Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des
Bau- und Betriebsausschusses:
Zu I: Abwägung und
Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau des nördlichen Gehweges an der Wischmannstraße:
a)
Gehweg:
Herstellung eines Gehweges in einer Breite von 2,50 m bis 3,50 m grundsätzlich mit grauen Betonsteinplatten 25/25/8 cm, im Bereich privater Zufahrten mit grauem Betonsteinpflaster 20/10/8 cm.
Vor der Herstellung des Gehweges erfolgen ein Rückbau des bereichsweise vorhandenen Schrammbordes und ein Ersatz durch einen Rundbord.
Private Befestigungen auf der öffentlichen Fläche sind vorab zurückzubauen.
b)
Entwässerung:
Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über die bereits vorhandenen 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen sind.
c)
Beleuchtung:
Entlang des bestehenden südlichen Gehweges sind Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2/2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m vorhanden. Der herzustellende nördliche Gehweg wird durch die vorhandenen Leuchtenstandorte ausreichend ausgeleuchtet.
Begründung:
Zu I:
Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der
Ausbauplanung des nördlichen Gehweges an der Wischmannstraße fand in der Zeit
vom 08. Januar bis 23. Januar 2007 in den Räumen des Fachbereiches Planen und
Bauen / 5.3 statt.
Während der
Offenlage gingen keine Änderungswünsche bzw. Einwände seitens der Anlieger ein.
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Die an den
nördlichen Gehweg an der Wischmannstraße angrenzenden Grundstücke sind größtenteils
bebaut.
Der Ausbau des
Gehweges ist für das Investitionsprogramm 2007 vorgesehen.
Die Planung sieht den Ausbau grundsätzlich mit Betonsteinplatten, in privaten Zufahrten mit grauem Betonsteinpflaster vor. Die Abgrenzung zu der vorhandenen Fahrbahnbefestigung erfolgt durch Rundbordsteine. Bereichsweise muss der vorhandene Schrammbord mit einer Breite von 0,50 m dazu aufgenommen werden.
Der Belag des Gehweges entspricht dem üblichen Ausbaustandard von Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet.
Die Entwässerung erfolgt über die vorhandenen Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation.
Anlagen:
- Lageplanverkleinerung ohne Maßstab