Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt überträgt die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltsplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung den zuständigen Fachausschüssen.

 

  1. Der Rat der Stadt bestimmt zum Fachausschuss für die Leistung 2106 (Unterhaltsvorschussleistungen) den Jugendhilfeausschuss.

Begründung:

 

A.   Allgemeines

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 07. September 2017 die Eckdaten für die Ergebnis- und Investitionsplanung 2018-2021 beraten und festgelegt.

 

Die zur Vorbereitung der Eckdaten vom Kämmerer geführten Budgetgespräche mit den Fach- und Sonderbereichen und die Eckdatenfestlegung erfolgten unter folgenden Zielsetzungen:

 

  1. Haushaltsausgleich im Ergebnisplan
  2. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf
  3. Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind
  4. Keine Liquiditätskredite
  5. Abbau der Verschuldung für Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung

 

Die Eckdaten sind von den Fachbereichen in den Entwurf des Haushaltsplanes eingearbeitet worden.

 

Ferner sind für den Haushaltsplanentwurf die Gesamtpersonalaufwendungen in Höhe von 36,168 Mio. € auf Basis des voraussichtlichen Ergebnisses des laufenden Jahres, der vereinbarten Tariferhöhung 2018, weiteren Besoldungserhöhungen und Tariferhöhungen von je 2,4 % pro Jahr sowie unter Berücksichtigung der bereits jetzt feststehenden oder absehbaren Personalzu- und –abgänge produktscharf kalkuliert und zugeordnet worden. Der ermittelte Gesamtbetrag liegt um 2,046 Mio. € über der bisherigen Planung im Haushaltsplan 2017 für 2018.

 

Gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2017 beträgt die Steigerung 2,357 Mio. € = 7,0 %. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:

 

-      5,5 % tariflich bzw. gesetzlich festgelegte Gehalts- und Entgelterhöhungen sowie Einrichtung und Besetzung von neuen Stellen bzw. Anpassung vorhandener Stellen/Positionen

-      1,5 % Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen

 

Bei den o.g. Personalveränderungen sind keine Mehrerträge (z.B. Kostenerstattungen) berücksichtigt. Diese werden in den Vorlagen der jeweiligen Fachbereiche dargestellt. Nähere Informationen zu den Personalveränderungen sind in der Stellenplanvorlage (Nr. 314/17) enthalten.

 

Die Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und aus Beiträgen sind neu berechnet und zugeordnet worden.

 

Die Interne Leistungsverrechnung wurde ebenfalls überarbeitet.

 

Auch die im Rahmen der Amtshilfevereinbarungen zu erbringenden Leistungen zwischen den Technischen Betrieben Rheine AöR und der Stadt Rheine sind aktualisiert worden.

 

Die Darstellung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Rheine und den städtischen Beteiligungen beruhen auf den Werten aus den Wirtschafts- und Finanzplänen 2017. Über Änderungen ist in den politischen Gremien zu entscheiden.

 

Der Saldo aus den Budgets der Fach-/Sonderbereiche wird durch den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – finanziert. Weitere Informationen zu den Ansätzen im Sonderbereich 9 können der Anlage 1 entnommen werden.

 

Das Ziel „1. Haushaltsausgleich im Ergebnisplan“ wird in allen Jahren eingehalten. Nachdem im Haushalt 2017 für das Jahr 2018 mit einem Überschuss von rd. 2,618 Mio. € geplant wurde, wird nun mit einem Jahresüberschuss von rd. 3,729 Mio. € gerechnet. Die Steigerung gegenüber der bisherigen Planung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere aber vom deutlich besseren Ergebnis des Sonderbereiches 9.

 

Das Ziel „2. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf“ wurde fast vollständig eingehalten. In den Planungen sind aber auch Veränderungen enthalten, die neben anderen Vorteilen auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sind.

 

Das Ziel „3. Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind“ wurde ebenfalls eingehalten.

 

Das Ziel „4. Keine Liquiditätskredite“ soll eingehalten werden. Es sind keine Liquiditätskredite geplant. Sollten allerdings Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ konsumtiv verwandt werden, würde die Abwicklung über Liquiditätskredite erfolgen, deren Tilgung und Zinsen dann aber vollständig vom Land getragen werden.

 

Das Ziel „5. Abbau der Verschuldung für Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung“ wird nur zum Teil erreicht. In 2018 wird mit einem Zuwachs von rd. 3,398 Mio. € geplant. In 2019 gleichen sich die geplanten Kreditaufnahmen und Tilgungen ungefähr aus (Zuwachs 73 T€) und in den Jahren 2020 und 2021 wird mit einem Abbau von rd. 1,483 Mio. € bzw. 680 T€ geplant.

Bei den Ansätzen für Investitionskredite handelt es sich um Ermächtigungen. Ob eine Aufnahme erforderlich ist, wird sich erst im Haushaltsvollzug zeigen.

Durch das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ werden voraussichtlich Mittel investiv verwandt, so dass die Abwicklung über Investitionskredite erfolgt, deren Tilgung und Zinsen dann wie bei den Liquiditätskrediten vollständig vom Land getragen werden.

