I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
Eingaben der
Anlieger
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I /
Begründung aufgeführten Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe Begründung -
Zu II: Festlegung des Bauprogrammes
Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes
Bauprogramm für den Ausbau der:
Nadigstraße
(Zeppelinstr. bis westl.
Grenze B-Plan 298E) /Verkehrsberuhigter
Bereich
Ausbau im Mischprinzip mit
folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche,
bestehend aus
a)
niveaugleicher
Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem
bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Plateaupflasterungen
mit Unterbau und einer Umrandung aus Plateausteinen, mit einer
Innenfläche
aus Betonsteinpflaster
c) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit
Baumbepflanzung/Strauchbepflanzung und mit Unterpflanzung
d) Parkständen
mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-
steinpflaster
2. betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die
Kanalisation
Fuß- und Radwege
1. Geh- und Radwegfläche mit
Unterbau und einer Decke aus Asphaltbeton
2. Grünstreifen
mit/ohne Strauchbepflanzung und Unterpflanzung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die
Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung von der Nadigstraße
hat in der Zeit vom 30.01.2017 bis zum 16.02.2018 in den Räumen der Technischen
Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind 11 Anlieger erschienen.
Es wurden 9 Eingaben eingereicht, die als Anlagen Nr. 1.1 bis 1.9 beigefügt
sind.
1.1
1.1.1 Eingabe:
Strauchbepflanzung anstelle eines
Baumes vor Haus Nr. 55
Abwägung zu 1.1.1:
Ein
Anlieger wünscht, dass das Grünbeet vor dem Haus Nr. 55 mit einem Strauch
bepflanzt wird anstelle eines Baumes, damit die geplante Terrasse nicht
beschattet wird.
Für die bereits geplanten Strauchbeete auf der
südlichen Straßenseite sind Magnolien-sträucher vorgesehen. Um dem Wunsch der
Anlieger entgegen zu kommen, wird anstelle einer Baumanpflanzung in dem
Grünbeet ein Magnolienstrauch eingeplant. Die Änderung wurde in die Planung
übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 1.1.1:
Der Bauausschuss beschließt, die Baumanpflanzung im
Grünbeet vor Haus Nr. 55 durch eine Strauchanpflanzung zu ersetzen.
1.1.2 Eingabe:
keine Plateaupflasterung vor Haus Nr.
55
Abwägung zu 1.1.2:
Die
Anlieger teilen mit, dass sie einer möglichen Plateaupflasterung vor dem Haus
nicht zustimmen.
Im Falle einer zusätzlichen Plateaupflasterung
müsste diese neben dem Grünbeet vor Haus Nr. 55 eingebaut werden. Da
Plateaupflasterungen zu einem erhöhten Lärmpegel (Brems-, Ruck- und
Anfahrgeräusche) führen, rät die Verwaltung davon ab, diese ohne die Akzeptanz
der direkten Anlieger einzubauen. In Gesprächen mit den Anliegern während der
Offenlage wurde deutlich, dass dafür keine Akzeptanz besteht.
Abwägungsbeschluss zu 1.1.2:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
siehe Beschluss zur Eingabe 1.2
1.2 Eingabe:
Aufpflasterungen in Höhe von Haus Nr. 38
Abwägung zu 1.2:
Ein
Anlieger der bereits ausgebauten Nadigstraße wünscht zusätzliche
Plateaupflasterungen im Bereich des einmündenden Radweges in Höhe von Haus Nr.
38. Dadurch soll die Durchfahrtsgeschwindigkeit für Pkw gesenkt werden und der
Schutz für Radfahrer/Kinder, die vom nördlich gelegenen Spielplatz kommen,
erhöht werden.
Am Übergang von der bereits ausgebauten Nadigstraße
zum neuen Abschnitt befindet sich ein Geh-/Radweg, der zum nördlich gelegenen
Spielplatz führt und daher auch von kleineren Kindern genutzt wird. Der
asphaltierte Radweg hat ein relativ geringes Längsgefälle und ist zur Nadigstraße
hin am Radwegende mit einem Poller ausgestattet.
Im Falle einer zusätzlichen Plateaupflasterung
müsste diese neben dem Grünbeet vor Haus Nr. 55 eingebaut werden (s.a. Eingabe
1.9.4). Da Plateaupflasterungen zu einem erhöhten Lärmpegel (Brems-, Ruck- und
Anfahrgeräusche) führen, rät die Verwaltung davon ab, diese ohne die Akzeptanz
der direkten Anlieger einzubauen. In Gesprächen mit den Anliegern wäh-rend der Offenlage
wurde deutlich, dass dafür keine Akzeptanz besteht (s.a. Eingabe 1.1.2).
