Betreff
Lieferbedingungen und privatrechtliche Entgelte für Veranstaltungstickets
Vorlage
044/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Stadt Rheine, die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage für 2019 zu beschließen.
Ab dem Jahr 2020 soll für die Anwendung der Ermäßigungen ein Angleich an die Geschäftsbedingungen des Theater- und Konzertprogramms der Stadt Rheine erfolgen.

2. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Entgelte für Eintrittskarten zu Veranstaltungen der Kulturellen Begegnungsstätte im Jahr 2019 in der vorgestellten Form zu beschließen.


Begründung:

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen legen den Handlungs- und Rechtsrahmen für den Verkauf der Eintrittskarten fest.

Die Veranstaltungen 2019 wurden langfristig noch von der Kloster Bentlage gGmbH geplant. Bisher wurden Ermäßigungen lediglich an Schüler und Studenten gewährt.
Eine Angleichung der Ermäßigungsregelungen an die diesbezüglich jüngst beschlossenen Geschäftsbedingungen der Stadt Rheine erscheint sinnvoll.
Daher wurde in den Geschäftsbedingungen 2019 der Kreis der Ermäßigungsberechtigten bereits entsprechend erweitert.

Die Höhe der Ermäßigungen bzw. die Festlegung sollte aber erst ab 2020 gemäß den Regelungen der Stadt Rheine angepasst werden, da die Kosten- und Finanzierungspläne der Veranstaltungen 2019 noch nach den bisherigen Regeln veranschlagt wurden.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Rahmen des gesamtbeworbenen Kulturprogramms auch regelmäßig eintrittspflichtige Veranstaltungen im Kloster Bentlage stattfinden, in denen die Kulturelle Begegnungsstätte nicht Veranstalter ist, sondern als Gastspielort von externen Veranstaltern genutzt wird.
Für diese Veranstaltungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingen nicht.

Rechtsgrundlagen:

Nach § 5 Abs. 5 EigVO sind die allgemeinen Lieferbedingungen für Lieferungen und Leistungen vom Betriebsausschuss zu beschließen.
Nach § 41 (i) GO sind privatrechtliche Nutzungsentgelte vom Rat der Stadt Rheine zu beschließen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Eintrittskartenverkäufe 2019

Anlage 2: Aufstellung Eintrittspreise Veranstaltungen 2019