Betreff
Umwandlung der Bodelschwinghschule in eine offene Ganztagsschule zum Schuljahr 2007/08
Vorlage
158/07/1
Aktenzeichen
FB 1/40
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses vorbehaltlich einer Förderung der einmaligen und laufenden Kosten, ab dem Schuljahr 2007/08 die Bodelschwinghschule in eine offene Ganztagsgrundschule umzuwandeln und den Eigenanteil zu finanzieren.

 

Die Deckung des Eigenanteils für Investitionen an der Bodelschwinghschule soll wie folgt sichergestellt werden:

 

Schule                             Ansatz aus 2006             Ansatz aus 2007   insgesamt

 

Don-Bosco-Schule              88.500                          89.000                177.500

Grüterschule                     114.500                        114.600                229.100

Overbergschule               101.000                          37.400                138.400

                                                                                                          545.000

 

Ab dem Jahr 2008 sind jährliche Folgekosten von 49.500 € in den Ergebnisplan einzustellen.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, fristgemäß den entsprechenden Förderantrag zu stellen, die baulichen Voraussetzungen sowie deren Kosten zu ermitteln und einen Vorschlag zur künftigen Finanzierung der entstehenden Aufwendungen vorzulegen.

 


Begründung:

 

Ergänzung für die Ratssitzung am 08.05.07

 

Es haben am 20.03.07 im Zusammenhang mit der Umwandlung der Bodelschwingh­schule in eine offene Ganztagsgrundschule ein Ortstermin im Bürgerhof Schotthock und ein Ortstermin im gemeinsamen Gebäude Bodelschwingh­schule/Fürstenbergrealschule stattgefunden.

 

Am Ortstermin im Bürgerhof Schotthock, bei dem die vorübergehende Unterbrin­gung einer offenen Ganztagsgrundschule im Bürgerhof erörtert wurde, haben der kommissarische Schulleiter der Bodelschwinghschule, Herr Kindervater, der Schul­pflegschaftsvorsitzende, Herr Gausmann, Frau Tischler, Lehrerin der

Bodelschwinghschule und Mitglied des Eilausschusses, Herr Grimberg, Vorsitzender des Betreibervereins Bürgerhof Schotthock, Herr Grottke, stv. Vorsitzender des Betreibervereins und Vorsitzender des Fördervereins, und Herr Reeker, Schulver­waltung, teilgenommen.

 

Man war übereinstimmend der Meinung, dass eine offene Ganztagsgrundschule bis zum Abschluss einer Baumaßnahme an der Bodelschwinghschule übergangsweise für das Schuljahr 2007/08 im Bürgerhof Schotthock untergebracht werden kann. Die Räume reichen aufgrund der Größe aber nicht für zwei volle Gruppen (50 Kinder) aus. 25 – 30 Kinder (derzeit liegen 26 Meldungen vor) könnten aber im Schuljahr 2007/08 im Ganztag betreut werden.

 

Der Ortstermin im gemeinsamen Gebäude Bodelschwinghschule / Fürstenbergschule diente der Klärung, ob ein Umbau im Gebäude möglich ist oder ein Anbau oder Neubau auf einer Freifläche notwendig wird. An diesem Gespräch nahmen die Schulleiterin der Fürstenbergrealschule, Frau Probst, der kommissarische Schulleiter der Bodelschwinghschule, Herr Kindervater, der stellvertretende Schulleiter der Fürstenbergschule, Herr Barduhn, der Klassenpflegschaftsvorsitzende der

Bodelschwinghschule, Herr Gausmann, Herr Grimberg, Gebäudewirtschaft, und Herr Reeker, Schulverwaltung, teil.

 

Es wurde festgestellt, dass ein Umbau im Raumbestand der Bodelschwinghschule oder Fürstenbergschule aufgrund der beengten Raumverhältnisse nicht möglich ist. Bei einem Umbau entfällt zudem der Bestandsschutz und es muss u. a. ein zusätzli­ches Treppenhaus errichtet werden.

 

Aus Sicht aller Beteiligten kann das Raumprogramm am besten durch einen Neubau auf einer nicht genutzten Freifläche verwirklicht werden. Die Baukosten hierfür

übersteigen aber deutlich die Fördermittel des Landes.

 

Lt. Auskunft der Gebäudewirtschaft liegen die Baukosten bei ca. 1.700 € je Brutto-Quadratmeter. Bei einer Fläche von 300 – 400 qm für zwei große Mehrzweckräume, zwei kleine Räume, einen Speiseraum und eine Küche liegen die Baukosten bei 510.000 € - 680.000 € plus 70.000 € Einrichtung, somit bei 580.000 € - 750.000 €. Hinzu kommen für Außenanlagen / Spielgeräte rd. 25.000 €. Somit liegen die Gesamtkosten bei rd. 605.000 € - 775.000 €.

