I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
VORBEMERKUNG /
KURZERLÄUTERUNG:
Für die vorliegende Planung
im Bereich „Elter Straße / Schlehdornweg“ hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz in der Ausschusssitzung vom 26.10.2016
den Anträgen auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines
Bebauungsplanes für die Fläche im Bereich „Elter Straße / Schlehdornweg“
zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Einleitung der
Bauleitplanverfahren vorzubereiten (vgl. Vorlage 245/16). Inzwischen liegen die
nötigen Planunterlagen für eine Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der
Änderung des Flächennutzungsplans vor.
Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 337, Kennwort: "Elter Straße / Schlehdornweg",
der Stadt Rheine wird das Ziel verfolgt, den Siedlungsbereich der Stadt Rheine
im Stadtteil Gellendorf zu erweitern und neues Wohnbauland auszuweisen. Zudem
soll die Nahversorgung in diesem Stadtteil durch die Ansiedlung eines
Lebensmittelmarktes langfristig sichergestellt werden.
Das städtebauliche Konzept
sieht vor, das Plangebiet in zwei Teilbereiche zu gliedern. Im Süden soll ein
Wohngebiet mit Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhausbebauung in überwiegend zweigeschossiger
Bauweise entstehen. Die innere Erschließung ist über den bereits vorhandenen
aber noch auszubauenden „Schlehdornweg“, der in Richtung Norden in einem
Wendeplatz endet, vorgesehen. Für die nördliche Teilfläche sind die Ansiedlung
eines Lebensmittelmarktes zur Nahversorgung des Stadtteils sowie eine
kleinteilige Ladeneinheit geplant. Dabei ist die Stellplatzfläche in Richtung
Norden ausgerichtet, so dass der geplante Lebensmittelmarkt schallmindernd
gegenüber der geplanten Wohnbebauung im Süden wirkt. Die Erschließung erfolgt
über eine neue Zufahrt im Kreuzungsbereich „Elter Straße / Sandhövelstraße“ von
der „Elter Straße“ aus. Um den fließenden Verkehr auf der „Elter Straße“ nicht
zu behindern, soll eine neue Linksabbiegespur eingerichtet werden.
Um dieses Vorhaben
planungsrechtlich umzusetzen, führt die Stadt Rheine parallel die 34. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Elter Straße /
Schlehdornweg" für einen Teil des Geltungsbereiches durch. Gegenstand
dieser Änderung ist die Umwandlung von einer "Wohnbaufläche" in ein
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel".
Für die Aufstellung des
Bebauungsplanes wird ein zweistufiges „Normalverfahren“ durchgeführt.
Unter Zugrundelegung des
Wohnbaulandkonzeptes der Stadt Rheine werden die Antragsteller/Veranlasser/Planbegünstigten
über einen städtebaulichen Vertrag verpflichtet, die ggf. bei der Stadt Rheine
anfallenden Planungs- und/oder Veröffentlichungskosten zu übernehmen.
Alle weiteren wichtigen
planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplanvorentwurf
(Anlage 2), den textlichen Festsetzungen (Anlage 1) und den Scopingunterlagen
zum Umweltbericht (Anlage 3) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.
Ein Vorentwurf des Bebauungsplanes
(Anlage 1) liegt ebenfalls bei.
BESCHLUSSVORSCHLAG /
EMPFEHLUNG:
I. Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan
Nr. 337, Kennwort: "Elter Straße / Schlehdornweg", der Stadt Rheine
aufzustellen.
Der räumliche
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes beinhaltet die Flurstücke 19, 63, 64,
65, 66 (komplett) und 61 (teilweise) der Flur 180, Gemarkung Rheine-Stadt und
die Flurstücke 455, 490, 492, 495, 497, 500, 502 (teilweise) der Flur 179,
Gemarkung Rheine-Stadt und wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch eine öffentliche Grünfläche mit Ehrenmal ,
im
Osten: durch die „Elter Straße“
(L593) sowie Wohngrundstücke,
im
Süden: durch vorhandene
Wohngrundstücke (denkmalgeschützte Wohnsiedlung),
im
Westen: durch Grünflächen der
Emsaue
Der räumliche
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig
festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
für den Bebauungsplan Nr.337, Kennwort: "Elter Str. / Schlehdornweg",
der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen
ist.
Die öffentliche
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der
Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen
und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist
allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplanvorentwurf
Anlage 2:
Bebauungsplanvorentwurf Begründung
Anlage 3:
Scopingunterlagen zum Umweltbericht