Kennwort: "GE Osnabrücker Straße - Süd", der Stadt Rheine
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussvorschlag:
I. Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 348, Kennwort: "GE Os-nabrücker Straße - Süd", der Stadt Rheine aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gebildet durch das Flurstück 388 (abzüglich von Teilflächen im Westen und Süden) sowie einer Minimalfläche aus dem Flurstück 370. Die Flurstücksbezeichnungen beziehen sich auf die Gemarkung Rheine rechts der Ems, in der Flur 30. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Rechtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 348, Kennwort: "GE Osnabrücker Straße - Süd", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender mindestens 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Begründung:
In Ermangelung zeitnah verfügbarer Gewerbeflächen wird die Entwicklung neuer, bisher nicht im Fokus stehender, gewerblicher Bauflächen notwendig.
Bestehende gewerblich-industrielle Areale sind entweder fast vollständig beansprucht (Holsterfeld-Nord, GVZ, Offenbergweg, Kanalstraße, Rheine R, Mesum-West) oder liegenschaftlich bzw. eigentumsrechtlich nicht verfügbar (Holsterfeld-Süd, Venhauser Damm, Bonifatiusstraße, Kanalhafen-West, Mesum-West).
Entwicklungspotenziale, die relativ zeitnah umgesetzt und vermarktet werden können, bieten derzeit lediglich Flächen, die sich im Eigentum der Stadt Rheine befinden. Hierzu gehören insbesondere die Areale nördlich und südlich der Osnabrücker Straße, im Umfeld des vorhandenen Gewerbegebietes „Osnabrücker Straße – Paschenau“ (Russenweg, Morsestraße).
Diese beiden Potenzialflächen sind im „Gewerbeflächenkonzept für den Wirtschaftsstandort Rheine“ aufgeführt (Ratsbeschluss vom 07.12.2021). Sie wurden bereits im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Münsterland als „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche“ angemeldet und in der Planzeichnung dargestellt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Rheine weist die Bereiche als „Fläche für die Landwirtschaft“ aus; insofern bedarf es einer Flächennutzungsplan-Änderung. Der parallel laufende Bebauungsplan beschränkt sich auf die städtischen Flächen und orientiert sich an den Festsetzungen des benachbarten Bebauungsplanes Nr. 252, Kennwort: „Gewerbegebiet Osnabrücker Straße – Paschenau“ (s. Anlage 1).
Mit Beschluss vom 15.06.2022 wurde bereits das städtebauliche Konzept (s. Anlage 2) inklusive erläuternder Ausführungen zur Kenntnis genommen (Vorlage Nr. 244/22). Der vorliegende Bebauungsplan-Vorentwurf setzt diese Konzeption in einen Rechtsplan um (s. Anlagen 3 und 4).
Nachfolgend werden die wesentlichen, konzeptionellen Aspekte für das neue Gewerbeflächenprojekt dargelegt, die auch Grundlage für den Bebauungsplan-Vorentwurf sind.
1. Grund und Boden:
Lage
im Raum: Im Osten des Stadtgebiets; zwischen den Stadtteilen Eschendorf und
Kanalhafen;
südlich der Osnabrücker
Straße (L 501)
Lagebezeichnung: Gemarkung Rheine rechts der Ems, Flur 30,
Flurstücke 388 und 370
Plangebietsgröße: 5,0 ha; davon 3,2 ha Gewerbeflächen
Geländehöhe: Gelände fällt von Norden (39,5) nach Süden (38,5 m ü
NHN) ab
2. Übergeordnete Planwerke;
Bau-/Planungsrecht:
Regionalplan: Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB);
angrenzend Frei-
raum-
und Agrarbereiche sowie Grundwasser- und Gewässerschutz
Flächennutzungspl.: Fläche für die Landwirtschaft (zwischen
gewerblichen Bauflächen)
Bebauungsplan: westlich angrenzend: Bebauungsplan Nr.
