1. Vorstellung Entwurfsplanung
2. Aktueller Stand Nutzungs- und Betriebskonzept
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine nimmt die
Entwurfsplanung und die Kostenberechnung für die Realisierung des
„Begegnungszentrums Dorenkamp“ zur Kenntnis.
2.
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass
die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen (5 – 9 HOAI) für den Bauabschnitt
1 auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung erfolgen soll.
3. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz der Stadt Rheine stimmt der Entwicklung eines
Finanzierungskonzeptes in der Variante 3 sowie der Entwicklung eines Nutzungs-
und Betriebskonzeptes in der beschriebenen Form zu.
Begründung:
1.
Vorbemerkung
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr der Stadt Rheine hatte sich letztmals in
seiner Sitzung am 13.09.2017 mit dem Sonderprojekt „Begegnungszentrum
Dorenkamp“ auseinandergesetzt (s. Vorlage 273/17) und die weiteren Schritte
-
zur
Konkretisierung und Umsetzung des baulichen Konzeptes des Architekturbüros
Burhoff und Burhoff aus Münster sowie
-
zur Entwicklung
des in den Eckpunkten dargestellten Nutzungskonzeptes in Verbindung mit der
Folgekostenkalkulation durch die Verwaltung und das Planungsbüro StadtRaumKonzept
einstimmig
beschlossen.
Das Büro Burhoff und
Burhoff wurde als Generalplaner mit den weitergehenden Planungen zur
Konkretisierung des baulichen Konzeptes beauftragt. Der Planungsauftrag umfasst
in einer ersten Stufe die Leistungsphasen 1 – 4 (Grundlagenermittlung –
Genehmigungsplanung) gem. HOAI für alle drei Bauabschnitte. Die Entwurfsplanung
(Lph. 3) liegt aktuell vor und wird nachfolgend in Punkt 2 näher dargestellt.
Die Genehmigungsplanung (Lph. 4) befindet sich derzeit in der Vorbereitung. Die
Einreichung des Bauantrages ist für Mitte März 2018 geplant. In einer zweiten
Planungsstufe sollen für den Bauabschnitt 1 die weitergehenden Leistungsphasen
(Lph. 5 - 9; Ausführungsplanung – Objektbetreuung) beauftragt werden, damit die
Umsetzung des Projektes für den 1. BA direkt nach Erteilung der Baugenehmigung
erfolgen kann. Für die Fertigstellung wird der 31.12.2018 angestrebt. Die
Produktgruppe Gebäudemanagement koordiniert die bauliche Umsetzung des Projektes.
Die Federführung für
die Erstellung des Nutzungs- und Betriebskonzeptes hat der Fachbereich 8
übernommen. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus den in 2017 unter der
Moderation des Büros StadtRaumKonzept durchgeführten Workshops und
Gesprächsrunden, der gesamtstädtischen und stadtteilbezogenen
Rahmenbedingungen, der Interessen potentieller Nutzergruppen sowie der
Erfahrungswerte des FB 8 aus ähnlich gelagerten Projekten wurden erste Überlegungen
zu den Themen Nutzungs-, Träger- und Betriebskonzept sowie Finanzierungsmodell
erarbeitet (s. Punkt 3).
Praktische
Erfahrungen und Hinweise konnten die am Projekt Beteiligten (Stadt Rheine (FB 8
und 5), potentielle Nutzergruppen, Akteure aus dem Stadtteil, politische
Vertreter und externe Berater (Stadtteilmanagement, StadtRaumKonzept) bei einem
Besuch des seit rund 15 Jahren im Betrieb befindlichen Begegnungszentrums „La
Vie“ in Münster – Gievenbeck am 24.01.2018 sammeln. Beim Besichtigungstermin
wurden die Projektentwicklung, das Konzept und der Betrieb des
Begegnungszentrums ausführlich mit dem Koordinator des Begegnungszentrums erörtert.
Zur Sicherstellung
einer zeitlich stringenten und umfassenden Projektkonkretisierung und
-umsetzung finden seit November 2017 in einem zweiwöchigen Turnus Projekt- bzw.
Planungsbesprechungen unter Federführung der Produktgruppe Gebäudemanagement statt,
an denen neben dem Architekturbüro Burhoff und Burhoff und den Fachplanern die
beteiligten Fachbereiche der Stadt Rheine und das Stadtteilmanagement teilnehmen.