Die bereits eingeplanten Plateaupflasterungen weiter
östlich dienen dazu eine durchgehende Radwegeverbindung im Kreuzungsbereich mit
einer Fahrfläche zu entschärfen. In Höhe von Haus Nr. 36 dagegen endet der
Radweg an der Nadigstraße, so dass die Radfahrer nach rechts oder links
einbiegen müssen.
Durch ein Abbiegen nach Osten würde sich für den
Radfahrer, der dann die gewünschte Plateaupflasterung überfahren müsste, die
Gefährdung noch erhöhen – insbesondere im Winter bei Glätte/Schnee.
Die derzeitige Ausbauplanung trägt durch die
Plateaupflasterung in Höhe von Haus Nr. 42 und Nr. 46 und durch die mehrfachen
Fahrbahneinengungen (4,50 m) bereits zur effektiven Geschwindigkeitsdämpfung
bei.
Es wird mit der Straßenverkehrsbehörde geprüft, ob
mit einem Ersetzen des Pollers durch Umlaufgitter die Sicherheit für Radfahrer
erhöht werden kann.
Abwägungsbeschluss zu 1.2:
Der Bauausschuss beschließt, auf zusätzliche
Plateaupflasterungen im Bereich von Haus Nr. 38 und Nr. 55 zu verzichten.
1.3
1.3.1 Eingabe:
Strauchbepflanzung anstelle eines Baumes vor Haus Nr. 65
Abwägung zu 1.3.1:
Ein Anlieger
wünscht, dass das Grünbeet vor dem Haus Nr. 65 mit einem Strauch bepflanzt wird
anstelle eines Baumes, damit die auf eigenem Grundstück gepflanzte Kugeleiche
in ihrem Wuchs nicht behindert wird.
Einem
Tausch von Beet und Parkstand wird nicht gewünscht, da eine Einschränkung bei
der Ausfahrt mit dem Wohnmobilfahrzeug befürchtet wird. Auch ein Wegfall des
Beetes bzw. eine Reduzierung auf 2,0 m Tiefe wird vorgeschlagen.
Für die bereits geplanten Strauchbeete auf der
südlichen Straßenseite sind Magnolien-sträucher vorgesehen. Um dem Wunsch des
Anliegers entgegen zu kommen, wird anstelle einer Baumanpflanzung in dem
Grünbeet ein Magnolienstrauch eingeplant. Die Änderung wurde in die Planung
übernommen.
Bezüglich einer Verringerung der Tiefe des Beetes
siehe Eingabe 1.4.2.
Abwägungsbeschluss zu 1.3.1:
Der Bauausschuss beschließt, die Baumanpflanzung im
Grünbeet vor Haus Nr. 65 durch eine Strauchanpflanzung zu ersetzen.
siehe auch Beschluss zur Eingabe 1.4.2
1.3.2 Eingabe:
zusätzliche Plateaupflasterung im Einmündungsbereich Zeppelinstraße
Abwägung zu 1.3.2:
Von einem
Anlieger, der im mittleren Bereich des Ausbauabschnittes wohnt, wird angeregt,
zur Dämpfung der Geschwindigkeit im Einmündungsbereich an der Zeppelinstraße
weitere Plateaupflasterungen einzuplanen.
Im Falle einer zusätzlichen Plateaupflasterung
müsste diese neben dem Grünbeet vor Haus Nr. 60B eingebaut werden. Da
Plateaupflasterungen zu einem erhöhten Lärmpegel (Brems-, Ruck- und
Anfahrgeräusche) führen, rät die Verwaltung dazu, diese nur auf Anregung der
direkten Anlieger einzubauen und zwar schwerpunktmäßig nur dort, wo eine
besondere Gefahrenlage vorliegt (s. a. Eingabe 1.2 und 1.9.2).
Die derzeitige Ausbauplanung trägt durch die
Plateaupflasterung in Höhe von Haus Nr. 42 und Nr. 46 und durch die mehrfachen
Fahrbahneinengungen (4,50 m) bereits zur effektiven Geschwindigkeitsdämpfung
bei. Die Einmündung an der Zeppelinstraße ist bereits durch ein 3 m tiefes Beet
ausreichend eingeengt.
Abwägungsbeschluss zu 1.3.2:
Der Bauausschuss beschließt, auf zusätzliche
Plateaupflasterungen in Höhe von Haus Nr. 60 B zu verzichten.