252, Kennwort: “Gewerbege-
biet
Osnabrücker Straße – Paschenau” (Rechtskraft: 26.10.1994)
Art der baul. Nutzg.: Gewerbegebiet (GE) mit Gliederung nach
Abstandserlass bzw. -liste
Maß d. baul. Nutzg.: GRZ: 0,8; GFZ: 2,4; BMZ: 10,0; II-geschossig;
evtl. Bauhöhenbe-
beschränkung
aufgrund des Bauschutzbereiches Flugplatz Bentlage
3. Technische und soziale
Infrastruktur:
Verkehrl. Anbindg.: Äußere Erschließung über die Osnabrücker
Straße (L 501); schnelle
Verbindungen
zur Innenstadt und zu den A 30-Anschlussstellen Rheine
und
Rheine-Kanalhafen sowie zu dem DEK-Umschlagplatz Kanalhafen;
Verknüpfung
mit der Tecklenburger Nordbahn (RVM) nicht möglich.
Innere
Erschließung über die Morsestraße ins Plangebiet ggf. mit
zweiter
Anbindung an Osnabrücker Straße
ÖPNV: RVM-Linie R 93 (Haltestelle Russenweg) mit
stündlichem Takt;
Stadtbus-Linie
C 4 (mit Haltestelle) mehr als 1,5 km entfernt
Zentrenkonzept: kein zentraler Versorgungsbereich;
vorhandener Baumarkt im GE;
ca.
300 m nördlich befindet sich “Ankes Hofladen” (auf Hof Exeler)
Entwässerung: benachbartes “GE Paschenau” entwässert im Trennsystem;
SW
in Steinzeug DN 250; RW in Beton DN 300 bis 1.100 in Richtung
Süden
zum RRB Germanenallee mit Abschlag in den Hemelter Bach
Versickerung: zwar versickerungsfähiger, “durchlässiger Boden”; aber
nicht versick-
erungsgeeigneter,
geringer Grundwasserflurabstand von 0,5 bis 1,5 m
Leitungen: Entlang der L 501 (auf dem städtischen Grundstück)
ist eine Biogaslei-
tung
zu beachten; Nutzungsberechtigter ist die “BT Biogastransport
GmbH”
(Gestattungsvertrag; Stadtwerke/EWR + RB Rheine Bioenergie)
Sonstige Infrastr.: Im näheren Umfeld keine kulturellen,
sozialen, kirchlichen, sport-
lichen,
gesundheitlichen oder gastronomischen Einrichtungen
4. Sonstige Fachplanungen:
Straßen-/Wegerecht: Es besteht eine Anbaubeschränkung bzw. ein
Zustimmungserfordernis
der
Straßenbaubehörde, wenn außerhalb der Ortsdurchfahrt bauliche
Anlagen
längs der Landesstraße in einer Entfernung bis zu 40 m (äuße-
rer
Rand der Fahrbahn) errichtet werden sollen (§ 25 StrWG NRW);
zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf der L 501: 70 km/h
Verkehrslärm: ggf. Schallschutzmaßnahmen zur L 501 (s. B-Plan Nr. 252)
Gewerbelärm: Aufgrund der Nähe zu Wohngebäuden (Hofstellen;
Hafenstraße u. a.;
MI-Schutzstatus)
ist eine Festsetzung als Industriegebiet (GI) nicht
möglich;
um Nutzungskonflikte zu vermeiden, sind “Betriebswohnun-
gen”
(Inhaber, Leiter, Aufsicht, Bereitschaft; zugeordnet, untergeordnet)
nicht
zulässig; sie beeinflussen bzw. erhöhen den immissionsschutz-
rechtl.
Status innerhalb des Gewerbegebietes (Schutz der Betriebe)
Schutzabstände: Es erfolgt eine Gliederung gemäß
NRW-Abstandserlass bzw. –liste;
Achtungsabstände: keine Störfallbetriebe in näherer Umgebung;
kein Sicherheitsabstand
Wasserschutz: südlich benachbart befindet sich das Wasserschutzgebiet
(Zone III)
des
Wasserwerkes “Hemelter Bach” (Bebauung nicht zulässig)
Altlasten: keine Altstandorte oder Altlablagerungen
vorhanden
Kampfmittel: keine Kampfmittelverdachtsfläche (keine
Kampfmittelbeseitigung erf.)