2.
Entwurfskonzept
/ Kostenberechnung / Zeitplanung
Das vorliegende
Entwurfskonzept des Architekturbüros Burhoff und Burhoff konkretisiert den
Beitrag aus dem Werkstattverfahren unter Beachtung der Empfehlungen des
Preisgerichtes. Im Rahmen der Entwurfsbearbeitung konnte der wesentliche Teil
der zu bearbeitenden Fragestellungen einer Lösung zugeführt werden. Es wird
davon ausgegangen, dass die noch offenen Themen, wie z.B.
Schadstoffuntersuchung, Baugrunduntersuchung und Brandschutz-konzept, keine
maßgeblichen Auswirkungen auf das erarbeitete Entwurfskonzept haben. Die
Inhalte des Entwurfskonzeptes gehen aus dem beigefügten Erläuterungstext des
Büros (s. Anlage 1) in Verbindung mit den beiliegenden Plänen (Lageplan,
Grundriss Erdgeschoss / 1. Obergeschoss, Ansichten und Schnitte; s. Anlagen 2 -
6) hervor. Das Büro Burhoff und Burhoff wird das Entwurfskonzept in der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vorstellen.
Die
auf der Basis des Entwurfskonzeptes erstellte Kostenberechnung ist für die drei
Bauabschnitte gem. den definierten Schnittstellen getrennt erfolgt (s. Kostenübersicht
in den Anlagen 8 – 10). Dies dient sowohl der sauberen Abgrenzung der beiden
Förderprogramme (Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für
Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ (vorliegender Förderbescheid) und
Städtebauförderung im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt Dorenkamp“ (geplanter
Förderantrag in 2018)) als auch der Entscheidungsfindung in Bezug auf die zu
tätigenden Investitionen. In der Anlage 7 werden vom Büro Burhoff und Burhoff Hinweise
zur aktuellen Kostenberechnung gegeben. In der Anlage 11 wird die
Kostenfortschreibung in einer Übersicht dargestellt.
In
dem nur wenige Tage dauernden Werkstattverfahren und der nachgelagerten
Ausarbeitungsphase wurde eine erste Kostenschätzung zu den Baukosten (KG 300
und 400) und den dazu gehörenden Honorarkosten (KG 700) erstellt. Die
Kosten für das Herrichten des Grundstücks (KG 200) und Kosten für die Einrichtung/Ausstattung
(KG 600) waren nicht vorzulegen. Für den Förderantrag waren die zu erwartenden
Gesamtkosten der Kostengruppen 200 bis 700 vom Fachbereich 5 geschätzt worden.
Im Rahmen der aktuellen Entwurfsplanung wurden die Kosten mit einer größeren
Detailschärfe ermittelt. Die erforderlichen Fachplaner wurden in die Planung
eingebunden. Diese unterschiedlichen Erkenntnisstände des Werkstattverfahrens
und der aktuellen Planungsreife führen zu Kostenverschiebungen innerhalb der
einzelnen Kostengruppen.
Die
nun vorliegenden Gesamtkosten für den 1.BA von 1,153 Mio € entsprechen in der
Summe allerdings fast genau der beantragten Fördersumme von 1,150 Mio €. Im
Vergleich zum Wettbewerbsbeitrag ist allerdings zu berücksichtigen, dass mit
der neuen Positionierung der Küche im Bereich der Aula (hierdurch wurde der
Empfehlung des Preisgerichtes entsprochen, die Küche sowohl für das
Begegnungszentrum als auch für die Aula nutzen zu können) bereits Kosten im
Bereich der heutigen Aula (ursprünglicher 2. BA ) entstehen. Die Kosten für den
2. BA (brutto rd. 1,4 Mio €) sind ebenso wie für den 3. BA (brutto rd. 0,56 Mio
€) gegenüber der ursprünglichen Kalkulation aus dem Wettbewerbsbeitrag (s.
Anlage 11) gestiegen.