 

Bei einem Landeszuschuss von maximal 230.000 € müsste die Stadt Rheine einen Eigenanteil von 375.000 € bzw. 545.000 € tragen.

 

Da im Haushalt 2007 kein Eigenanteil von maximal 545.000 € bereitsteht, empfiehlt die Verwaltung, einen Eigenanteil von max. 545.000 € für nicht zu realisierende Baumaßnahmen zur Umwandlung der Don-Bosco-Hauptschule, Grüter-Förderschule und Overbergschule in gebundene Ganztagsschulen für die Baumaßnahme zur Umwandlung der Bodelschwinghschule in eine offene Ganztagsgrundschule zur Verfügung zu stellen.

 

Die Deckungssumme von 545.000 € setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

Schule                             Ansatz aus 2006             Ansatz aus 2007   insgesamt

 

Don-Bosco-Schule              88.500                          89.000                177.500

Grüterschule                     114.500                        114.600                229.100

Overbergschule               101.000                          37.400                138.400

                                                                                                          545.000

 

Der oben genannte Deckungsvorschlag hat folgende Konsequenz:

 

Sollte eine der drei Schulen: Overbergschule, Don-Bosco-Schule und Grüterschule

tatsächlich doch noch von der Landesregierung in Düsseldorf als Ganztagsschule genehmigt werden, stehen dafür Eigenmittel für Investitionsauszahlungen im Jahr 2007 nicht zur Verfügung.

 

Der Eigenanteil der Stadt Rheine zu den Personalkosten beträgt jährlich 750 € pro Schüler. Somit muss die Stadt Rheine für 50 Schüler jährlich 37.500 € bereitstellen.

 

Die Energie- und Reinigungskosten betragen jährlich rd. 12.000 €. Hinzu kommen die Abschreibungskosten.

 

Der Eilausschuss der Schulkonferenz der Bodelschwinghschule hat am 20.03.07 der Umwandlung zur offenen Ganztagsgrundschule zum Schuljahr 2007/08 zugestimmt. Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:

 

„Grundlage dieses Beschlusses ist der Beschluss der Schulkonferenz vom 13.03.2007.

Der Beschluss wird erweitert:

Der Eilausschuss der Schulkonferenz stimmt der Auslagerung des offenen Ganztags der Bodelschwinghschule in die Räumlichkeiten des Bürgerhofs im Schotthock für ein Jahr zu. Für die Sicherung des Schulweges ist der Schulträger verantwortlich.

 

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.“

 

Der Schulausschuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 21.03.07 einstimmig dem Rat empfohlen, vorbehaltlich einer Förderung der einmaligen und laufenden Kosten ab dem Schuljahr 2007/08 die Bodelschwinghschule in eine offene Ganztagsgrundschule umzuwandeln und den Eigenanteil zu finanzieren.

 

Ferner hat er dem Rat vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, fristgemäß den entsprechenden Förderantrag zu stellen, die baulichen Voraussetzungen sowie deren Kosten zu ermitteln und einen Vorschlag zur künftigen Finanzierung der entstehenden Aufwendungen vorzulegen. 

 

Nachfolgend ist zu Ihrer Information noch einmal der Text der im Schulausschuss am 21.03.07 beratenen Vorlage beigefügt:  

 

Die Schulkonferenz der Bodelschwinghschule hat in ihrer Sitzung am 13.03.2007 folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

 

„Die Schulkonferenz begrüßt den Antrag, den offenen Ganztag einzuführen. Sie be­schließt, bei Realisierung der notwendigen baulichen Erweiterungsmaßnahmen ein Angebot für zwei offene Ganztagsgruppen zum 01.08.2008 einzurichten.

 

Bestandteil dieses Beschlusses ist das Schreiben des Schulträgers vom 28.02.2007 mit den darin enthaltenen Zusagen.

 

Die Schulkonferenz stellt fest, dass der offene Ganztag in den derzeitig vorhandenen Räumlichkeiten nicht durchgeführt werden kann.

 

Das pädagogische Konzept der Bodelschwinghschule muss Grundlage der baulichen Maßnahmen sein. Die Planungen zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen sind mit der Schulkonferenz einvernehmlich abzustimmen. Sie empfiehlt dem Schulträger, eine Verbundlösung mit der Fürstenbergrealschule anzustreben.“

 

Das obengenannte Scheiben des Schulträgers vom 28.02.2007 ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Nach den entsprechenden Runderlassen des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder werden Maßnahmen in und an Schulen im Primarbereich zur Umwandlung in Ganztagsschulen gefördert, wenn die Umwandlungen im Zeitraum vom 01.08.2003 bis zum 01.08.2007 erfolgen.

 

Die Schulkonferenz der Bodelschwinghschule beantragt die Umwandlung mit Wirkung zum 01.08.2008. Dadurch ist die vorgenannte Fördervoraussetzung nicht erfüllt. Deshalb können der Schulausschuss- und Ratsbeschluss nur unter dem Vorbehalt gefasst werden, dass die Schulkonferenz der Bodelschwinghschule ihren Beschluss entsprechend dem Runderlass ändert.