 

 

B. Erläuterung zu den Beschlussvorlagen

 

1.   Haushaltssatzung und Haushaltsplan

 

Auf Basis der obigen Daten wurde der Haushaltsplanentwurf und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 am 21. September 2017 auf- und festgestellt.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung, der Gesamtplan sowie die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche sind dieser Vorlage als Anlagen 2-4 beigefügt.

 

Die weiteren Bestandteile des Entwurfes des Haushaltsplanes werden zurzeit erstellt. Nach Fertigstellung wird der vollständige Haushaltsplanentwurfes in das Ratsinformationssystem sowie unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.

 

2.   Teil-Ergebnispläne

 

Gegenüber dem Haushaltsplan 2017 haben sich für die Jahre 2018-2021 aufgrund neuer Erkenntnisse vielfältige Veränderungen im Ergebnisplan ergeben.

 

Die größeren Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen sind in der Anlage 5 dargestellt.

 

3.   Teil-Investitionspläne

 

Auch im Investitionsplan haben sich umfangreiche Veränderungen ergeben. Die aktuellen Veranschlagungen ergeben sich im Detail aus den Teilplänen der Fach- und Sonderbereiche (vgl. Anlage 4).

 

4.   Zuordnung von Produkten zu Fachausschüssen

 

Durch eine Umorganisation ist die Leistung 2106 – Unterhaltsvorschussleistungen – vom Sozialbereich dem Jugendamtsbereich zugeordnet worden. Hieraus ergibt sich, dass die Beratung im Jugendhilfeausschuss und nicht mehr im Sozialausschuss erfolgt.

 

 

C. Weitere Hinweise

 

1.   Beratungsverfahren

 

Für die Beratung des Haushaltsplanentwurfes gilt der folgende, in den Sitzungskalender eingearbeitete Terminplan:

 

07.11. – 23.11.17          Fachausschussberatungen

19.12.2017                    Beratung der Ergebnisse der Fachausschussberatungen im HFA

16.01.2018                    Verabschiedung der Haushaltssatzung im Rat

 

2. Einbindung Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Rheine 2025 (IEHK)

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 08. April 2014 den Entwurf der Fortschreibung des IEHK als Grundlage für die weitere (Stadt-)Entwicklung in der Stadt Rheine beschlossen. Weiter hat der Rat beschlossen, dass das fortgeschriebene IEHK zukünftig einen integralen Bestandteil für die Haushaltsplanung darstellt.

 

Die Einbindung wird in folgender Form umgesetzt:

 

-      Kurze Darstellung des IEHK im Vorbericht

-      Ggf. Hinweise bei den Produktbudgets auf die entsprechenden IEHK-Leitprojekte

-      Darstellung der IEHK-Leitprojekte mit den Handlungsfeldern im Anhang, einschließlich einer Überleitungstabelle mit zugeordneten Produkten.

 

3. Produktbeschreibungen

 

Zur besseren Steuerung und zur Implementierung des IEHK werden seit einigen Jahren die Produkte überarbeitet. Anregungen und Hinweise zu den jeweiligen Produktbeschreibungen (z.B. andere Ziele, Kennzahlen) können jederzeit vorgebracht werden.

 

Ziel der Überarbeitung ist es, die Informationen zum jeweiligen Produkt übersichtlicher und zusammenfassender darzustellen. Ein wesentlicher Bestandteil der Überarbeitung besteht darin, direkte Zusammenhänge zwischen Kurzbeschreibungen, Zielen und Kennzahlen darzustellen. Dieses erfolgt über Aufzählungen (A, B, C, …). Außerdem sollen die Möglichkeiten zur strategischen Steuerung verbessert werden. So sollen anhand von Kennzahlen auch entsprechende Tendenzen o.ä. dargestellt bzw. Zielvorgaben (Kennzahlenvorgaben) gegeben werden können. Finanzielle Auswirkungen durch Änderungen bei den Kennzahlenwerten sollen ebenfalls sichtbar werden (z.B. steigende Fallzahlen im Bereich X führen zu entsprechend erhöhten Aufwendungen).

 

4.   Hinweise und Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt

 

Als Anlage 6 ist eine Handreichung zu den Steuerungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt beigefügt. Es werden Hinweise zu folgenden Themen gegeben:

-      Gliederungspunkt I:        „Wo finde ich was?“

-      Gliederungspunkt II:      „Welche Daten sind steuerungsrelevant?“

-      Gliederungspunkt III:     „Welche Steuerungsmöglichkeiten gibt es?“

 

Eine tabellarische Gegenüberstellung der Ansätze mit den Ergebnissen sämtlicher im Haushalt dargestellter Budgets der letzten 5 Jahre wird den Fraktionen – wie im Vorjahr - vor den jeweiligen Klausurtagungen zur Haushaltsberatung zur Verfügung gestellt.


Anlagen:

 

Anlage 1 – Erläuterungen zum Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen

Anlage 2 – Entwurf der Haushaltssatzung

Anlage 3 – Gesamtplan

Anlage 4 – Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 5 – Größere Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen

Anlage 6 – Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt

Anlage 7 – Übersicht Hebesätze großer kreisangehöriger Kommunen in NRW