Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der
Betriebsausschuss empfiehlt dem Stadt Rheine, die allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen
der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage für 2019 zu beschließen.
Ab dem Jahr 2020 soll für die Anwendung der Ermäßigungen ein Angleich an die
Geschäftsbedingungen des Theater- und Konzertprogramms der Stadt Rheine
erfolgen.
2. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Entgelte für
Eintrittskarten zu Veranstaltungen der Kulturellen Begegnungsstätte im Jahr
2019 in der vorgestellten Form zu beschließen.
Begründung:
Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen legen den Handlungs- und Rechtsrahmen für den Verkauf der
Eintrittskarten fest.
Die Veranstaltungen
2019 wurden langfristig noch von der Kloster Bentlage gGmbH geplant. Bisher
wurden Ermäßigungen lediglich an Schüler und Studenten gewährt.
Eine Angleichung der Ermäßigungsregelungen an die diesbezüglich jüngst
beschlossenen Geschäftsbedingungen der Stadt Rheine erscheint sinnvoll.
Daher wurde in den Geschäftsbedingungen 2019 der Kreis der Ermäßigungsberechtigten
bereits entsprechend erweitert.
Die Höhe der Ermäßigungen bzw. die Festlegung sollte aber erst ab 2020 gemäß
den Regelungen der Stadt Rheine angepasst werden, da die Kosten- und
Finanzierungspläne der Veranstaltungen 2019 noch nach den bisherigen Regeln
veranschlagt wurden.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Rahmen des gesamtbeworbenen
Kulturprogramms auch regelmäßig eintrittspflichtige Veranstaltungen im Kloster
Bentlage stattfinden, in denen die Kulturelle Begegnungsstätte nicht
Veranstalter ist, sondern als Gastspielort von externen Veranstaltern genutzt
wird.
Für diese Veranstaltungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingen nicht.
Rechtsgrundlagen:
Nach § 5 Abs. 5
EigVO sind die allgemeinen Lieferbedingungen für Lieferungen und Leistungen vom
Betriebsausschuss zu beschließen.
Nach § 41 (i) GO sind privatrechtliche Nutzungsentgelte vom Rat der Stadt
Rheine zu beschließen.
Anlagen:
Anlage 1: Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Eintrittskartenverkäufe 2019
Anlage 2: Aufstellung Eintrittspreise Veranstaltungen 2019