Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der
Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, Herrn
Dr. Peter Lüttmann, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2021 der
Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH gem. § 6 (5) Buchstabe c) des
Gesellschaftsvertrages festzustellen.
Begründung:
Gemäß § 6 (5) Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 11 (1) des Gesellschaftsvertrages bedarf der Wirtschaftsplan der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH hat in seiner Sitzung am 2.12.2020 den Wirtschafts- und Finanzplan 2021 - 2025 beraten. Das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung mündlich bekanntgegeben.
Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt
Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1)
Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2021-2025
Anlage 2: Finanzplan 2021-2025