Denkmäler: keine Bau- oder Bodendenkmäler vorhanden
Natur, Landschaft: kein FFH- oder Vogelschutzgebiet; kein
Natur- oder Landschaftsschutz-
gebiet;
kein registriertes LANUV-Biotop; kein rechtlicher Schutzstatus
Landsch. Einbindg.: umgebender attraktiver Baum- und
Strauchbewuchs ist zu erhalten;
Gewässer: der Paschenaugraben mit beidseitigem Sukzessions-
bzw. Retentions-
raum
ist zu schützen und dauerhaft zu erhalten (20 + 3 + 20 m);
als
“Hauptgewässer” verläuft bzw. entwässert er in Richtung Norden
zur
Schleuse Altenrheine und damit in den Dortmund-Ems-Kanal; die
“Nebengewässer”
sind ebenfalls zu berücksichtigen;
Kompensation: Entlang des Paschenaugrabens sind Ausgleichsflächen bzw.
–maß-
nahmen
festgesetzt worden (s. B-Plan Nr. 252); laut Kompensations-
kataster
ist Folgendes zu beachten: Graben/Wasserlauf renaturieren/
optimieren
(MF05; 20 m breit; 9.964 qm), Hecke pflanzen (MB90; 5 m
breit;
1.982 qm) und Obstwiese anlegen (MHK1; 50 x 68 m; 3.400 qm)
5. Vorzugs-Variante:
Städteb. Konzept: Schleifen-/Ringerschließung mit 1- oder
2-facher Anbindung
(inkl.
südlicher Erweiterung mit Stichstraßen-Erschließung)
Grundlagen: Verkehrlicher Anschluss an Knotenpunkt
“Russenweg/Morsestraße”; kürzlich
realisierte “Aufwertung” durch Lichtsignalanlage und veränder-
te
Wegeführung; Schleifenerschließung (“Ringschluss”); Vermeidung
von
Stichstraßen (umwegträchtige “Sackgassen”; Manövrierproblem
für
Schwerlastverkehr; zugeparkte Wendeanlagen u.a.);
Straßenquerschnitt/-breite:
15 m (2,50 m Geh-/Radweg; 0,50 m Schutz-
streifen;
7,00 m Fahrbahn; 2,50 m Parkstreifen; 2,50 m Gehweg);
östliche
Anbindung an die L 501 in der Einmündungsabfolge Nahrodder
Straße
(L 591), Kanalstraße, A 30-Auffahrt Rheine-Kanalhafen sinnvoll;
(Haltesicht-)
Abstand zur Überfahrt “Tecklenburger Nordbahn” ausrei-
chend;
aber auch “Abbindung” der Schleifenerschließung möglich
(dann
nur über Ampelanlage “Russenweg/Morsestraße”);
Grundstückstiefen
zwischen 60 und 80 m; in der Breite variabel;
Wendeanlage:
Ø 28 m
Baum-
und Gehölzbestand insbesondere im Bachauenbereich schützen
bzw.
sichern; Grünzug des Paschenaugrabens (3 m) beidseitig 20 m;
Abstand
der Baugrundstücke von mind. 5 m zur Oberkante der Gewäs-
serböschung
(auch für Unterhaltungsarbeiten); “mittige” Baumreihe
(evtl.
Wallhecke) bleibt weitgehend erhalten; 5 m breiter Streifen ent-
lang
der Osnabrücker Straße zur Anpflanzung von Bäumen/Sträuchern
(aufgrund
Biogasleitung mittig (0,5 m beidseitig) keine Tiefwurzler);
Langfristig
südliche Erweiterung berücksichtigen; die gepl. Straßenfüh-
rung
wird als Vorbehaltsfläche (von Bebauung freizuhalten) gesichert;
6. Weitere Erfordernisse
Gutachterliche “Begleitung” bzw.