 

Der Schulleiter der Bodelschwinghschule wurde wegen der Fristen für die Förderan­träge (31.03.07 für lfd. Mittel, 30.04.07 für investive Mittel) am 14.03.07 gebeten, bis spätestens 26.03.07 mitzuteilen, ob der Beschluss der Schulkonferenz entspre­chend den Förderrichtlinien angepasst wurde.

 

Dem Beschlussvorschlag liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Das Zentrum für angewandte Sozialforschung und Praxisberatung GmbH weist im neuen Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplan, Teilkapitel Jugendhilfeplanung, daraufhin, dass in der Angebotsdichte der offenen Ganztagsgrundschulen deutliche Unterschiede bestehen. In Altenrheine / Schotthock fällt der Anteil der Schüler, für die ein Angebot zur Verfügung steht, mit ca. 37 % am geringsten aus, da nur eine von drei Schulen (von der Ludgerusschule Schotthock, Bodelschwinghschule und Canisiusschule nur die Ludgerusschule Schotthock) ein offenes Ganztagsangebot bereit hält.

„Die vergleichsweise geringe Angebotsdichte im Bereich Altenrheine / Schotthock wiegt umso schwerer, als es sich hier um ein Stadtgebiet handelt, das im Hinblick auf besondere Zielgruppen z. T. überdurchschnittliche Anteile aufweist. Das betrifft z. B. den Anteil der Familien mit Migrationshintergrund und den Anteil von Familien mit schwächerem ökonomischem Status. Gerade bei diesen Gruppen kann ein be­sonderer Bedarf an Betreuungsangeboten unterstellt werden. Zudem ist die Ganz­tagsschule aus Sicht der Jugendhilfe auch im Sinne der Kompensation von benach­teiligten Lebenssituationen und der Förderung besonderer Bedarfsgruppen zu sehen. Es sollte daher überlegt werden, in diesem Teilgebiet eine weitere Schule zur offe­nen Ganztagsschule auszubauen.“ (S. 30 und 31 Teilkapitel Jugendhilfeplan des noch nicht veröffentlichten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanes)

 

Eine Bedarfsabfrage der Bodelschwingh-Grundschule im Februar 2007, über dessen Ergebnis die Stadt Rheine am 28.02.07 informiert wurde, ergab 26 Meldungen für eine offene Ganztagsschule zum Schuljahr 2007/08. Aufgrund der Erfahrungen mit den bereits eingerichteten 10 offenen Ganztagsgrundschulen zeichnet sich für die Bodelschwinghschule ein Bedarf für zwei Gruppen (50 Plätze) ab.

 

Wie oben schon dargestellt, enden die Fristen für die Förderanträge am 31.03.07 (lfd. Mittel) bzw. 30.04.07 (investive Mittel).

Der Beschluss der Schulkonferenz, mit der offenen Ganztagsgrundschule am 01.08.08 zu beginnen, lässt einen Förderantrag der Stadt Rheine nicht zu. Die Vor­aussetzung für eine Förderung ist die Umwandlung in eine offene Ganztagsgrund­schule spätestens zum 01.08.07.

Deshalb ist eine entsprechende Erklärung der Schule bis zum 26.03.07 erforderlich.

 

Zu den finanziellen Folgen werden die folgenden Informationen gegeben:

1. Kosten der Investitionen

Da eine Kostenschätzung erst aufgrund dieses Beschlusses erstellt werden wird, ist z. Zt. eine Aussage über das mögliche Kostenvolumen nicht möglich. Die Landesför­derung für zwei Gruppen stellt sich wie folgt dar:

 

Maximale Landesmittel zu den Baukosten                         80.000 € x 2 = 160.000 €

Maximale Landesmittel zur Einrichtung                              25.000 € x 2 =   50.000 €

Maximale Landesmittel zu Außenanlagen/Spielgeräte         10.000 € x 2 =   20.000 €

                                                                                                              230.000 €

 

Um die Landesförderung von 230.000 € voll auszuschöpfen, ist ein städtischer Ei­genanteil von 26.000 € zur Verfügung zu stellen.

2. Lfd. Kosten

Der Eigenanteil der Stadt Rheine zu den lfd. Mitteln beträgt jährlich 750 € pro Schüler. Somit muss die Stadt Rheine für 50 Schüler jährlich 37.500 € bereitstellen (im Jahr 2007 für 5 Monate 15.625 €).

 

Jährlicher Beitrag des Landes pro Ganztagsgrundschüler         820 € x 50 = 41.000 €

Jährlicher städtischer Beitrag durchschnittlich                          750 € x 50 = 37.500 €

Jährlicher Elternbeitrag durchschnittlich                         250 € x 50 = 12.500 €

 


Anlage:

 

Schreiben des Schulträgers an die Bodelschwinghschule vom 28.02.2007