Betreff
Bebauungsplan Nr. 341
Kennwort: "Wohnmobilstellplatz am Emsufer", der Stadt Rheine
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
416/17
Aktenzeichen
PG 5.1
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Rheine, die Stadt am Wasser, verfügt bislang über keinen Wohnmobilstellplatz. Bedingt durch die Lage am Gewässer und dem Vorhandensein weiterer touristischer Potentiale ist die Nachfrage nach Möglichkeiten zur Platzierung von Wohnmobilen in der Stadt groß. Bisherige und langjährige Bemühungen zur Realisierung eines Stellplatzes haben aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zum Ziel geführt. Mit der auf dem Vereinsgelände des Kanu Club Rheine e.V. befindlichen Fläche steht nunmehr erstmalig ein Platz zur Verfügung, der eine herausragende Eignung aufweist und den gesuchten Qualitätsansprüchen der Wohnmobilisten entspricht.

Einer beabsichtigten Genehmigung des geplanten Stellplatzes als sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB wurde seitens der Bezirksregierung widersprochen mit der Begründung, dass die derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan in diesem Bereich ein öffentlicher Belang darstellt und dem Vorhaben entgegensteht. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen nunmehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die öffentliche Nutzung eines Wohnmobilstellplatzes geschaffen werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt als 35. Änderung im Parallelverfahren.

Das Verfahren wird als förmliches Verfahren durchgeführt.

Die Stadt Rheine verzichtet auf die Erhebung von verwaltungsinternen Planungskosten, da überwiegende Gründe des Allgemeinwohls für die Planung bestehen und diese den stadtentwicklungspolitischen Zielen entspricht.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan (Anlage 2) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 3) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Ein Auszug aus dem Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt ebenfalls bei (Anlagen 1).

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.        Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 341, Kennwort: „Wohnmobilstellplatz am Emsufer“ der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Die Planfläche befindet sich innerhalb des Flurstückes 211, Flur 110, Gemarkung Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Nordosten:    durch die nördliche Grenze des Flurstücks 211,

im Südosten:      durch den westlichen Rand des angrenzend verlau­fenden Weges,

im Südwesten:    durch den nördlichen Rand des angrenzenden Hertaweges,

im Nordwesten:  durch die südliche Gebäudegrenze des Vereinshei­mes.

Zwei Begrenzungslinien können weder anhand der Flurstückssituation noch anhand von Topografie- oder Gebäudemerkmalen beschrieben werden. Diese sowie der gesamte Geltungsbereich sind in der Planzeichnung geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.       Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 341, Kennwort: "Wohnmobilstellplatz am Emsufer", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


Begründung:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Auszug aus dem Vorentwurf

Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplan

Anlage 3: Festsetzungen

Anlage 4: Artenschutzrechtliche Prüfung