Beschluss des Konzepts als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ergebnisse aus der Prüfung
der städtebaulichen Situation zur Kenntnis und befürwortet im Grundsatz das
vorgestellte Konzept zur Beschränkung der Wohneinheiten pro Gebäude für das
Plangebiet.
Die Verwaltung wird
beauftragt, auf Basis des vorgestellten Konzepts den in der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vom 25. April 2018 zur
Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan als Entwurf zu erstellen.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass der noch
nicht von einem Bebauungsplan erfasste Teilbereich der an die Wohnbebauung westlich
angrenzenden Zeppelinstraße (Zeppelinstraße südlich des Bebauungsplans Nr. 271,
Kennwort: „Südliche Berbomstiege“ bis zum Kreisverkehr an der Dutumer Straße) in
den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 74 „Wohngebiet westlich
Mathias-Spital“ einbezogen werden soll und entsprechend seiner bereits
vorhandenen Ausprägung als öffentliche Verkehrsfläche bei der Planaufstellung formell
festgesetzt und gesichert werden soll.
Sachverhalt:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine hat in
seiner Sitzung am 25. April 2018 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 74, Kennwort: „Wohnviertel westlich Mathias-Spital“ beschlossen. Das
Wohnviertel umfasst die Wohnbebauung der Quartiere zwischen den Straßen
Neuenkirchener Straße, Zeppelinstraße, Dutumer Straße und Beethovenstraße (s.
Anlage 1). Der Beschluss sieht auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB für
dieses Gebiet eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten vor. Damit soll
eine Verträglichkeit von Vorhaben mit der vorhandenen ortstypischen Bebauung
gewährleistet werden.
Inzwischen
wurde von der Verwaltung auf Basis einer Plangebietsanalyse eine Konzeption ausgearbeitet,
anhand welcher die aus städtebaulicher Sicht zur Absicherung einer
Gebietsverträglichkeit sinnvolle Beschränkung
der Wohneinheiten dargestellt ist.
Ergebnisse der
Plangebietsanalyse und Konzepterläuterung:
Das
überwiegend in den 1950-er bis Mitte der 1970-er Jahren entstandene Wohnviertel
westlich des Mathias-Spitals bildete in der Zeit seiner Entstehung den
westlichen Siedlungsrand des Stadtgebietes und war zunächst einheitlich durch
Ein- und Zweifamilienhäuser mit eigenem Garten geprägt. Gegen Anfang der
1980-er Jahre wurden vermehrt Mehrfamilienhäuser errichtet.
Heute
ist der Siedlungsrand durch die Baugebiete des „Wohnpark Dutum“ weiter nach
Westen verschoben. Es finden sich inzwischen 16 Mehrfamilienhäuser im
Plangebiet. Die Bestandsaufnahme, u.a. mit Darstellung der Verteilung der
Mehrfamilienhäuser und Angabe der jeweilig vorhandenen Wohneinheiten, ist dem
Konzept (Anlage 2) zu entnehmen. Dabei zeigt sich, dass die Mehrfamilienhäuser
auf bestimmte Areale beschränkt entstanden sind. Neben der vorhandenen
Wohnbebauung existieren im Gebiet zudem zwei solitäre Gebäude – die Michaelschule
sowie der St. Franziskus Kindergarten.
Innerhalb
des Wohnviertels sind nahezu alle Grundstücke bebaut.
Auf
den Grundstücken mit in die Jahre gekommenen, nicht mehr zeitgemäßen Wohngebäuden
ist es ohne Bebauungsplan nach Abbruch dieser möglich, dass Neubauten mit einer
deutlich höheren Anzahl an Wohneinheiten entstehen. Mehrere aktuelle Bauanträge
sind ein Beleg für den Trend, auf „Abbruchgrundstücken“ - oft mit einem
Einfamilienhaus bebaut - eine möglichst hohe Nachverdichtung durchzuführen.
Weitere Indizien für einen bevorstehenden Umbruch sind vermehrte Bautätigkeiten
in den vergangenen Jahren sowie vereinzelt verbliebene Baulücken, die nach und
nach bebaut werden.
Das
aus städtebaulicher Sicht ausgearbeitete Konzept zur Begrenzung der
Wohneinheiten sieht je nach Lage und Vorprägung eine Staffelung und Abstufung der
Zulässigkeit für die Anzahl der Wohneinheiten je Gebäude vor. Die Abstufung der
Zulässigkeit reicht von max. 2 Wohneinheiten je Gebäude bis hin zu maximal vorgesehenen
8 Wohneinheiten je Gebäude.
Im
südwestlichen Bereich des Plangebietes sieht das Konzept die Sicherung der
bestehenden kleinteiligen Prägung durch Ein-/ Zweifamilienhäuser vor. Hier
sollen maximal 2 Wohneinheiten je Wohngebäude zulässig sein, wobei Doppelhäuser
mit bis zu 2 Wohneinheiten je Doppelhaushälfte errichtet werden dürfen.