Die Realisierung des
1. Bauabschnittes erfolgt über die bewilligte Förderung aus dem Sonderprogramm.
Für die Umsetzung des 2. und 3. Bauabschnittes sollen auf der Basis der Entwurfsplanung
und Kostenberechnung Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm eingeworben
werden (s. Beschlusslage vom 13.09.2018). Angesichts der Kostensteigerungen und
des im Laufe des Jahres 2018 zu entwickelnden Nutzungs- und Betriebskonzeptes
(s. Punkt 3) müssen die Bauabschnitte 2 und 3 differenziert betrachtet werden. Die
Realisierung des 2. Bauabschnittes ist aufgrund der essentiell wichtigen
Funktionen der Aula und im Hinblick auf die Förderfähigkeit des Gesamtprojektes
unverzichtbar. Über die Umsetzung des 3. Bauabschnittes soll abschließend
entschieden werden, wenn das durch den Fachbereich 8 konkretisierte Nutzungs-
und Betriebskonzept hierfür vorliegt (Sitzung des StUK am 19. September 2018) .
Derzeit werden vom
Büro Burhoff und Burhoff die Bauantragsunterlagen erstellt, damit der Bauantrag
Mitte März 2018 eingereicht werden kann. Unmittelbar anschließend soll mit der
Ausführungsplanung begonnen werden, damit, sobald die Baugenehmigung vorliegt,
die Ausschreibung der einzelnen Gewerke erfolgen kann. Es wird daher empfohlen,
für den Bauabschnitt 1 auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung die
weitergehenden Leistungsphasen (Lph. 5 - 9; Ausführungsplanung – Objektbetreuung)
umgehend zu beauftragen. Bereits in den Sommerferien werden erste bauliche
Maßnahmen durchgeführt (Maßnahmen im ersten Obergeschoss, um nach den Ferien
den Schulbetrieb während der größeren Baumaßnahmen konfliktfrei fortführen zu
können). Die weiteren Bauarbeiten sollen direkt nach den Sommerferien starten. Die
Fördermittel für den 1. Bauabschnitt sind im 1. Halbjahr 2019 mit dem
Fördergeber abzurechnen.
3.
Nutzungs-
und Betriebskonzept / Trägerkonzept / Finanzierungsmodelle
Wie bereits
dargelegt, beschäftigt sich der Fachbereich 8 derzeit mit der Entwicklung eines
Nutzungs- und Betriebskonzeptes sowie eines Trägerkonzeptes und einem
Finanzierungsmodell. In der nachfolgend dargestellten Vorlage 068/18 für die
Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Rheine am 01.03.2018 hat der
Fachbereich 8 den aktuellen Stand der Bearbeitung und das geplante zeitliche
Vorgehen zur Erarbeitung des Nutzungs- und Betriebskonzeptes dargestellt. Des
Weiteren werden drei Finanzierungsmodelle für den Betrieb vorgestellt. Zum
Finanzierungsmodell wird eine Empfehlung für die Variante 3 ausgesprochen.
„Auf die Vorlage 273/17 (Stadtentwicklungsausschuss) Soziale Stadt –
Sonderprojekt Begegnungszentrum Dorenkamp sowie die Vorlage 001/17
(Sozialausschuss) Begegnungszentrum Dorenkamp wird verwiesen.
Unter Moderation des Büros StadtRaumKonzept, Dortmund, wurden im Jahr
2017 verschiedene Workshops und Gesprächsrunden mit potentiellen Nutzern des
Begegnungszentrums Dorenkamp durchgeführt. Verschiedene Vereine und Gruppen mit
und ohne Stadtteilbezug haben ihr Nutzungsinteresse bekundet, welches jedoch
abhängig ist von den finanziellen Verpflichtungen, die sie bei dauerhafter oder
temporärer Nutzung eingehen müssen.
Inhaltlicher Schwerpunkt des Begegnungszentrums werden die Themen
Begegnung, Beratung und Bildung sein, Zielgruppen des Zentrums sind
insbesondere neu zugewanderte Menschen wie auch „alte“ und „neue“
Stadtteilbewohner und Akteure im Sinne der Verstetigung des Projektes „Soziale
Stadt Dorenkamp“. Ziel ist es u.a. im Begegnungszentrum ein möglichst breites
Angebot vorzuhalten, die Angebote miteinander zu vernetzen und aufeinander
abzustimmen.
Anker ist das Stadtteilbüro Dorenkamp des Fachbereichs Soziales,
Migration und Integration, das aktuell an der Catenhorner Str. 12 untergebracht
ist. Sämtliche Räume werden möglichst multifunktional eingerichtet und sind
dadurch von den unterschiedlichen Anbietern gemeinsam nutzbar..
