- Feststellung Wirtschaftsplan 2018
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2018 – 2022 der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH gem. § 6 (5) Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages festzustellen.
Begründung:
Gemäß § 6 (5) Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 11 (1) des Gesellschaftsvertrages bedarf der Wirtschaftsplan der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2017 den Wirtschafts- und Finanzplan 2018 - 2022 beraten und einstimmig beschlossen.
Für die
Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung
bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der
Stadt Rheine.
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2018-2022
Anlage 2: Finanzplan 2018-2022