1.4
1.4.1 Eingabe:
Verlegung des Leuchtenstandortes vor Haus Nr. 50
Abwägung zu 1.4.1:
Ein
Anlieger wünscht, dass die vor Haus Nr. 50 geplante Leuchte nach Westen
verschoben wird. Eine Versetzung an die westliche Grundstücksgrenze oder an die
westliche Hausgrenze wird vorgeschlagen. So soll ein Lichteinfall in die
Schlafräume vermieden werden.
Da im weiteren Verlauf der Straße ebenfalls eine
Verschiebung der Leuchte nach Westen gewünscht wird, steht einer Verlegung
dieses Leuchtenstandortes um ca. 6 Meter nach Westen nichts entgegen. Bei einer
Verlegung bis an die Hausgrenze oder Grundstücksgrenze würde der
Leuchtenabstand jedoch zu groß werden. Die Änderung wurde in die Planung über-nommen.
Abwägungsbeschluss zu 1.4.1:
Der Bauausschuss beschließt, die geplante Leuchte
vor Haus Nr. 50 um etwa 6 Meter nach Westen zu verlegen.
1.4.2 Eingabe:
Wegfall oder Einkürzung des Grünbeetes gegenüber von Haus 50
Abwägung zu 1.4.2:
Es wird
gewünscht, das Grünbeet gegenüber von der Zufahrt von Haus Nr. 50 entfallen zu lassen, oder alternativ die
Tiefe von 2,50 m auf 2,00 m zu verkleinern, um so besser mit dem Wohnmobil
rausfahren zu können.
Der gegenüberliegende Anlieger hat ebenfalls den
Wunsch auf Einkürzung des Grünbeetes geäußert, um besser mit dem Wohnmobil
zufahren zu können. Ein Zufahren von östlicher Straßenseite wird durch die Lage
des Grünbeetes nicht beeinträchtigt. Das Einbiegen von westlicher Seite lässt
sich zusätzlich vereinfachen, indem die private Zufahrt (je nach Außenmaße des
Wohnmobiles) mit einer Breite von 5,50 m bis 6,0 m breit angelegt wird (vgl.
Haus Nr. 65). Um dem Wunsch beider Anlieger entgegen zu kommen, wird
vorgeschlagen das Beet auf 2,0 m zu verkleinern (s.a. Eingabe 1.3.1).
Abwägungsbeschluss zu 1.4.2:
Der Bauausschuss beschließt, die Tiefe des Grünbeetes
vor Haus Nr. 65 /gegenüber von Haus Nr. 50 von 2,5 m auf 2,0 m zu verringern.
1.5 Eingabe:
Leuchtenstandort vor Haus Nr. 46 um etwa
4 Meter nach Westen verlegen
Abwägung zu 1.5:
Ein
Anlieger wünscht die Verlegung der geplanten Leuchte vor Haus Nr. 46 von der östlichen Grenze auf die westliche
Seite der Zufahrt, so dass bei einer Bebauung des Nachbargrundstückes die
Zufahrtsflächen beider Anlieger nicht durch den Leuchtenmast unterbrochen
werden.
Da im weiteren Verlauf der Straße ebenfalls eine
Verschiebung der Leuchte nach Westen gewünscht wird, steht einer Verlegung
dieses Leuchtenstandortes um ca. 4 Meter nach Westen nichts entgegen.
Abwägungsbeschluss zu 1.5:
Der Bauausschuss beschließt, den geplanten
Leuchtenstandort vor Haus Nr. 46 um ca. 4,0 m nach Westen zu verlegen.
1.6 Eingabe:
Beet und Stellplatz in Höhe von Haus Nr.
40 tauschen
Abwägung zu 1.6:
Die
Anlieger wünschen, dass das Beet und der Parkstand vor Haus Nr. 40 getauscht
werden, so dass der Blick vom Wohnzimmer auf einen Baum/Strauch fällt anstatt
auf ein Fahrzeug.
Dem Wunsch der Anlieger steht kein
verkehrstechnischer Aspekt entgegen. Die Änderung wurde in die Planung
übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 1.6:
Der Bauausschuss beschließt, das geplante
Strauchbeet und den Parkstand in Höhe von Haus Nr. 40 zu tauschen.
1.7 Eingabe:
Wegfall
des Stellplatzes vor Haus Nr. 67 bzw.
