Grundsatzbeschlüsse zu den Themen:
1. Städtebauliche Entwicklung
2. Mobilitätskonzept
3, Energetisches Konzept
4. Entwässerungskonzept
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt:
1.
Das städtebauliche Konzept (Anlage 1) ist
Grundlage für die weitere Planung. Die Verwaltung wird beauftragt zu
erarbeiten, mit welchen Instrumenten (z.B. Gestaltungshandbuch,
Konzeptvergaben,…) die städtebaulichen, architektonischen und funktionalen
Qualtitäten des Konzeptes gesichert werden können.
2.
a. Das
Mobilitätskonzept ist Grundlage für
die weiteren Planungen.
Gemäß des
städtebaulichen Konzeptes sollen von Beginn an drei Mobilitätshubs erstellt
werden. Abweichend von der Empfehlung der Verfasserin des Mobilitätskonzeptes,
die einen Stellplatzschlüssel von 0,5 je Einheit vorschlägt, soll ein
Stellplatzschlüssel von 0,8 -0,9 Stellplätzen je Einheit, inklusive eines
Anteil von öffentlichen Stellplätzen in den Mobilitästhubs, vorgesehen werden.
b. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser
Grundlage ein Bau- und Betriebskonzept zu erarbeiten, dass die Belange der
künftigen Bewohner und Anwohner berücksichtigt. Dazu sind auch erste
schalltechnische Untersuchungen auf den Weg zu geben.
3. Energetisches Konzept:
a. Das Energetische Konzept mit dem geplanten Nahwärmenetz soll weiter verfolgt werden.
b. Der energetische Standard aller im Quartier zu errichtenden Wohn- und Gewerbegebäude hat mindestens den Anforderungen des kfw-Effizienzhauses 40 zu entsprechen.
c. Die Wärmeversorgung aller im Quartier zu errichtenden Wohn- und Gewerbegebäude ist durch fossilfreie Energien zu realisieren. Eine Ausnahme stellen Brennstoffzellen auf Wasserstoffbasis dar.
4.
Die weitere
Planung der Entwässerung erfolgt auf
Grundlage der vom Fachbüro PFI vorgeschlagenen Vorzugsvariante „Semindezentrale
Erdbecken“. (Anlage 3)
Begründung:
Die Stadt Rheine
hat, gegenüber der BImA , im Jahr 2018 das Erstzugriffsrecht für die ehem.
Damloup Kaserne erklärt. Seit dem Jahr 2019 werden die umfangreichen
notwendigen Untersuchungen und Gutachten erstellt. Mit der von der BImA zugesagten
Fertigstellung der Altlasten- und Schadstoffgutachten und des Rückbau- und
Entsorgungskonzeptes für Juli 2021 liegen zeitnah alle für die Erstellung des
Verkehrswertgutachtens erforderlichen Unterlagen vor. Das Verkehrswertgutachten
soll im Herbst 2021 fertiggestellt sein. Bei einer Einigung zwischen der BImA
und der Stadt Rheine kann sodann, vorbehaltlich der politischen Beschlüsse, die
Eigentumsübertragung erfolgen.
Aus diesem Grunde
ist es für eine zielgerichtete weitere Bearbeitung nach Auffassung der
Verwaltung erforderlich zu folgenden Themen politische Grundsatzbeschlüsse und
Prüfaufträge zu fassen:
A. Beteiligungsprozess
Informelle Bürgerbeteiligung Damloup 2021:
Die Stadtverwaltung hat aufgrund der Bedeutung des Projektes ein zusätzliches dialogorientiertes Beteiligungsformat angeboten. Über die formalen Beteiligungsprozesse der Bauleitplanung hinaus wurde den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich über die Ziele und Inhalte der Entwicklung zu informieren und sich aktiv in den Planungsprozess einzubringen.
