Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zum Fußverkehrs-Check in Rheine zur Kenntnis.

2.      Der Bau- und Mobilitätsauschuss stimmt der vorgelegten Auflistung von Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs und der Verbesserung für mobilitätseingeschränkte Personen zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen.

3.      Der Bau- und Mobilitätsauschuss beauftragt die Verwaltung in den nächsten Jahren weitere Fußverkehrschecks in den Stadtteilen/Bezirken vorzunehmen:

-          2022 Bezirk 2 (Dutum, Dorenkamp)

-          2023 Bezirk 5.3 (Altenrheine), 6.3 (Rodde/Kanalhafen), 7.3 (Gellendorf), 8 (Elte), 10 (Hauenhorst,Catenhorn)

-          2024 Bezirk 3 (Wadelheim, Schleupe), 4 (Bentlage, Wietesch)

-          2025 Bezirk 6.1 (Stadtberg), 6.2 (Eschendorf-Nord), 7.1 (Südesch), 7.2 Eschendorf-Süd)

-          2026 (Innenstadt)

 


Begründung:

 

Gehen ist die ursprünglichste Form der Fortbewegung: Einfach, umwelt- und sozialverträglich, zudem gesund. Die fußgängerfreundliche Gestaltung von Straßen und Plätzen ist eine wichtige Voraussetzung, um die Aufenthalts- und Lebensqualität sowie die Sicherheit für alle Menschen in der Stadt Rheine zu erhöhen.

 

Mit dem durchgeführten Fußverkehrs-Check soll hier in Rheine die Situation für zu Fuß Gehende verbessert und ein Prozess zur systematischen Förderung des Fußverkehrs ausgelöst werden, der letztlich dazu beiträgt, einen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten. Im Kommunalen Modularen Mobilitätskonzept KOMM der Stadt Rheine stellen die Maßnahmen des Fußverkehrs-Check, neben den Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes, eine wichtige Säule zur Förderung der Nahmobilität dar.

 

Beim Fußverkehrs-Check 2020 in Rheine, welcher vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert und vom Zukunftsnetzwerk Mobilität NRW begleitet wurde, konnte sich die Stadt Rheine aus einem Bewerberfeld von 37 Kommunen, als eine von zwölf geförderten Städten durchsetzen. In Zusammenarbeit mit dem Büro Planersocietät wurden in zwei Quartieren, im Schotthock und in Mesum, schwerpunktmäßig die Themen Barrierefreiheit, sicheres Queren und die Aufenthaltsqualität betrachtet.

 

In Form von mehreren Vor-Ort-Terminen sowie Beteiligungsveranstaltungen, an denen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger der Stadt teilnahmen, wurden Bestandsanalysen vorgenommen, Schwerpunkträume festgelegt, Begehungen durchgeführt und die Ergebnisse in einem öffentlichen Abschluss-Workshop diskutiert.

 

Die Vorschläge und Maßnahmenempfehlungen zur Verbesserung der Fußwegequalität wurden in einer Prioritätenliste zusammengefasst, nach Umsetzungshorizonten gegliedert und werden so einer kontinuierlichen und systematischen Umsetzung zugeführt.

 

Einzelne Maßnahmen berühren als Querschnittsaufgabe mehrere Teilbereiche des KOMM und bedürfen, auf Grund ihrer Komplexität und Kostenrelevanz, einer gesonderten Planung. Diese Maßnahmen werden dem Ausschuss zur Einzelfallentscheidung vorgelegt (z.B. Einrichtung Kreisverkehr am Knotenpunkt Lingener Damm / Staufenstraße).

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die systematische Vorgehensweise zu den Fußverkehrschecks soll in den nächsten Jahren fortgesetzt werden, um insgesamt das gesamte Stadtgebiet abgedeckt zu haben.

Auf Grundlage der Statistischen Bezirke werden die Stadtteile Zug um Zug untersucht. Gestartet werden soll in dem Stadtteil, in dem sich voraussichtlich eine Pilotschule zur Umsetzung der Schulwegsicherung befindet. Nach Rücksprache mit dem Schulamt wird diese Schule im Bereich Dutum/Dorenkamp gesehen.

Darüber hinaus empfiehlt es sich die Fußverkehrschecks zeitlich an den geplanten Dorferneuerungsprozess, der für 2023 vorgesehen ist, zu koppeln. Somit werden in dem Jahr die Dorfteile von Rheine im Fußverkehrscheck berücksichtigt werden.

Weitere Bezirke werden bis 2026 aufgeteilt:

Somit wird folgende Reihenfolge vorgeschlagen (siehe Anlage):

-          2022 Bezirk 2 (Dutum, Dorenkamp)

-          2023 Bezirk 5.3 (Altenrheine), 6.3 (Rodde/Kanalhafen), 7.3 (Gellendorf), 8 (Elte), 10 (Hauenhorst,Catenhorn)

-          2024 Bezirk 3 (Wadelheim, Schleupe), 4 (Bentlage, Wietesch)

-          2025 Bezirk 6.1 (Stadtberg), 6.2 (Eschendorf-Nord), 7.1 (Südesch), 7.2 Eschendorf-Süd)

-          2026 (Innenstadt) (wird teils bei der Fortschreibung Rahmenplan Innenstadt bereits berücksichtigt)

 

Die Fußverkehrschecks werden nicht den Anspruch erheben können, flächendeckend die Bezirke zu überprüfen. Es ist vorgesehen, so wie bei den vergangenen Checks in Mesum und im Schotthock geschehen, eine abgestimmte Wege-Route in den Bezirken zu begehen. Dabei sind wichtige Schulwegstrecken miteinzubeziehen.

 

 

Finanzierung

 

Für den Maßnahmenbereich „Verbesserungen des Fußverkehrs“ gibt es noch kein eigenständiges Budget. Die Maßnahmenfinanzierung für die vorgesehenen Projekte erfolgt daher aus bestehenden Budgets der Straßenplanung und –unterhaltung.

 

Es wird im laufenden Jahr 2022 zu beobachten sein, ob die Umsetzung mit den bestehenden finanziellen Mittel ausreichen wird, oder ob dann für 2023 ein eigenes Budget für die Verbesserungen im Fußwegebereich in den Haushalt eingestellt werden muss.

 

 

Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs fördern die emissionsfreie bzw. emissionsarme Mobilität und tragen daher grundsätzlich zur Verminderung von Treibhausgasemissionen, einer Stärkung des Klimaschutzes und zur Förderung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilitätswende der Stadt Rheine bei.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Endbericht Fußverkehrs-Checks NRW 2020 incl. Maßnahmentabelle

Anlage 2. Liste Maßnahmenumsetzung 2022

Anlage 3: Übersichtsplan der Bezirke