Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Bau-
und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zum Fußverkehrs-Check in Rheine
zur Kenntnis.
2.
Der Bau-
und Mobilitätsauschuss stimmt der vorgelegten Auflistung von Maßnahmen zur
Verbesserung des Fußverkehrs und der Verbesserung für mobilitätseingeschränkte
Personen zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der geplanten
Maßnahmen vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen.
3.
Der Bau-
und Mobilitätsauschuss beauftragt die Verwaltung in den nächsten Jahren weitere
Fußverkehrschecks in den Stadtteilen/Bezirken vorzunehmen:
-
2022
Bezirk 2 (Dutum, Dorenkamp)
-
2023
Bezirk 5.3 (Altenrheine), 6.3 (Rodde/Kanalhafen), 7.3 (Gellendorf), 8 (Elte),
10 (Hauenhorst,Catenhorn)
-
2024
Bezirk 3 (Wadelheim, Schleupe), 4 (Bentlage, Wietesch)
-
2025
Bezirk 6.1 (Stadtberg), 6.2 (Eschendorf-Nord), 7.1 (Südesch), 7.2
Eschendorf-Süd)
-
2026
(Innenstadt)
Begründung:
Gehen ist die
ursprünglichste Form der Fortbewegung: Einfach, umwelt- und sozialverträglich,
zudem gesund. Die fußgängerfreundliche Gestaltung von Straßen und Plätzen ist
eine wichtige Voraussetzung, um die Aufenthalts- und Lebensqualität sowie die
Sicherheit für alle Menschen in der Stadt Rheine zu erhöhen.
Mit dem
durchgeführten Fußverkehrs-Check soll hier in Rheine die Situation für zu Fuß
Gehende verbessert und ein Prozess zur systematischen Förderung des Fußverkehrs
ausgelöst werden, der letztlich dazu beiträgt, einen Beitrag zur Verkehrswende
zu leisten. Im Kommunalen Modularen Mobilitätskonzept KOMM der Stadt Rheine
stellen die Maßnahmen des Fußverkehrs-Check, neben den Maßnahmen des
Radverkehrskonzeptes, eine wichtige Säule zur Förderung der Nahmobilität dar.
Beim
Fußverkehrs-Check 2020 in Rheine, welcher vom Land Nordrhein-Westfalen
gefördert und vom Zukunftsnetzwerk Mobilität NRW begleitet wurde, konnte sich
die Stadt Rheine aus einem Bewerberfeld von 37 Kommunen, als eine von zwölf
geförderten Städten durchsetzen. In Zusammenarbeit mit dem Büro Planersocietät
wurden in zwei Quartieren, im Schotthock und in Mesum, schwerpunktmäßig die
Themen Barrierefreiheit, sicheres Queren und die Aufenthaltsqualität
betrachtet.
In Form von
mehreren Vor-Ort-Terminen sowie Beteiligungsveranstaltungen, an denen
zahlreiche Bürgerinnen und Bürger der Stadt teilnahmen, wurden Bestandsanalysen
vorgenommen, Schwerpunkträume festgelegt, Begehungen durchgeführt und die
Ergebnisse in einem öffentlichen Abschluss-Workshop diskutiert.
Die Vorschläge und
Maßnahmenempfehlungen zur Verbesserung der Fußwegequalität wurden in einer
Prioritätenliste zusammengefasst, nach Umsetzungshorizonten gegliedert und
werden so einer kontinuierlichen und systematischen Umsetzung zugeführt.
Einzelne Maßnahmen
berühren als Querschnittsaufgabe mehrere Teilbereiche des KOMM und bedürfen,
auf Grund ihrer Komplexität und Kostenrelevanz, einer gesonderten Planung.
Diese Maßnahmen werden dem Ausschuss zur Einzelfallentscheidung vorgelegt (z.B.
Einrichtung Kreisverkehr am Knotenpunkt Lingener Damm / Staufenstraße).
Weiteres Vorgehen
Die systematische
Vorgehensweise zu den Fußverkehrschecks soll in den nächsten Jahren fortgesetzt
werden, um insgesamt das gesamte Stadtgebiet abgedeckt zu haben.
Auf Grundlage der
Statistischen Bezirke werden die Stadtteile Zug um Zug untersucht. Gestartet
werden soll in dem Stadtteil, in dem sich voraussichtlich eine Pilotschule zur
Umsetzung der Schulwegsicherung befindet. Nach Rücksprache mit dem Schulamt
wird diese Schule im Bereich Dutum/Dorenkamp gesehen.
Darüber hinaus
empfiehlt es sich die Fußverkehrschecks zeitlich an den geplanten
Dorferneuerungsprozess, der für 2023 vorgesehen ist, zu koppeln. Somit werden
in dem Jahr die Dorfteile von Rheine im Fußverkehrscheck berücksichtigt werden.
Weitere Bezirke
werden bis 2026 aufgeteilt:
Somit wird
folgende Reihenfolge vorgeschlagen (siehe Anlage):
-
2022
Bezirk 2 (Dutum, Dorenkamp)
-
2023
Bezirk 5.3 (Altenrheine), 6.3 (Rodde/Kanalhafen), 7.3 (Gellendorf), 8 (Elte),
10 (Hauenhorst,Catenhorn)
-
2024
Bezirk 3 (Wadelheim, Schleupe), 4 (Bentlage, Wietesch)
-
2025
Bezirk 6.1 (Stadtberg), 6.2 (Eschendorf-Nord), 7.1 (Südesch), 7.2
Eschendorf-Süd)
-
2026
(Innenstadt) (wird teils bei der Fortschreibung Rahmenplan Innenstadt bereits
berücksichtigt)
Die
Fußverkehrschecks werden nicht den Anspruch erheben können, flächendeckend die
Bezirke zu überprüfen. Es ist vorgesehen, so wie bei den vergangenen Checks in
Mesum und im Schotthock geschehen, eine abgestimmte Wege-Route in den Bezirken
zu begehen. Dabei sind wichtige Schulwegstrecken miteinzubeziehen.
Finanzierung
Für den
Maßnahmenbereich „Verbesserungen des Fußverkehrs“ gibt es noch kein eigenständiges
Budget. Die Maßnahmenfinanzierung für die vorgesehenen Projekte erfolgt daher
aus bestehenden Budgets der Straßenplanung und –unterhaltung.
Es wird im
laufenden Jahr 2022 zu beobachten sein, ob die Umsetzung mit den bestehenden
finanziellen Mittel ausreichen wird, oder ob dann für 2023 ein eigenes Budget
für die Verbesserungen im Fußwegebereich in den Haushalt eingestellt werden
muss.
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Maßnahmen zur
Verbesserung des Fußverkehrs fördern die emissionsfreie bzw. emissionsarme
Mobilität und tragen daher grundsätzlich zur Verminderung von
Treibhausgasemissionen, einer Stärkung des Klimaschutzes und zur Förderung
einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilitätswende der Stadt Rheine bei.
Anlagen:
Anlage 1: Endbericht Fußverkehrs-Checks NRW 2020 incl. Maßnahmentabelle
Anlage 2. Liste Maßnahmenumsetzung 2022
Anlage 3: Übersichtsplan der Bezirke