Beet und
Stellplatz in Höhe von Haus Nr. 67 verschieben
Abwägung zu 1.7:
Ein
Anlieger wünscht einen direkten Zugang zum geplanten Eingang etwa mittig vom
Grundstück. Daher wird um Wegfall des geplanten Stellplatzes oder um eine
Verschiebung des Beetes und Stellplatzes gewünscht.
Der Anlieger wird in absehbarer Zeit das unbebaute
Flurstück Nr. 905 bebauen und hat auf beiden Seiten des Grundstücks Zufahrten
geplant in etwa 3,5 m Breite. Der Eingang ist mittig vom Haus bzw. vom
Grundstück vorgesehen.
Um dem Wunsch nach einer geraden Zuwegung entgegen
zu kommen, wird vorgeschlagen, den Parkstand um 0,5 m nach Westen zu
verschieben und auf 5,0 m zu verlängern und zusätzlich das Beet um 0,75 m nach
Osten zu verschieben und um 1,0 m zu verkleinern. Dadurch wird ein 2 m breiter
Raum als Durchgang geschaffen. Die beiden Zufahrten sind weiterhin gut anfahrbar.
Abwägungsbeschluss zu 1.7:
Der Bauausschuss beschließt, den geplanten
Stellplatz vor dem Flurstück 905 um 0,5 m nach Westen zu versetzen und auf 5,0
m zu verlängern und das Strauchbeet um 1,0 m zu verkleinern und 0,75 m nach
Osten zu versetzen.
1.8 Eingabe:
Beibehaltung
der Planung
Abwägung zu 1.8:
Ein
Anlieger wünscht die Beibehaltung der offengelegten Straßenplanung.
Abwägungsbeschluss zu 1.8:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
1.9
1.9.1 Eingabe:
Verringerung der Straßenbreite
Abwägung zu 1.9.1:
Ein
Anlieger der bereits ausgebauten Nadigstraße wünscht im neuen Bauabschnitt die
Senkung der Straßenbreite, die bei 7 m liegt, um ein Überschreiten der
vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit zu verhindern.
Im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens sind die
Breiten der Verkehrsfläche bereits festgelegt worden. Die aktuelle
Ausbauplanung sieht deutliche Fahrbahnversätze vor mittels wechselseitiger
Anordnung von Stellplätzen und Grünbeeeten. Durch diese Maßnahmen soll das
vorgegebene Geschwindigkeitsniveau erreicht werden.
Abwägungsbeschluss zu 1.9.1:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
1.9.2 Eingabe:
zusätzliche Plateaupflasterung im Einmündungsbereich Zeppelinstraße
Abwägung zu 1.9.2:
Von einem
Anlieger des bereits ausgebauten Bereiches der Nadigstraße wird angeregt, zur
Dämpfung der Geschwindigkeit im Einmündungsbereich an der Zeppelinstraße
weitere Plateaupflasterungen einzuplanen.
Im Falle einer zusätzlichen Plateaupflasterung müsste
diese neben dem Grünbeet vor Haus Nr. 60B eingebaut werden. Da
Plateaupflasterungen zu einem erhöhten Lärmpegel (Brems-, Ruck- und
Anfahrgeräusche) führen, rät die Verwaltung dazu, diese nur auf Anregung der
direkten Anlieger einzubauen und zwar schwerpunktmäßig nur dort, wo eine
besondere Gefahrenlage vorliegt (s. a. Eingabe 1.2).
Die derzeitige Ausbauplanung trägt durch die
Plateaupflasterung in Höhe von Haus Nr. 42 und Nr. 46 und durch die mehrfachen
Fahrbahneinengungen (4,50 m) bereits zur effektiven Geschwindigkeitsdämpfung
bei. Die Einmündung an der Zeppelinstraße ist bereits durch ein 3 m tiefes Beet
ausreichend eingeengt.
Abwägungsbeschluss zu 1.9.2:
Siehe Beschluss zur Eingabe 1.3.2
1.9.3 Eingabe:
Beschilderung verbessern
Abwägung zu 1.9.3:
Ein
Anlieger wünscht, dass die Schilder „Verkehrsberuhigter Bereich“ sichtbarer
platziert werden als an der Einmündung Felsenstraße und mit einem Zusatzschild
„Schritttempo“ versehen werden.
Im Zuge der Montage der Beschilderung wird auf
Sichtbarkeit und Erkennbarkeit geachtet.
Abwägungsbeschluss zu 1.9.3:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
1.9.4 Eingabe:
Aufpflasterungen in Höhe von Haus Nr.
