Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss der Stadt Rheine nimmt die
Ausführungen zu den städtischen sozialen Einrichtungen für Personen mit
besonderen sozialen Schwierigkeiten (Kremerhaus, Wohngruppe für junge
Erwachsene und Treff 100) zur Kenntnis.
Begründung:
Der Sozialausschuss der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen
zu den städtischen sozialen Einrichtungen für Personen mit besonderen sozialen
Schwierigkeiten (Kremerhaus, Wohngruppe für junge Erwachsene und Treff 100) zur
Kenntnis.
Die Stadt Rheine hat drei
Einrichtungen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Dies sind
zum einen die zwei teilstationären Einrichtungen Kremerhaus und die Wohngruppe
für junge Erwachsene. Ergänzend zu diesen beiden Einrichtungen gibt es die
Anlauf-, Kontakt- und Beratungsstelle Treff 100 für wohnungslose und von
Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Im September 2010
berichteten die drei Einrichtungen letztmalig im Sozialausschuss über ihre Arbeitsschwerpunkte
und Entwicklungen. Auf Antrag des Vorsitzenden des Sozialausschusses wird
nunmehr erneut über die Thematik berichtet.
Entstehung der Häuser
Das Kremerhaus an der Humboldtstraße wurde im Jahr 1986 offiziell eröffnet.
Zu dieser Zeit sah das Konzept zwei Plätze für langfristiges Wohnen
(teilstationär) und zehn Plätze für Durchwanderer vor. Im Februar 1994 wurde
das teilstationäre Angebot auf neun Plätze erweitert. Hierzu wird seitdem ein
Haus im Kugeltimpen angemietet. Durch die Erweiterung konnte dem steigenden
Betreuungsbedarf für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten Rechnung
getragen werden. Der teilstationäre Bereich sieht für die Bewohner eine Betreuungszeit
von etwa 1,5 Jahren vor. Für die Durchwanderer stehen noch acht Plätze zur
Verfügung (Anlage 1: Flyer Kremerhaus).
In den Anfängen wurde
schnell deutlich, dass das Betreuungsangebot des Kremerhauses insbesondere für
junge Erwachsene nicht greift. Da aber gerade die Gruppe der jungen Erwachsenen
mit besonderen sozialen Schwierigkeiten eine große Präsenz in Rheine zeigte,
wurde im Januar 1990 die Wohngruppe für
junge Erwachsene mit einem Betreuungsschlüssel von 1:4 konzipiert (Anlage
2: Flyer Wohngruppe für junge Erwachsene).
Im November 1995 wurde die
dritte städtische soziale Einrichtung eröffnet. Als Anlauf-, Kontakt- und
Beratungsstelle für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen
mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ergänzt der Treff 100 die bestehenden Angebote der städtischen sozialen
Einrichtungen. Der Treff 100 bietet den Hilfesuchenden die Möglichkeit in einer
geschützten Umgebung Beratungs-, Betreuungs- und Wohnangebote für sich zu
klären und in Anspruch zu nehmen. Hierzu wurden seitens des Treff 100 neun
Notzimmer vorgehalten. (Anlage 3: Flyer Treff 100).
Neuausrichtung der städtischen sozialen Einrichtungen
Zwischenzeitlich erfolgten
in allen drei städtischen sozialen Einrichtungen konzeptionelle und räumlich
notwendige Neuausrichtungen, die auch aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung
bei der Stadt Rheine erfolgen mussten.
Ø
Neuausrichtung
der Wohngruppe für junge Erwachsene und Treff 100
Die Wohngruppe für junge
Erwachsene reduzierte im Jahr 2007 die Platzzahl von acht auf sechs Plätze und
gab das Haus an der Hemelter Straße auf. Sie nutzt fortan die beiden oberen
Etagen des Treff 100 am Kardinal-Galen-Ring 100.
In diesem Zusammenhang
musste der Treff 100 seine Wohnangebote von neun auf zwei Notplätze reduzieren.
Ø
Platzreduzierung
im Kremerhaus
Insbesondere die bauliche
Situation im Stammhaus an der Humboldtstraße mit zwei Einzelzimmern, drei
Zweibettzimmern und einem Vierbettzimmer sowie die sinkende Fallzahl im Durchwandererbereich
führte Mitte 2008, unter Beibehaltung der bisherigen Fachpersonalausstattung zu
einer Platzreduzierung von 17 auf 14 Plätze. Um den steigenden Bedarf an der
Unterbringung von Frauen im Durchwandererbereich Rechnung zu tragen, wird bei
Bedarf ein extra Raum hierfür zur Verfügung gestellt.
Seit Oktober 2017 sind die
drei Einrichtungen dem Fachbereich 8 „Soziales, Migration und Integration“ bei
der Stadt Rheine zugeordnet.
Finanzielle Darstellung
Die teilstationären
Einrichtungen Kremerhaus und Wohngruppe für junge Erwachsene sind kostenrechnende
Einrichtungen. Die im Jahr 1997 eingeführten pauschalen Pflegesätze seitens des
LWL hatten zur Folge, dass ein 100%iger Deckungsgrad nicht durchgängig erreicht
werden konnte.