Träger des Begegnungszentrums ist die Stadt Rheine, Fachbereich
Soziales, Migration und Integration, mit einer 0,5 Stelle, zunächst befristet
auf den Zeitraum von 2 Jahren (siehe Vorlage 001/17).
Entwickeln kann sich in dieser Zeit sowohl die Gründung eines Trägerverbundes mit den Hauptnutzern und
Stadtteilakteuren sowie die Verstetigung einer sog. „Dachträgerlösung“, wobei dabei sowohl die kommunale Trägerschaft
fortbestehen kann wie auch eine gemeinnützige oder kommerzielle Trägerschaft
denkbar wäre. Bei beiden Modellen ist die Gründung eines Beirates für die
Sicherstellung und Weiterentwicklung der inhaltlichen Konzeption möglich.
Zeitplan zur Entwicklung des Nutzungs-
und Betriebskonzeptes
Zeitschiene |
Themen |
März bis April 2018 |
Entwicklung eine Finanzierungskonzeptes auf Basis der nach dem Umbau
zum Begegnungszentrum entstehenden Folgekosten / Bauabschnitt I und Teilmaßnahmen
Bauabschnitt II |
Mai 2018 |
Beteiligung der potentiellen Nutzerinnen und Nutzer: -
Vorstellung
des Finanzierungskonzeptes -
Rahmenbedingungen
für die Nutzung durch Dritte -
Nutzerinnen
und Nutzer führen die für sie notwendigen Beschlüsse herbei (z. B.
Beteiligung der Vereinsvorstände) |
12. Juni 2018, Sozialausschuss |
Beschluss des Finanzierungskonzeptes |
Juni bis September 2018 |
Abschluss der Verträge mit den Nutzerinnen und Nutzern zu den
festgelegten Rahmenbedingungen Gemeinsame Entwicklung des Nutzungs- und Betriebskonzeptes |
18. September 2018 |
Verabschiedung des Nutzungs- und Betriebskonzeptes für das
Begegnungszentrum/Bauabschnitt I und Teilbereiche Bauabschnitt II |
Januar 2019 |
Eröffnung des Begegnungszentrums Dorenkamp Aufbauphase |
Finanzierungsmodelle
Variante 1:
Sämtliche Betriebskosten (Personal, Gebäudeunterhaltung,
Abschreibungen) sind durch Einnahmen aus Nutzungsentschädigungen bzw. durch
Vermietung zu erzielen.
Beurteilung:
Begegnungszentren als sozio-kulturelle Zentren sind
Kristallisationspunkt für Aktivitäten von Vereinen, fördern die Selbst- und
Nachbarschaftshilfe und bieten Raum für stadtteilbezogene Aktivitäten. Die
finanzielle Leistungsfähigkeit von Vereinen, selbstorganisierten Gruppen und
Treffs ist begrenzt. Ein kostenneutraler Betrieb des Begegnungszentrums
ausschließlich auf der Basis von Nutzungsentschädigungen und Mieteinnahmen wird
nicht möglich sein.
Variante 2
Die Stadt Rheine übernimmt die Betriebskosten in voller Höhe.
Beurteilung:
Aus Gründen der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung
scheidet diese Variante aus.
Variante 3:
In einer noch festzulegenden Höhe
/ %-Anteil sind durch Einnahmen
aus der Vermietung und durch Nutzungsentschädigung zu erzielen. Die Stadt
Rheine übernimmt den Anteil der Betriebskosten bis zu einer noch festzulegenden Höhe / %-Anteil.
Sofern Dritte verbindlich Aufgaben für den Betrieb übernehmen, werden
diese in einer in der Gebührenordnung noch festzulegenden Höhe angerechnet. Die
verbindliche Aufgabenübernahme ist im Nutzungs- und Betriebskonzept zu regeln.
Variante 3a): Sofern die Einnahmen aus
Vermietung und Nutzungsentschädigungen den festgelegten Anteil überschreiten,
fließen diese zur Hälfte in einen Verfügungsfonds für die Stadtteilarbeit zu im
Sinne der Verstetigung des Projektes Soziale Stadt Dorenkamp. Im Übrigen gelten
die Rahmenbedingungen zu Variante 3.
