Haushaltsplan kalkulierten Eigenanteil konstant zu halten.

 

Dieses galt sowohl für das Projekt ZOB Matthiasstraße, als auch für die anderen Projekte des Rahmenplanes Innenstadt .

 

Die Verwaltung hat daher in einem gemeinsamen Termin mit dem Fördergeber für die Grundförderung nach GVFG (dem NWL Nahverkehr Westfalen-Lippe) und die Städtebauförderung (Bezirksregierung Münster) am 24. Februar 2015 dafür geworben, die städtebaulich wichtigen Anteile, die über die normale Verkehrsfunktion hinausgehen, durch die Städtebauförderung zu bezuschussen.

 

Nach einem vorgeschalteten Ortstermin und einem Vortrag durch die Fachleute der Büros pbr und wbp sowie intensiver Erläuterung aller Beteiligten konnte folgendes Ergebnis festgehalten werden:

 

Die außerhalb der Förderobergrenzen nach GVFG/ Entflechtungsgesetz liegenden Kostenanteile werden von der Städtebauförderung übernommen.

Hierzu ist eine plausible Begründung vorzulegen.

 

Daneben ist noch ein Fördertopf für die Fahrradabstellanlagen erschlossen worden. Diese sind grundsätzlich als eigenes Projekt außerhalb des ZOB förderfähig.

 

Förderobergrenzen für Bike-and-Ride-Anlagen

 

Fahrradständer (ohne Überdachung) 500,-€/Stellplatz

Fahrradständer (einschl. Überdachung) 1.000,-€/Stellplatz

Fahrradboxen 1.500,-€/Stellplatz

 

Diese Beträge (bezogen auf einen Stellplatz) beinhalten die Bau- und Materialausgaben der Anlage (einschl. evtl. Beleuchtung) ohne die Grunderwerbsausgaben.

 

Ziel war es die vorhandene Anzahl von Fahrradständern in diesem Projekt wieder unterzubringen.

 

Hierbei gibt es allerdings verschiedene Konflikte:

 

Im Eingangsbereich zum Borneplatz ist die heutige Anzahl von Fahrrädern aus städtebaulichen Gründen nicht vertretbar. Vor den Geschäften und Gaststätten der Mathiasstraße und Bahnhofstraße werden die Fahrradabstellanlagen von den Laden- bzw. Gaststätteninhabern nicht gewünscht.

 

Die Verwaltung hat daher zusammen mit den Büros einen Vorschlag erarbeitet, der im Einmündungsbereich zum Ring überdachte Fahrradabstellanlagen vorsieht.

 

Es ist grundsätzlich richtig, dass diese Anlagen hier nicht optimal zur Innenstadt liegen. Durch die Überdachung wird jedoch eine größere Akzeptanz erwartet. Daneben sind diese Anlagen gesondert förderfähig.

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Nach der neuen Systematik setzt sich das Projekt Bustreff aus 3 Teilprojekten zusammen:

 

1.      Umbau ZOB, Förderung nach GVFG/Entflechtungsgesetz und Städtebauförderung

2.      Aufwertung der Bahnhofstraße, Förderung nur durch Städtebauförderung als Teilprojekt C5 „Aufwertung des Übergangsbereiches Bahnhof - Fußgängerzone““ des Rahmenplans Innenstadt

3.      Erstellung einer Bike + Ride-Anlage am Südende der Matthiasstraße, Förderung nach GVFG/Entflechtungsgesetz

 

 

Zu 1. 

 

Die Gesamtkosten für den Umbau ZOB betragen 3.839.000 €.

Hiervon sind 2.434.000 € der Förderung nach dem Entflechtungsgesetz und 1.249.000 € der Städtebauförderung zuzuordnen. Von den Planungskosten sind aufgrund der Pauschale von 4 % beim Entflechtungsgesetz 156.000 € nicht förderfähig.

 

Gesamtfinanzierung Projekt                A2 Neugestaltung Bustreff Matthiasstraße

 

Gesamtausgaben:                              3.839.000  

 

Einnahmen GVFG:                              2.191.000  

Einahmen Städtebauförderung:              874.000  

 

Eigenanteil Stadt Rheine:                         774.000 

 

 

Zu 2.

 

Die Gesamtausgaben für das Projekt C5 „Aufwertung des Übergangsbereichs Bahnhof- Fußgängerzone (Bahnhofstr.) betragen 589.000 €.

 

Gesamtfinanzierung         Projekt        C5     Übergangsbereich

 

Gesamtausgaben:                              589.000     

Einnahmen Städtebauförderung:         412.000     

 

Eigenanteil Stadt Rheine                       176.000     

 

 

Zu 3.

 

Die Gesamtausgaben für das Projekt  Bike + Ride Anlage betragen 90.000 €.

 

Gesamtausgaben:                              90:000 €

Einahmen GVFG:                                46.000 €

 

Eigenanteil Stadt Rheine:                     44.000 €

 

 

Ziel der Verwaltung bei all den Überlegungen war es, den bisher im Haushaltsplan veranschlagten Eigenanteil der Stadt Rheine nicht zu erhöhen. Dieses ist sowohl für den ZOB als auch für die betroffenen Projektbausteine aus dem Rahmenplan Innenstadt gelungen.

 

Im HHplan 2015 und Folgejahre sind die Projekte im Zusammenhang mit dem ZOB wie folgt veranschlagt:

 

1.       Projekt  Nr. 5941-002 Neugestaltung Bustreff

 

Gesamtausgaben:           4.790.000 €

Einnahmen                      3.589,500 €

Eigenanteil                       1.200.500 €

 

 

2.       Projekt  Nr. 5943-005     Aufwertung des Übergangsbereiches Bahnhof          Fußgängerzone

 

Gesamtausgaben:           408.000     

Einnahmen                      265,200     

Eigenanteil                       142.800     

 

Der bisher veranschlagte Eigenanteil betrug somit 1.200.500 € + 142.800 € = 1.343.300 €.

 

Der Eigenanteil nach dem neu abgestimmten Fördermodell beträgt:

774.000 € + 177.000 € + 44.000 € =         995.000 €.

 

Das Finanzvolumen für den ersten Förderantrag „Rahmenplan Innenstadt“ für das Programmjahr 2015 hat sich um ca. 1 Mio. € erhöht.

Eine Ausweitung der Gesamtausgaben findet jedoch nicht statt.

Es werden lediglich Projekte vorgezogen wie der Übergangsbereich Bahnhof – Innenstadt (Bahnhofstraße) und Kostenanteile des ZOB in die Städtebauförderung eingestellt.

Das Projekt Pavillon (WC-Anlage) wurde vom Rahmenplan zum Projekt ZOB verlagert.

 

Weiteres Verfahren:

 

In der Zeit vom 23.03.2015 bis zum 27.03.2015 ist eine Offenlage des Projektes vorgesehen. Daneben findet am 26. März 2015 eine öffentliche Bürgerinformation im Ratssaal statt.

 

Der Abwägungsbeschluss durch den Bauausschuss ist für die Sitzung am 16. April 2015 geplant.

 

Ein weiteres Verschieben ist nicht mehr möglich. Danach wird der formelle Zuwendungsantrag beim NWL eingereicht. Der Zuschussgeber möchte bereits direkt nach der Beschlussfassung informiert werden, weil die Mittel sonst anderweitig verwendet werden könnten und der Stadt Rheine unwiederbringlich nicht mehr zur Verfügung stünden, da das Förderprogramm ausläuft.


Anlagen:

 

Präsentation der Entwurfsplanung und des Finanzierungskonzeptes