Zu diesem Zweck wurden die im Zuge der Corona-Pandemie in anderen Verfahren erfolgreich eingeführten „neuen“ Beteiligungsmethoden und Vorgehensweisen weiter verfeinert, so dass sie projektgerecht zum Einsatz kommen konnten. Unter Nutzung digitaler und analoger Instrumente - über Print- und Online-Medien, Videobotschaften sowie Postwurfsendungen in der Nachbarschaft der Damloup-Kaserne - wurden die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die umliegende Nachbarschaft zur aktiven Mitwirkung am Prozess ermuntert. Ideen, Anregungen aber auch Sorgen, Ängste und Kritik konnten über die Rücksendung der Postwurfsendungen, per Mail, per Brief oder auch über ein Online-Forum auf der Homepage der Stadt Rheine geäußert werden.
Im März 2021 wurden die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Anregungen aus der Bürgerbeteiligung den Bürgerinnen und Bürgern in einer Online-Talkrunde diskutiert und mit der Unterstützung von Fachplanerinnen und Fachplanern näher erläutert. Sämtliche Eingaben wurden dokumentiert.
Die im Zuge dieser informellen Beteiligung vorgebrachten Anregungen werden zudem als abwägungsrelevante Aspekte auch in die formellen Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung aufgenommen.
Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden sowohl der Entwurf, als auch das Mobilitätskonzept angepasst (s.u.). Anderen Punkten konnte aus Sicht der Verwaltung nicht gefolgt werden, bzw. können erst im weiteren Verfahren behandelt werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und Behörden:
Um eine möglichst umfassende Grundlagenermittlung inklusive einer verfahrenstechnischen Dokumentation der mit einer Entwicklung verbundenen Fragestellungen zu gewährleisten und auch frühzeitig Hinweise und Klärungsbedarfe von Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange zu erhalten, erfolgte parallel zur weiteren inhaltlichen Aufarbeitung und Erörterung der formale Einstieg in die Bauleitplanverfahren.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz am 16.12.2020 wurden zu diesem Zweck ein Änderungsbeschluss Flächennutzungsplan – Vorlage 535/20, 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort „Ehemalige Damloup-Kaserne“ – und ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan - Vorlage 532/20, Bebauungsplan Nr. 350, Kennwort „Ehemalige Damloup-Kaserne“ der Stadt Rheine - gefasst. Die dort ebenfalls beschlossene frühzeitige Beteiligung wurde vom 10.05.2021 bis zum 10.06.2021 durchgeführt.
Die in diesem Zusammenhang eingegangenen Anregungen werden zzt. von der Verwaltung geprüft. Die hier aus der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen sind gemeinsam mit den aus o. g. informeller Beteiligung eingegangenen Anregungen im Wortlaut als Anlage 2 beigefügt und wurden seitens der Verwaltung inhaltlich erstbewertet. Einzelne Aspekte der eingegangenen Anregungen sind noch tiefergehend zu prüfen und zum Offenlagebeschluss endabzuwägen, im Grundsatz sind die Eingaben aber – soweit sie aus Sicht der Verwaltung zu berücksichtigen sind – in die Konzeption eingeflossen.
B. Städtebauliches Konzept (Anlage 1)
Fortschreibung des städtebaulichen
Entwurfes:
Aufgrund der Anmerkungen und Hinweise aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz im Dezember 2020 sowie den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger aus der informellen Beteiligung wurde der städtebauliche Entwurf in einigen Punkten aktualisiert.
· Die Auftaktplätze in den Zettpark an Mittel- als auch Bühnertstraße wurden mit einer 3-geschossigen Bebauung versehen, um eine bessere Integration in den städtebaulichen Entwurf sowie die umliegende Bebauung zu ermöglichen. Die erste Baureihe zum Park wird mit 4-geschossigen Gebäuden stärker akzentuiert. Dies ist aufgrund der Weite der Parkflächen städtebaulich vertretbar und zeigt eine klare bauliche Fassung des Parks. Das Quartier erhält mit dieser Lösung nach innen eine urbanere Wirkung, nach außen fügt es sich im Hinblick auf die Höhenentwicklung harmonisch in das bauliche Umfeld im Dorenkamp ein. Das Konzept sieht ca. 77.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) und ca. 700 Wohn- und Dienstleistungseinheiten vor.