Beurteilung:
In der Aufbauphase des Begegnungszentrums ist eine Nutzer- und
Angebotsvielfalt sichergestellt und zugleich eine Verbindlichkeit hinsichtlich
der notwendigen Vermietungen und Eigenleistungen vorgegeben. Sofern Einnahmen
aus Vermietung und Nutzungsentschädigung nicht in der vorgegebenen Höhe erzielt
werden können, wird die Stadt Rheine jedoch für den Defizitanteil aufkommen
müssen.
Ein Teil der potentiellen Nutzerinnen und Nutzer hat Angaben zur
finanziellen Leistungsfähigkeit gemacht. Sofern die finanzielle
Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist, kann die Nutzung von Räumlichkeiten an
verbindlich zu übernehmende Aufgaben gekoppelt werden, die angerechnet werden.
Vorteil dieser Variante ist die Gleichbehandlung der Nutzerinnen und Nutzer.
Nachteil ist ein hoher Koordinierungsaufwand sowie die Frage, inwieweit sich
Vereine und Gruppen zur verbindlichen Aufgabenübernahme bereiterklären.
Durch die Variante 3 a), zusätzliche Einnahmen der Stadtteilarbeit
zukommen zu lassen, könnte ein weiterer Anreiz für eine intensive Nutzung
entstehen.
Beurteilung der Varianten:
Die Verwaltung plädiert für eine Entscheidung zugunsten der Variante 3,
die sowohl Stadt als auch Dritte in die Pflicht nimmt.
ANMERKUNG: Zur Höhe der Anteile
Stadt/Dritte kann von hier aus derzeit noch keine Empfehlung ausgesprochen
werden, da die endgültigen Zahlen noch nicht vorliegen. Ggf. erfolgt eine
Information unmittelbar in der Sitzung.
Inhalte des Träger- und
Nutzungskonzeptes
Träger
Träger des Begegnungszentrums Dorenkamp ist die Stadt Rheine,
Fachbereich Soziales, Migration und Integration.
Darüber hinaus sind Einzelheiten zur Einbindung potentieller
Hauptnutzer zu definieren, z. B. durch regelmäßige Nutzerversammlungen.
Ziele
Hier werden die Ziele des Betriebs des Begegnungszentrums beschrieben.
Die Kernthemen Begegnung, Beratung und Bildung sind darin festzuschreiben.
Ebenso ist die Weiterentwicklung von Erfolgsfaktoren aus dem Projekt Soziale
Stadt Dorenkamp zu definieren. Gemeinsam mit den zukünftigen Hauptnutzern
(abhängig vom Finanzierungskonzept) ist der „Charakter“ des Hauses inklusive
Namensgebung zu entwickeln.
Angebote
Zu beschreiben sind die Angebote:
-
Stadtteilbüro
des Fachbereichs Soziales, Migration und Integration
-
Angebote der
Hauptnutzer
-
Stadtteilbezogene
Veranstaltungen
-
Veranstaltungen
von Vereinen, Gruppen und Initiativen aus dem Stadtteil
-
Bildungsveranstaltungen
-
etc.
Betrieb
Unter diesem Punkt werden die Aufgaben des operativen Managements des
Begegnungszentrums beschrieben.
Es ist eine Gebührenordnung
für die Vermietung der Räumlichkeiten des Begegnungszentrums zu entwickeln.
Raumbelegung
Hier sind Einzelheiten der Raumbelegung und den damit verbundenen
Buchungsmodalitäten zu definieren.
Befristung
Das Träger- und Nutzungskonzept ist befristet bis zum 31.12.2020.
Rechtzeitig vor Ablauf des Konzeptes ist im Sinne einer Verstetigung über das
Trägermodell sowie das Nutzungs- und Betriebskonzeptes neu durch die Stadt
Rheine zu entscheiden.“
Anlagen:
Anlage 1: Erläuterungsbericht
Entwurfskonzept
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: Grundriss
Erdgeschoss und 1. Obergeschoss
Anlage 4: Ansichten Nord
und West
Anlage 5: Schnitt und
Ansicht Ost
Anlage 6: Schnitte
Anlage 7:
Erläuterungsbericht Kostenberechnung
Anlage 8: Kostenübersicht
1. Bauabschnitt
Anlage 9: Kostenübersicht
2. Bauabschnitt
Anlage 10:
Kostenübersicht 3. Bauabschnitt
Anlage 11: Übersicht
Kostenfortschreibung