Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Es wird auf den Beschlussvorschlag zur Vorlage 408/18 verwiesen.
Begründung:
Es wird auf die Vorlage Nr. 408/18 verwiesen. Zu dieser Vorlage gibt es nachfolgende Änderungen bzw. Ergänzungen:
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 5 – Produktgruppen 52 bis 57 im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 281.800 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 52
Aufwendungen
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Der Erwerb von beweglichem Anlagevermögen in der Vorlage 408/18 wurde versehentlich im Ergebnisplan dargestellt. Dieses ist jedoch dem Investitionsplan zuzuordnen.
Produkt 53014
Aufwendungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen |
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2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Öffentlicher Anteil - |
alt |
2.492.800 |
2.492.800 |
2.492.800 |
2.492.800 |
Stadtentwässerung |
neu |
2.908.598 |
2.908.598 |
2.908.598 |
2.908.598 |
Differenz |
|
415.798 |
415.798 |
415.798 |
415.798 |
Die Werte werden von der TBR vorgegeben und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Rates der Stadt Rheine am 04.12.2018. Sie ergeben sich aus der Kalkulation bzw. aufgrund der für das nächste Jahr geltenden Niederschlagswasser- und Straßenreinigungsgebühr.
Der öffentliche Anteil der Stadtentwässerung ergibt sich ausschließlich durch eine Veränderung der entwässerten Fläche für Straßen Wege und Plätze - der Gebührensatz als Grundlage für die Ermittlung des öffentlichen Anteils wird sich voraussichtlich nicht verändern.
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen |
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2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Öffentlicher Anteil - |
alt |
109.800 |
109.800 |
109.800 |
109.800 |
Straßenreinigung |
neu |
88.990 |
88.990 |
88.990 |
88.990 |
Differenz |
|
-20.810 |
-20.810 |
-20.810 |
-20.810 |
Die Werte werden von der TBR vorgegeben und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Rates der Stadt Rheine am 04.12.2018. Sie ergeben sich aus der Kalkulation bzw. aufgrund der für das nächste Jahr geltenden Niederschlagswasser- und Straßenreinigungsgebühr.
Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem öffentlichen Anteil bei der Straßenreinigung und
den Ausfalllängen für die Straßenreinigung.
Der öffentliche Anteil bei der Straßenreinigung wird pauschal vom Aufwand für die Straßenreinigung berechnet.
II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 5 - Produktgruppe 52 bis 57 im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 357.000 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 52
Auszahlungen
Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen |
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2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Inventar TBR |
alt |
5.000 |
5.000 |
5.000 |
5.000 |
neu |
5.000 |
5.000 |
5.000 |
5.000 |
|
Differenz |
|
0 |
0 |
0 |
0 |
Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen |
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2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Anschaffung einer Ausschreibungs- |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
software |
neu |
20.000 |
0 |
0 |
0 |
Differenz |
|
20.000 |
0 |
0 |
0 |
Der Erwerb von beweglichem Anlagevermögen ist dem Investitionsplan zugeordnet. Hierbei handelt es sich um die Anschaffung einer Ausschreibungssoftware als Ersatz für die bisher genutzte Software, die vom Betreiber nicht mehr aktualisiert wird.
Produkt 5301
Projekt-Nr. 53014-902 -
Gewerbegebiet Holsterfeld Straßenausbau
Einzahlungen
Beiträge |
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
53014-902 Straßenausbau |
alt |
120.000 |
120.000 |
120.000 |
0 |
Holsterfeld |
neu |
0 |
0 |
1.600.000 |
200.000 |
Differenz |
|
-120.000 |
-120.000 |
1.480.000 |
200.000 |
Die Erschließungsbeiträge werden in Abhängigkeit zum endgültigen Straßenausbau erhoben (s. Auszahlungen).
Auszahlungen
Auszahlungen für
Baumaßnahmen
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2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
53014-902 Straßenausbau |
alt |
0 |
0 |
1.400.000 |
0 |
Holsterfeld |
neu |
0 |
0 |
800.000 |
0 |
Differenz |
|
0 |
0 |
-600.000 |
0 |
Durch einen veränderten Grundstückszuschnitt bei der Vermarktung der Grundstücke kann auf einen Teil der ursprünglich geplanten Erschließungsstraßen verzichtet werden. Daher werden die in 2021 veranschlagten Mittel für den endgültigen Straßenausbau entsprechend reduziert.
Der Ausbau der Baustraßen wird voraussichtlich in 2019 mit bereits veranschlagten Mitteln aus den Vorjahren (Ermächtigungsübertragungen) realisiert.