Beauftragung:
- Umweltprüfung
bzw. Umweltbericht zur Untersuchung der betroffenen Schutzgüter;
der
Umweltbericht beinhaltet eine naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilan-
zierung;
ein forstrechtlicher Ausgleich ist voraussichtlich nicht erforderlich;
- Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag; Artenschutzprüfung mit Vorprüfung (Stufe I) und
vertiefende
Prüfung (Stufe II); ggf. Ausnahmeverfahren (Stufe III)
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Das
städtebauliche Konzept bereitet die bauliche Inanspruchnahme von bisherigen
Frei- bzw. Ackerflächen vor. Mit dem nachfolgenden Bauleitplanverfahren werden
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerblich-industrielle
Bautätigkeit und damit einer starken Versiegelung des Geländes geschaffen. Die
Beanspruchung der derzeit ackerbaulich bewirtschafteten Fläche wirkt sich
negativ auf die klimatischen Verhältnisse vor Ort aus.
Da es an verfügbaren Gewerbeflächen Mgelt, wird die Entwicklung neuer, gewerblicher Bauflächen immer dringlicher. Bestehende gewerblich-industrielle Areale sind entweder fast vollständig beansprucht oder liegenschaftlich bzw. eigentumsrechtlich nicht verfügbar. Insbesondere für die Bestandsunternehmen sind Erweiterungs- oder Umsiedlungsflächen nicht mehr vorhanden, allerdings für die Existenzsicherung unabdingbar notwendig. Insofern dient das geplante Gewerbegebiet der bedarfsorientierten Siedlungsentwicklung.
Zudem handelt es sich hier um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Es werden Frei- bzw. Ackerflächen zwischen zwei gewerblich geprägten Bereichen (GE Paschenau und GE Hafenstraße) beansprucht, ähnlich einem „Lückenschluss“. Einer Zersiedelung der Landschaft wird damit entgegengewirkt und die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen weit im Landschaftsraum vermieden.
Grundsätzlich ist die Stadt Rheine
bestrebt, Neuversiegelungen zu begrenzen und - im Sinne eines sparsamen Umgangs
mit Grund und Boden - im Siedlungszusammenhang liegende Flächen vorrangig zu
aktivieren. Diesem Grundsatz wird mit der vorliegenden Planung weitgehend
entsprochen. Die zu überplanenden Flächen unterliegen bereits einer
beidseitigen gewerblichen Prägung. Das noch unbebaute Areal stellt sich als
Frei- bzw. Ackerfläche dar, das unmittelbar an den bebauten Siedlungsraum
angrenzt.
Das städtebauliche Konzept
berücksichtigt insbesondere die bestehenden Landschaftselemente. Der Baum- und
Gehölzbestand wird weitgehend erhalten; besonders beachtenswert ist der Paschenaugraben
mit seinem Bachauenbereich. Hier wird ein angemessener Sukzsessions- bzw.
Retentionsraum geschützt bzw. planungsrechtlich gesichert. Entlang der
Osnabrücker Straße werden Baum- und Strauchpflanzungen vorgenommen. Weitere
Anpflanzungen im Süden - entlang des Bachlaufs - gewährleisten eine Abschirmung
des Gewerbegebietes zum Landschaftsraum. Für die geplante Versiegelung werden
zudem umfangreiche, ökologisch und klimatisch wirksame Ausgleichsmaßnahmen
umgesetzt.
Im Rahmen der künftig anzuwendenden,
vom Rat der Stadt Rheine noch zu beschließenden, “Vergabekriterien” werden
nicht nur Wirtschaftlichkeit und Arbeitsplatzeffekte gewichtet, sondern auch
städtebauliche Qualität und Nachhaltigkeit und damit auch ökologische,
energieeffiziente, klimawirksame Konzepte.
Entsprechend
einer sachgerechten Abwägung wird hier letztlich dem primären Planungsziel, die
Schaffung von zusammenhängenden Gewerbegebieten - insbesondere für die
Erweiterung und Standortsicherung ortsansässiger Betriebe, der Vorrang
eingeräumt.
Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplan
Nr. 252 (westlich angrenzend)
Anlage 2: Städtebauliches Konzept
Anlage 3: Bauabschnitt im Gesamtkonzept
Anlage 4: Bebauungsplan-Vorentwurf
Anlage 5: Übersichtsplan + Legende