· Die Überarbeitung der baulichen Struktur im Karree Catenhorner Str. / Bühnertstraße wird den städtebaulichen Entwurf mit den Anregungen der direkten Nachbarschaft harmonisieren. Die Form des Mobilitätshubs wurde geändert und ermöglicht es nun, kleinteiligere Bebauungsstrukturen zur Bestandsbebauung zu planen.
·
Die am Quartiersrand geplanten MH bieten,
gegenüber einer Tiefgaragenlösung (TG), eindeutige Vorteile für das Ziel der
Entwicklung einer zukunftsfähigen Mobilität im Quartier. Nur mit den MH kann es
gelingen, ein autoarmes Quartier zu entwickeln und ebenerdig weitere
Mobilitätsangebote zu schaffen.
TG müssten zwangsläufig dezentral unter (nahezu) jedem Baublock angeordnet
werden, dadurch würde der Autoverkehr über die jeweiligen Ein- und Ausfahrten
in das Gebiet gezogen werden und im Ergebnis wieder eine stärkere
Gebietsprägung durch das Auto nach sich ziehen.
Darüber hinaus ist der Bau einer TG, schon aufgrund des hohen
Materialverbrauchs und den erforderlichen Sicherheitseinrichtungen
(hinsichtlich Brandschutz, Lüftung etc.) nicht nur erheblich teurer, sondern
auch klimaschädlicher. Der anstehende schwere Klippboden würde im konkreten
Fall den Bau von TG zusätzlich verteuern. Zudem gelten TG für viele Menschen
als „Angsträume“. Technisch ist zu bedenken, dass zzt. nicht abschließend
geklärt ist, ob in Zukunft Elektromobile noch in TG geladen werden dürfen.
Hinzu kommt, dass die Flächen der MH nach Vollzug der Mobilitätswende, neuen
Nutzungen zugeführt werden können, während der Raum in TG zwingend bestehen
bleiben müsste und nur sehr geringe Möglichkeiten für alternative Nutzungen
bietet.
Ein weiteres ganz wesentliches Thema ist der Flächenverbrauch: Exemplarisch sei
genannt, dass im Bereich des individuellen Wohnens (Townhouse) eine
überschlägige Ermittlung des Flächenverbrauchs auf Grundlage der Stellplatzsatzung,
für das „Parken am Haus“ ca. 7.000 m² ergeben hat. Das heißt in Zahlen: ca. 12%
der geplanten Nettobaufläche des Quartiers würden für die Parkflächen vor den
Townhouses benötigt werden. Für den Bau von TG unter den Mehrfamilienhäusern
wären darüber hinaus die öffentlichen Verkehrsflächen im Quartier größer zu
dimensionieren. In der Abwägung sprechen, obschon selbstverständlich auch
(temporäre) Flächeninanspruchnahmen durch die MH erforderlich sind, die
Vorteile in Summe eindeutig für die MH.
· Schließlich ist das grundlegende und damit oberste Ziel des Konzeptes Damloup, eine Schwerpunktsetzung und Prägung des Quartiers durch Autoverkehre zu vermeiden und durch die Teilzentrierung in MH mit umfangreichen ergänzenden Mobilitätsangeboten, eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung mit Modellcharakter zu ermöglichen. Durch die Erhöhung der Stellplatzanzahl gegenüber der im Mobilitätskonzept empfohlenen Anzahl wird aus Sicht der Verwaltung im Umfeld des neuen Quartiers kein Parkdruck entstehen.
C.
Mobilitätskonzept:
Ein Kernelement der Neuplanung des Damloupareals ist das Mobilitätskonzept, dessen „Herzstücke“ die drei Mobilitätshubs (MH) sind.
Bezüglich der verschiedensten Funktionen, die diese Mobilitätshubs übernehmen sollen, wird auf die Vorlage 528/20 incl. des Mobilitätskonzeptes verwiesen.
