I. Abwägungsbeschluss
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat
der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den
beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine
nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3 BauGB
billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein
maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung,
Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß des § 2
Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 344, Kennwort:
"Pater-Schunath-Straße“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung
hierzu beschlossen.
Es wird
festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 344, Kennwort:
"Pater-Schunath-Straße", der Stadt Rheine aus dem wirksamen
Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge der
Flächennutzungsplan keiner Anpassung im Wege der Berichtigung bedarf.
A.
Begründung:
Der
vorliegende Bebauungsplan dient der städtebaulich geordneten Reaktivierung der
im Geltungsbereich gelegenen Fläche in Hauenhorst. Im Sinne der
Innenentwicklung soll die derzeitig brachliegende Fläche im Zentrum von
Hauenhorst – Rheine an der Mesumer Straße als Wohnbaufläche entwickelt werden.
Da für das Plangebiet bisher kein Bebauungsplan besteht, werden mit der
Aufstellung eines Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen für die
Entwicklung einer Wohnbebauung geschaffen, um damit das
Nachverdichtungspotenzial im Stadtgebiet zu nutzen und die Inanspruchnahme von
Flächen im Außenbereich für Siedlungszwecke möglichst zu vermeiden. Die
Brachfläche ist umgeben von Bestandsbebauung. Um diese ebenfalls
planungsrechtlich zu sichern, wurde die angrenzend vorhandene Bebauung in den
Geltungsbereich eingebunden.
Der Bebauungsplan sieht – den Darstellungen
des Flächennutzungsplans entsprechend – die Wiedernutzbarmachung dieser Fläche
und Ausweisung als Wohnbauland (Allgemeines Wohngebiet) zur Deckung des
örtlichen Wohnbaulandbedarfes vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Klimaschutz hat am 13. März 2019 die Aufstellung des Bebauungsplans und
Offenlegung des in der Sitzung vorgelegten Entwurfs samt den zugehörigen
Planunterlagen beschlossen.
Die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB hat vom 16. Juli 2019 bis einschließlich 30. August
2019 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung wurden mindestens eine Woche vorher
ortsüblich bekannt gemacht. Bei der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen,
dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen
Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr.
1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beteiligt, d.h. insbesondere zur Abgabe
einer Stellungnahme innerhalb der oben genannten Frist aufgefordert.
Über die
während dieser Zeit vorgebrachten, abwägungsrelevanten Stellungnahmen ist zu
beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander
gerecht abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen.
Der
Bebauungsplan ist aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden.
Alle weiteren
wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zum
Bebauungsplan (Anlage 5) und den weiteren Anlagen zu entnehmen. Die Begründung
ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei
gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.
Ein Auszug
bzw. Ausschnitt aus dem Bebauungsplan und die textlichen Festsetzungen liegen
bei (Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4). Ebenfalls wird ein vorläufiger Entwurf der
späteren Erschließungsplanung beigefügt (Anlage 6).
B.
Auswirkungen auf den kommunalen
Klimaschutz
Die städtebauliche Regulierung durch einen Bebauungsplan sowie die Nachverdichtung durch eine Neubebauung / Bestandsbebauung im Quartier Pater-Schunath-Straße sind von hoher Bedeutung für die zukünftige Wohnraumversorgung auf dem Rheiner Stadtgebiet im Stadtteil Hauenhorst.
Die zwangsläufige Erhöhung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase (bspw. CO2) erfolgt durch:
§
Erhöhung des Verkehrsaufkommens (neue Ziel- und
Quellverkehre)
§
Herstellung
und Transport von Baustoffen
Ein Großteil des Plangebietes ist eine ehemals industriell geprägte Fläche mit bereits versiegelten Flächen, die zum Teil rückgebaut werden (Textilindustrie). Die Neuplanungen im zentralen Bereich des Gebietes werden zu einer Neuversiegelung beitragen. Um dem Thema Regenrückhaltung Sorge zu tragen (keine Versickerung von Niederschlag auf dem Grundstück möglich) wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Dachbegrünung zwingend erforderlich.
Aufgrund der beschriebenen Größenordnungen ist insgesamt nach Umsetzung der Planung nicht mit einer erheblich erhöhten CO2 Produktion sowie erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die klimatische Situation zu rechnen.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsvorschläge
Anlage 2: Bebauungsplanausschnitt
Anlage 3: Übersichtsplan und Legende
Anlage 4: Textliche Festsetzungen
Anlage 5: Begründung
Anlage 6: Erschließungsentwurf