Betreff
Umwandlung der Bodelschwinghschule in eine offene Ganztagsschule zum Schuljahr 2007/08
Vorlage
158/07
Aktenzeichen
FB 1/40
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine - vorbehaltlich der Zustimmung der Schulkonferenz der Bodelschwinghschule - folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich einer Förderung der einmaligen und laufenden Kosten, ab dem Schuljahr 2007/08 die Bodelschwinghschule in eine offene Ganztagsgrundschule umzuwandeln und den Eigenanteil zu finanzieren.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, fristgemäß den entsprechenden Förderantrag zu stellen und einen Vorschlag zur künftigen Finanzierung der entstehenden Aufwendungen vorzulegen.

 


Begründung:

 

Die Schulkonferenz der Bodelschwinghschule hat in ihrer Sitzung am 13.03.2007 folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

 

„Die Schulkonferenz begrüßt den Antrag, den offenen Ganztag einzuführen. Sie beschließt, bei Realisierung der notwendigen baulichen Erweiterungsmaßnahmen ein Angebot für zwei offene Ganztagsgruppen zum 01.08.2008 einzurichten.

 

Bestandteil dieses Beschlusses ist das Schreiben des Schulträgers vom 28.02.2007 mit den darin enthaltenen Zusagen.

 

Die Schulkonferenz stellt fest, dass der offene Ganztag in den derzeitig vorhandenen Räumlichkeiten nicht durchgeführt werden kann.

 

Das pädagogische Konzept der Bodelschwinghschule muss Grundlage der baulichen Maßnahmen sein. Die Planungen zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen sind mit der Schulkonferenz einvernehmlich abzustimmen. Sie empfiehlt dem Schulträger, eine Verbundlösung mit der Fürstenbergrealschule anzustreben.“

 

 

Das obengenannte Scheiben des Schulträgers vom 28.02.2007 ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

 

Nach den entsprechenden Runderlassen des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder werden Maßnahmen in und an Schulen im Primarbereich zur Umwandlung in Ganztagsschulen gefördert, wenn die Umwandlungen im Zeitraum vom 01.08.2003 bis zum 01.08.2007 erfolgen.

 

Die Schulkonferenz der Bodelschwinghschule beantragt die Umwandlung mit Wirkung zum 01.08.2008. Dadurch ist die vorgenannte Fördervoraussetzung nicht erfüllt. Deshalb können der Schulausschuss- und Ratsbeschluss nur unter dem Vorbehalt gefasst werden, dass die Schulkonferenz der Bodelschwinghschule ihren Beschluss entsprechend dem Runderlass ändert.

 

Der Schulleiter der Bodelschwinghschule wurde wegen der Fristen für die Förderanträge (31.03.07 für lfd. Mittel, 30.04.07 für investive Mittel) am 14.03.07 gebeten, bis spätestens 26.03.07 mitzuteilen, ob der Beschluss der Schulkonferenz entsprechend den Förderrichtlinien angepasst wurde.

 

Dem Beschlussvorschlag liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Das Zentrum für angewandte Sozialforschung und Praxisberatung GmbH weist im neuen Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplan, Teilkapitel Jugendhilfeplanung, darauf hin, dass in der Angebotsdichte der offenen Ganztagsgrundschulen deutliche Unterschiede bestehen. In Altenrheine / Schotthock fällt der Anteil der Schüler, für die ein Angebot zur Verfügung steht, mit ca. 37 % am geringsten aus, da nur eine von drei Schulen (von der Ludgerusschule Schotthock, Bodelschwinghschule und Canisiusschule nur die Ludgerusschule Schotthock) ein offenes Ganztagsangebot bereit hält.

„Die vergleichsweise geringe Angebotsdichte im Bereich Altenrheine / Schotthock wiegt umso schwerer, als es sich hier um ein Stadtgebiet handelt, das im Hinblick auf besondere Zielgruppen z. T. überdurchschnittliche Anteile aufweist. Das betrifft z. B. den Anteil der Familien mit Migrationshintergrund und den Anteil von Familien mit schwächerem ökonomischem Status. Gerade bei diesen Gruppen kann ein besonderer Bedarf an Betreuungsangeboten unterstellt werden. Zudem ist die Ganztagsschule aus Sicht der Jugendhilfe auch im Sinne der Kompensation von benachteiligten Lebenssituationen und der Förderung besonderer Bedarfsgruppen zu sehen. Es sollte daher überlegt werden, in diesem Teilgebiet eine weitere Schule zur offenen Ganztagsschule auszubauen.“ (S. 30 und 31 Teilkapitel Jugendhilfeplan des noch nicht veröffentlichten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanes)

 

Eine Bedarfsabfrage der Bodelschwingh-Grundschule im Februar 2007, über dessen Ergebnis die Stadt Rheine am 28.02.07 informiert wurde, ergab 26 Meldungen für eine offene Ganztagsschule zum Schuljahr 2007/08. Aufgrund der Erfahrungen mit den bereits eingerichteten 10 offenen Ganztagsgrundschulen zeichnet sich für die Bodelschwinghschule ein Bedarf für zwei Gruppen (50 Plätze) ab.

 

Wie oben schon dargestellt, enden die Fristen für die Förderanträge am 31.03.07 (lfd. Mittel) bzw. 30.04.07 (investive Mittel).

Der Beschluss der Schulkonferenz, mit der offenen Ganztagsgrundschule am 01.08.08 zu beginnen, lässt einen Förderantrag der Stadt Rheine nicht zu. Die Voraussetzung für eine Förderung ist die Umwandlung in eine offene Ganztagsgrundschule spätestens zum 01.08.07.

Deshalb ist eine entsprechende Erklärung der Schule bis zum 26.03.07 erforderlich.

 

Zu den finanziellen Folgen werden die folgenden Informationen gegeben:

1. Kosten der Investitionen

Da eine Kostenschätzung erst aufgrund dieses Beschlusses erstellt werden wird, ist z. Zt. eine Aussage über das mögliche Kostenvolumen nicht möglich. Die Landesförderung für zwei Gruppen stellt sich wie folgt dar:

 

Maximale Landesmittel zu den Baukosten                         80.000 € x 2 = 160.000 €

Maximale Landesmittel zur Einrichtung                              25.000 € x 2 =   50.000 €

Maximale Landesmittel zu Außenanlagen/Spielgeräte         10.000 € x 2 =   20.000 €

                                                                                                              230.000 €

 

Um die Landesförderung von 230.000 € voll auszuschöpfen, ist ein städtischer Eigenanteil von 26.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

2. Lfd. Kosten

Der Eigenanteil der Stadt Rheine zu den lfd. Mitteln beträgt jährlich 750 € pro Schüler. Somit muss die Stadt Rheine für 50 Schüler jährlich 37.500 € bereitstellen (im Jahr 2007 für 5 Monate 15.625 €).

 

Jährlicher Beitrag des Landes pro Ganztagsgrundschüler         820 € x 50 = 41.000 €

Jährlicher städtischer Beitrag durchschnittlich                          750 € x 50 = 37.500 €

Jährlicher Elternbeitrag durchschnittlich                         250 € x 50 = 12.500 €

 


Anlage:

 

Schreiben des Schulträgers an die Bodelschwinghschule vom 28.02.2007