Im Kremerhaus lag der
Kostendeckungsgrad in den Jahren 2008 bis 2016 durchschnittlich bei 89,38%. Der
gezahlte Pflegesatz des LWL lag 2016 bei
36,16€. Zur Kostendeckung wäre ein Pflegesatz von 39,39€ notwendig gewesen.
In der Wohngruppe für
junge Erwachsene lag der Kostendeckungsgrad
im selben Zeitraum bei 87,99%. Der
gezahlte Pflegesatz des LWL lag hier 2016 bei 52,95€. Zur Kostendeckung wäre
ein Pflegesatz von 62,00€ erforderlich gewesen.
Die Pflegesätze werden
seitens des LWL jährlich überprüft und ggf.
angepasst. Die im genannten Zeitraum erfolgten Anpassungen entsprachen jeweils nahezu
ausnahmslos einer Erhöhung des Pflegesatzes in beiden Einrichtungen.
Die seit 1995 bestehende
Anlauf-, Kontakt- und Beratungsstelle Treff 100 ist keine kostendeckende
Einrichtung, sondern eine freiwillige Leistung der Stadt Rheine. Der Treff 100
zeichnet sich durch eine breite Angebotspalette aus, die zahlreiche
Unterstützungsmöglichkeiten materieller Art sowie sozialarbeiterischer Beratung
und Betreuung umfasst.
Die tägliche
Besucherfrequenz von etwa 40 Personen macht deutlich, dass sich der Treff 100
wegen seiner niedrigschwelligen Angebotsstruktur als „Schonraum“ und
alternativer Aufenthaltsort etabliert hat. Er bietet ein notwendiges Standbein
für die Hilfen an Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Durch die
Vernetzung mit den anderen städtischen sozialen Einrichtungen, mit anderen Einrichtungen
in der Region und der Unterstützung durch den Förderverein „Treff100 e. V.“ ist
es möglich den Menschen kurzfristige und nachhaltige Hilfsangebote zu
unterbreiten.
Ziel und Zielgruppe der drei städtischen sozialen
Einrichtungen
Die drei städtischen
sozialen Einrichtungen verfolgen gemeinsam das Ziel bei dem betreuten
Personenkreis die besonderen sozialen Schwierigkeiten abzuwenden, zu
beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.
Die besonderen sozialen
Schwierigkeiten sind im §67 des SGB XII festgeschrieben. Dort heißt es: „Personen, bei denen besondere
Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, ist Hilfe zur
Überwindung dieser Schwierigkeiten zu gewähren, wenn sie aus eigener Kraft
hierzu nicht fähig sind.“
Diese allgemeine
gesetzliche Formulierung ergänzt der LWL folgendermaßen:
„Besondere
Lebensverhältnisse bestehen z.B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher
Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen
Umständen.
Soziale Schwierigkeiten
liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten
wesentlich eingeschränkt ist.“ (LWL, unter: http://www.lwl-behindertenhilfe.de/de/Ueberwindung_sozialer_Schwierigkeiten/;
abgerufen am 13.02.2018)
Aktuelle Problemlagen in der Arbeit der städtischen sozialen
Einrichtungen
§
Hoher Druck auf
dem Wohnungsmarkt in der Region durch mangelnden bezahlbaren Wohnraum und
erhöhte Konkurrenz seit 2015.
§
Erschwerter
Zugang zum engen Wohnungsmarkt in der Region
§
längere
Betreuungszeiten in den Einrichtungen, da der Übergang in die eigene Wohnung
problematisch ist.
§
Zunehmend
werden multiple Krankheitsbilder (Psyche, Sucht, etc.) bei den hilfesuchenden
Klienten diagnostiziert; das verhindert die Aufnahme in den teilstationären
Einrichtungen die dann nicht mehr zuständig sind, obwohl die Klienten nicht in
eine psychiatrische Einrichtung möchten.
§
Auch durch die
multipleren Krankheitsbilder der Klienten steigt die Gewaltbereitschaft der
Klienten. Bedrohungen gegenüber den Mitarbeitern erfolgen sowohl direkt als
auch über die sozialen Netzwerke.
§
Verstärkte
Hilfegesuche durch emanzipierte junge Frauen mit Migrationshintergrund, die
auch vor der Nachstellung durch Familienmitglieder geschützt werden müssen.
Weitere Erläuterungen
erfolgen in der Sitzung durch die Mitarbeiter der drei städtischen sozialen
Einrichtungen in Form einer Powerpoint Präsentation.
Anlagen:
Anlage 1: Flyer
Kremerhaus
Anlage 2: Flyer
Wohngruppe für junge Erwachsene
Anlage 3: Flyer
Treff 100
Anlagen:
Anlage 1: Flyer
Kremerhaus
Anlage 2: Flyer
Wohngruppe für junge Erwachsene
Anlage 3: Flyer
Treff 100