38
Abwägung zu 1.9.4:
Ein
Anlieger der bereits ausgebauten Nadigstraße wünscht zusätzliche Plateaupflasterungen
im Bereich des einmündenden Radweges in Höhe von Haus Nr. 38. Dadurch soll die
Durchfahrtsgeschwindigkeit für Pkw gesenkt werden und der Schutz für
Radfahrer/Kinder, die vom nördlich gelegenen Spielplatz kommen, erhöht werden.
Am Übergang von der bereits ausgebauten Nadigstraße
zum neuen Abschnitt befindet sich ein Geh-/Radweg, der zum nördlich gelegenen
Spielplatz führt und daher auch von kleineren Kindern genutzt wird. Der
asphaltierte Radweg hat ein relativ geringes Längsgefälle und ist zur Nadigstraße
hin am Radwegende mit einem Poller ausgestattet.
Im Falle einer zusätzlichen Plateaupflasterung
müsste diese neben dem Grünbeet vor Haus Nr. 55 eingebaut werden. Da
Plateaupflasterungen zu einem erhöhten Lärmpegel (Brems-, Ruck- und
Anfahrgeräusche) führen, rät die Verwaltung davon, diese ohne die Akzeptanz der
direkten Anlieger einzubauen. In Gesprächen mit den Anliegern während der
Offenlage wurde deutlich, dass dafür keine Akzeptanz besteht.
Die bereits eingeplanten Plateaupflasterungen weiter
östlich dienen dazu eine durchgehende Radwegeverbindung im Kreuzungsbereich mit
einer Fahrfläche zu entschärfen. In Höhe von Haus Nr. 36 dagegen endet der
Radweg an der Nadigstraße, so dass die Radfahrer nach rechts oder links
einbiegen müssen.
Durch ein Abbiegen nach Osten würde sich für den
Radfahrer, der dann die gewünschte Plateaupflasterung überfahren müsste, die
Gefährdung noch erhöhen – insbesondere im Winter bei Glätte/Schnee.
Die derzeitige Ausbauplanung trägt durch die
Plateaupflasterung in Höhe von Haus Nr. 42 und Nr. 46 und durch die mehrfachen
Fahrbahneinengungen (4,50 m) bereits zur effektiven Geschwindigkeitsdämpfung
bei.
Es wird mit der Straßenverkehrsbehörde geprüft, ob
mit einem Ersetzen des Pollers durch Umlaufgitter die Sicherheit für Radfahrer
erhöht werden kann.
Abwägungsbeschluss zu 1.9.4:
siehe Beschluss zur Eingabe 1.2
Zu
II: Festlegung des Bauprogramms
Nadigstraße (Zeppelinstr bis westl.Grenze B-Plan 298 E) / Verkehrsberuhigter Bereich
Inzwischen sind die privaten Grundstücksflächen an
der Nadigstraße fast alle bebaut, so dass ein Ausbau als verkehrsberuhigter
Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 6,00 m
bzw. 7,00 m vorgesehen ist. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.
Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden
grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen, wodurch eine optische
Bremswirkung erzielt werden soll. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt
4,00 m bis 7,00 m und weitet sich in den Kurven und Einmündungen auf. Das
Betonsteinpflaster wird in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die
Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 06) angesetzt.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen
Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m bis 2,50 m.
Das geplante Grünbeet im Einmündungsbereich zur Zeppelinstraße weitet sich auf
3,0 m auf. Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit R=9 cm
verwendet. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden anstelle von
Baumanpflanzungen lediglich Sträucher
eingesetzt.
Im Bereich der Radwege werden zwei
Plateaupflasterungen zur Geschwindigkeitsreduzierung eingebaut.
Die 2,0 m breiten Parkstände werden in
anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt und
sind zwischen 4,75 m bis 5,00 m lang.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden
Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen
mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.
Fuß- und Radwege
Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird südlich der
Nadigstraße ein 2,50 m breiter Geh-/Radweg hergestellt, der eine Verbindung zur
Irmtraud-Morgner-Straße schafft. Nördlich der Nadigstraße wird ebenfalls ein
Geh-/Radweg in Richtung einer später geplanten Grün- und Spielplatzfläche
erstellt. Beide Radwege werden in Asphaltbauweise erstellt mit seitlichem
Grünstreifen. Die Grünstreifen am südlichen Fuß-/Radweg werden mit Sträuchern
bepflanzt.
Die Entwässerung der Fuß-/Radwege erfolgt über
Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen
Mischwasserkanal.
Anlagen:
Anlage
1.1 – 1.9: Eingaben
Anlage
2: Lageplan der Abwägung