Geplant ist der Bau
von drei MH mit einer geplanten Anzahl von insgesamt ca. 600 Stellplätzen inkl.
ca. 60 öffentlichen Stellplätzen. Die Anzahl der öffentlichen Sterllplätze
entspricht in etwa der Stellplatzanzahl, die bei einem „konventionellen
Baugebiet“ im öffentlichen Straßenraum angelegt würden. Die Höhe der Baukörper
der MH wird in etwa bei bis zu 12 m liegen. Zum Vergleich: die Bestandsgebäude
der Kaserne haben eine Höhe von 19 m. Die MH liegen etwas oberhalb der Höhe
eines klassischen Einfamilienhauses mit Satteldach, welches in etwa bei 9 m
liegt.
Für die
weitere Bearbeitung ist es nun notwendig, die funktionale, rechtliche und
wirtschaftliche Machbarkeit der MH mit folgenden Eckpunkten zu erarbeiten:
-
Die
Grundstücksvergabe an einen Betreiber soll im Wege des Erbbaurechtes erfolgen.
Daduch wird u. a. eine städtisch gesteuerte Nachnutzung der Flächen bei Aufgabe
der MH möglich. Hier sind die rechtlichen Rahmenbedingungen auch im Hinblick
auf eine Ausschreibung zu erarbeiten.
-
Es soll eine
Betriebspflicht für die Dauer von ca. 30 Jahren gelten.
-
Die Bau- und
Betriebskosten der MH für die Dauer von diesen ca. 30 Jahren sollen, als
Bestandteil des Erwerbs von Wohnbaulandflächen abgerechnet werden.
-
Die Stellplätze
werden nicht über Teileigentum oder Baulasten vergeben oder gesichert. Aufgrund
des Mobilitätskonzeptes ist das bauordnungsrechtlich nicht erforderlich.
Dadurch können, nach Ablauf der Betriebspflicht, eine „unbelastete“ Immobilie
bzw. nach einem Rückbau entsprechende Bauplätze zu Verfügung stehen.
-
Nach Ablauf der
festgeschriebenen Betriebsdauer gibt es, aus Sicht der Verwaltung, zwei
Möglichkeiten:
a)
Die
Mobilitäswende ist vollzogen und die MH werden nicht, oder nicht mehr alle
benötigt.
b)
Die Mobilitätswende
ist (noch) nicht vollzogen, dann kann ein Weiterbetrieb gegen ein
kostendeckendes monatl. Entgelt erfolgen.
ð In beiden Fällen liegt der Vorteil der Vergabe des
Grundstückes im Wege des Erbbaurechtes auf der Hand.
-
Kombination der
MH mit dem Energiekonzept (z.B. Installation der Absorber auf den Dächern)
-
In der weiteren
Planung ist der Ausschluss der Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum
sicherzustellen. (Ausnahmen sind: Anlieferverkehr und Behindertenstellplätze)
Auf dieser Grundlage muss nun durch die
Verwaltung ein Bau- und Betriebskonzept so erarbeiten, dass die Belange der
künftigen Bewohner und Anwohner berücksichtigt werden. Dabei ist eine detailierte funktionale und wirtschaftliche Prüfung
der Machbarkeit der verschiedenen Funktionen der MH zu betrachten. In dem
Zusammenhang, soll auch die schalltechnische Situation, welche durch die
Mobilitätshubs entsteht betrachtet werden.
D.
Energetisches Konzept:
Das im
Auftrag der Stadtwerke Rheine GmbH (SWR) durch das Ing. Büro Energielenker erstellte
Energiekonzept für die Damloup Kaserne war bereits der Vorlage 528/20
beigefügt. Um die praktische Machbarkeit sicherzustellen, werden durch die SWR
in einem nächsten Schritt ein Geothermisches Gutachten und eine Probebohrung
erstellt. Die Ergebnisse sollen, nach Auskunft der SWR vom 9.6.2021, Ende 2021
vorliegen.
In
Abhängigkeit des Ergebnisses des geothermischen Gutachtens ist weiterhin die
optimale Lage (ZETTpark oder/und öffentlicher Verkehrsraum) für die
niederzubringenden Erdsonden zu prüfen.
Aus dem
Baugebiet Eschendorfer Aue (EA) Teil Ost, können folgende Erfahrungen
mitgeteilt werden:
-
Aufgrund
der aktuellen Fördermöglichkeiten werden die meisten Mehrfamilienhäuser im
kfw40 Standard gebaut.
