I. Abwägungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).
II. Offenlegungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 , Kennwort: "Johannesschule", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Begrenzung des
Änderungs- und Ergänzungsbereichs kann folgendermaßen beschrieben werden: Es
handelt sich um die Flurstücke 652, 613 der Flur 173 in der Gemarkung
Rheine-Stadt sowie den genannten Flurstücken vorgelagerte Teilbereiche der
Bevergerner Straße sowie der Osnabrücker Straße (anteilig Flurstück 686 der
Flur 173, Gemarkung Rheine Stadt und Flurstück 464, Flur 182, Gemarkung Rheine
Stadt).
Im Norden: begrenzen der Dreikönigskindergarten und die
Christopherusschule des Caritasverbands Rheine den Planbereich.
Im Osten: begrenzen der Johanneskindergarten und
die nördlich des Kindergartens zur Osnabrücker Straße gelegene Bebauung den
Änderungsbereich.
Im Süden: begrenzt die nicht mehr im
Geltungsbereich der Änderung enthaltene bestehende Wohnbebauung der Bevergerner
Straße (insb. Gebäuderiegel 137a – 145, Hausnummern 149 a-c, und Hausnummern
161 a-e) das Plangebiet.
Im Westen: begrenzt die Gebäude- und Freifläche der
Johannes-Grundschule, Flurstück 643, Flur 173, Gemarkung Rheine Stadt das
Plangebiet.
Der räumliche
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist im Übersichtsplan und im
Bebauungsplanänderungsentwurf geometrisch eindeutig dargestellt und festgelegt.
Begründung:
Die Stadt Rheine beabsichtigt die 14. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 112 „Johannesschule“. Der Änderungs- und Ergänzungsbeschluss wurde am 16.12.2020 gefasst (Beschlussvorlage 444/20).
Im Bereich der für die beabsichtigte Änderung maßgeblichen, ca. 0,7 ha großen, innerörtlich von Siedlungs- und Verkehrsflächen umschlossenen und benachbart zur Johannesschule der Stadt Rheine gelegenen Brachfläche (Flurstück Nr. 652, Flur 173, Gemarkung Rheine-Stadt) soll künftig ein Urbanes Gebiet zur Ansiedlung von Einzelhandel und altengerechtem (betreutem) Wohnen ausgewiesen sowie daneben Wohnbebauung ermöglicht werden. Einhergehend mitzuberücksichtigen sind bei der Änderungsplanung die angrenzenden, relevanten Erschließungsflächen der Osnabrücker Straße sowie der Bevergerner Straße (s. Geltungsbereichdarstellung in der Planzeichnung). Der vorgelagerte Bereich der Osnabrücker Straße war bislang nicht Bestandteil des Bebauungsplans, da dieser nun aber aufgrund der Planungen absehbar tangiert wird (vom Straßenbaulastträger eingeforderte Linksabbiegespur), wurde das Plangebiet entsprechend um diese vorgelagerte Verkehrsfläche erweitert.
Die nach Einleitung des Planverfahrens erfolgte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom 18.01.2021 bis einschließlich 22.02.2021 stattgefunden. Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel. Mit der Unterrichtung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden diese zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Über die während dieser Zeit vorgebrachten, abwägungsrelevanten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Offenlegungsbeschluss zu fassen.
Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem nunmehr vorliegenden Entwurfsstand der Bebauungsplanänderung liegen bei (Anlagen 2 und 3; Alt-Neu-Gegenüberstellung).
Alle weiteren wesentlichen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind den textlichen Festsetzungen (Anlage 4), der Begründung zum Entwurf der Bebauungsplanänderung (Anlage 5) und den Fachbeiträgen (Anlagen 6 – 10) zu entnehmen. Sie sind dieser Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsvorschläge zu den Eingaben aus der Frühzeitigen Beteiligung
Anlage 2: Bebauungsplanentwurfsausschnitt - ALT
Anlage 3: Bebauungsplanentwurfsausschnitt - NEU
Anlage 4: Entwurf der textlichen Festsetzungen
Anlage 5: Begründung zum Bebauungsplanentwurf
Anlage 6: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Anlage 7: Schalltechnischer
Bericht
Anlage 8: Versickerungsgutachten
Anlage 9: Nahversorgungskonzept Rheine
Anlage 10 a: Verkehrsuntersuchung
Anlage 10 b: Entwurf der Linksabbiegespur