Entlang
der an das Gebiet grenzenden Hauptverkehrsstraßen (Neuenkirchener Straße im
Norden sowie der Beethovenstraße im Osten) wurden die bestehenden
Mehrfamilienhäuser berücksichtigt. Entsprechend dieser Vorprägung sieht das
Konzept in diesen Bereichen eine maßvolle Nachverdichtungsmöglichkeit auf
maximal 6 Wohneinheiten je Wohngebäude vor.
Eine
mögliche Ausnutzung bis zu 8 Wohneinheiten je Gebäude ist für die wenigen,
bereits mit 8 oder 9 Wohneinheiten bebauten Grundstücke vorgesehen. Zwar bilden
zwei nördlich an der Frankenburgstraße gelegene Wohnhäuser im Bestand derzeit das
mit jeweils 9 Wohneinheiten vorhandene Maximum an Ausnutzung, jedoch wird hier zukünftig
eine Begrenzung auf maximal 8 Wohneinheiten je Gebäude angestrebt. Dies wird als
ausreichendes und städtebaulich in der Abwägung der Vorprägung mit
Nachbarbelangen hier punktuell vertretbares Dichte-Höchstmaß angesehen. Bereits
genehmigte Gebäude genießen Bestandsschutz und sind in ihrer derzeitigen
Ausprägung zulässig. Die vorgesehenen Beschränkungen kämen erst bei wesentlichen
Änderungen oder Neubauvorhaben zum Tragen.
Die
im Konzept vorgesehenen Begrenzungen der Wohneinheiten tragen den ermittelten
Ausprägungen der Wohndichte innerhalb des Plangebietes Rechnung. Das Konzept
fügt sich zudem in die umgebenden Strukturen ein. Es berücksichtigt die
feststellbare und städtebaulich sinnvolle konzentrische Wohndichtezunahme in
Richtung Stadtzentrum und entlang von Hauptverkehrsstraßen. Ebenso fügt es sich
harmonisch in benachbarte Bau- und Dichtestrukturen ein (z.B. fließender Übergang
zum Baugebiet Wohnpark Dutum).
Durch
die Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten wird die Nachverdichtung mit
überschaubaurem Aufwand auf ein verträgliches Maß beschränkt. Darüber hinaus
gehende Regelungen im Bebauungsplan werden von Seiten der Verwaltung nicht als
sinnvoll erachtet. Sofern lediglich die Zahl der Wohneinheiten im Bebauungsplan
geregelt wird, richtet sich die Zulässigkeit der übrigen Einfügungskriterien
nach § 34 BauGB und damit nach der Bebauung der näheren Umgebung. Der
Festlegung z.B. einer maximalen Gebäudehöhe fehlt u.a. aufgrund der
Heterogenität des Gebietes eine Herleitung und Begründung. Zudem müssten
weitere Parameter wie Dachform oder -neigung festgelegt und die Topographie des
Plangebiets beachtet werden. Im Ergebnis wird durch das vorgestellte Konzept
eine sinnvolle und begründete Nachverdichtung im Plangebiet ermöglicht und der Gebietscharakter
hinreichend gewahrt.
Ergänzende planungsrechtliche
Sicherung der angrenzenden Zeppelinstraße:
Im
Rahmen der Vorbereitung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Wohnviertel westlich
Mathias-Spital“ bittet die Bauverwaltung (PB 5.81) der Stadt Rheine um die
formelle Sicherung und Festsetzung der Zeppelinstraße als öffentliche
Verkehrsfläche mit ihrem noch nicht durch einen Bebauungsplan erfassten
Abschnitt.
Der
noch nicht von einem Bebauungsplan erfasste Teilbereich (südlich des
Bebauungsplans Nr. 271, Kennwort: „Südliche Berbomstiege“ bis zum Kreisverkehr
an der Dutumer Straße) soll entsprechend seiner bereits vorhandenen Ausprägung
als öffentliche Verkehrsfläche bei der Planaufstellung zum Bebauungsplan Nr. 74
„Wohngebiet westlich Mathias-Spital“ mit in den Bebauungsplan aufgenommen und
gesichert werden.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
mit Darstellung des Geltungsbereichs
Anlage 2: Konzeptentwurf
Wohneinheitenbegrenzung