-
Das
Thema Dachbegrünung erfreut sich einer wachsenden Akzeptanz.
-
Für den
bereits fertig bebauten Ostteil der EA stellt sich bezüglich der
Photovoltaikanlagen das Ergebnis folgendermaßen dar: Ausgehend von dem
seinerzeit angestrebten Ausbauziel von rd. 3,5 KWpeak je Gebäude, liegt der
tatsächlich realisierte Anteil bei 20% der angestrebten Zielgröße.
Fazit: das Erreichen der Ziele zum Ausbau der
Photovoltaik wurde auf freiwilliger Basis nicht erreicht.
-
Die
Nutzung des fossilen Energieträgers Gas führt zu Problemen bezüglich der
Förderungen energieeffizienter Gebäude.
Auf Grundlage
des Anspruchs Klimakommune zu sein und der Erfahrungen aus der EA, schlägt die
Verwaltung für das Quartier Damloup folgende Energetische Ziele vor:
a) Das Energetische Konzept mit dem geplanten Nahwärmenetz soll weiter verfolgt werden. Entsprechende Geothermische Untersuchungen müssen noch erfolgen. Es wird eine Anschluss- und Benutzungspflicht mindestens für die im Quartier befindlichen Mehrfamilienhäuser und Gewerbegebäude geplant.
b) Der energetische Standard aller im Quartier zu errichtenden Wohn- und Gewerbegebäude hat mindestens den Anforderungen des kfw-Effizienzhauses 40 zu entsprechen.
c) Die Wärmeversorgung aller im Quartier zu errichtenden Wohn- und Gewerbegebäude ist durch fossilfreie Energien zu realisieren. Eine Ausnahme stellen Brennstoffzellen auf Wasserstoffbasis dar.
E.
Entwässerungskonzept:
Die weitere Planung
der Entwässerung erfolgt auf Grundlage der vom Fachüro PFI vorgeschlagenen
Vorzugsvariante „Semindezentrale Erdbecken“. Diese Variante vereint die
Entwässerungstechnischen Anforderungen auch bezgl Starkregenereignissen und
kann in den ZETTPark integriert werden. So kann auch eine Erlebbarkeit der
Wasserflächen erfolgen. Weiterhin verbleibt bei dieser Variante das Wasser
möglichst lange im Gebiet, was den Bestandsbäumen und dem Mikroklima zugute
kommt. Darüberhinaus ist diese Variante die wirtschaftlichste (Anlage 3, bezgl. „Semindezentrale
Erdbecken“: Seite 30 ff, Seite 34 und Lageplan 3).
F.
Informationen zun den Landeswettbewerben „Zukunft
Stadtraum“ sowie „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“:
Das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie das Ministerium für Verkehr NRW waren
mit den Landeswettbewerben „Zukunft Stadtraum“ sowie „Mobil.NRW – Mobilität in
lebenswerten Städten“ auf der Suche nach innovativen Konzepten, die die
Veränderungen der Land- und Stadträume sowie den Ansprüchen an zukunftsweisende
Ideen des Mobilitätssystems gerecht werden.
Die Stadt Rheine hat mit dem
städtebaulichen Entwurf zur Damloup-Kaserne sowie den flankierenden
Konzeptionen insbesondere des Mobilitätskonzeptes mit den MH erfolgreich an
beiden Landeswettbewerben teilgenommen und sich innerhalb eines großen
Teilnehmerfeldes in der Phase I durchsetzen können.
Durch
die Landeswettbewerbe wird ein bevorzugter Zugang zu Fördermitteln in Aussicht
gestellt, im Bereich „Mobil.NRW“ ein – von Fördermitteln des Städtebau- und
Dorfentwicklungsförderprogramms unabhängiges – Fördervolumen. In der nun
anstehenden zweiten Phase II der Landeswettbewerbe werden die Konzepte
weiterqualifiziert.
Anlagen:
Anlage 1: Städtebauliches Konzept
Anlage 2: Ergebnisse der informellen und frühzeitigen
formellen Bürgerbeteiligung
Anlage 3: Entwässerungstechnisches Konzept