Kennwort: "Wohnmobilstellplatz am Emsufer", der Stadt Rheine
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
VORBEMERKUNG /
KURZERLÄUTERUNG:
Rheine,
die Stadt am Wasser, verfügt bislang über keinen Wohnmobilstellplatz. Bedingt
durch die Lage am Gewässer und dem Vorhandensein weiterer touristischer
Potentiale ist die Nachfrage nach Möglichkeiten zur Platzierung von Wohnmobilen
in der Stadt groß. Bisherige und langjährige Bemühungen zur Realisierung eines
Stellplatzes haben aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zum Ziel geführt.
Mit der auf dem Vereinsgelände des Kanu Club Rheine e.V. befindlichen Fläche
steht nunmehr erstmalig ein Platz zur Verfügung, der eine herausragende Eignung
aufweist und den gesuchten Qualitätsansprüchen der Wohnmobilisten entspricht.
Einer
beabsichtigten Genehmigung des geplanten Stellplatzes als sonstiges Vorhaben
gem. § 35 Abs. 2 BauGB wurde seitens der Bezirksregierung widersprochen mit der
Begründung, dass die derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan in diesem
Bereich ein öffentlicher Belang darstellt und dem Vorhaben entgegensteht. Mit
dem vorliegenden Bebauungsplan sollen nunmehr die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die öffentliche Nutzung eines Wohnmobilstellplatzes
geschaffen werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt als 35.
Änderung im Parallelverfahren.
Das
Verfahren wird als förmliches Verfahren durchgeführt.
Die
Stadt Rheine verzichtet auf die Erhebung von verwaltungsinternen
Planungskosten, da überwiegende Gründe des Allgemeinwohls für die Planung
bestehen und diese den stadtentwicklungspolitischen Zielen entspricht.
Alle wichtigen
planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan
(Anlage 2) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 3) zu entnehmen, die dieser
Vorlage beigefügt sind.
Ein Auszug aus dem
Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt ebenfalls bei (Anlagen 1).
BESCHLUSSVORSCHLAG /
EMPFEHLUNG:
I. Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den
Bebauungsplan Nr. 341, Kennwort: „Wohnmobilstellplatz am Emsufer“ der Stadt
Rheine aufzustellen.
Die
Planfläche befindet sich innerhalb des Flurstückes 211, Flur 110, Gemarkung
Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie
folgt begrenzt:
im Nordosten: durch
die nördliche Grenze des Flurstücks 211,
im Südosten: durch
den westlichen Rand des angrenzend verlaufenden Weges,
im Südwesten: durch
den nördlichen Rand des angrenzenden Hertaweges,
im Nordwesten: durch
die südliche Gebäudegrenze des Vereinsheimes.
Zwei Begrenzungslinien können weder anhand der
Flurstückssituation noch anhand von Topografie- oder Gebäudemerkmalen beschrieben
werden. Diese sowie der gesamte Geltungsbereich sind in der Planzeichnung
geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
für den Bebauungsplan Nr. 341, Kennwort: "Wohnmobilstellplatz am Emsufer",
der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen
ist.
Die öffentliche
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung sollen durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der
Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen
und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist
allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Begründung:
Anlagen:
Anlage 1: Auszug aus dem
Vorentwurf
Anlage 2: Begründung zum
Bebauungsplan
Anlage 3: Festsetzungen
Anlage 4: Artenschutzrechtliche
Prüfung