Herr van Wüllen gibt einen Überblick über die Inhalte der Vorlage und den Sachstand.

 

Herrn Brauer erklärt, dass es ihm um die vorgeschlagene Streichung der offenen Bauweise gehe. In der Begründung dafür stehe, dass der Baukörper Längen von max. 50 Meter erreichen dürfe. Wenn er sich den WA1 ansehe, stehe dort eine Baukörperlänge von 51 Metern. Er weist darauf hin, dass er mit der Aufgabe der offenen Bauweise nicht einverstanden sei. Aus seiner Sicht würden dann Wohnblöcke entstehen, die nicht zumutbar für die Umgebung seien. Er finde gerade die offene Bauweise, die auch Grundlage der Offenlage gewesen sei, erhaltenswert.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass man für diese Thematik im formal juristischen Planungsrecht sei. Hier sei die Problematik, dass man Tiefgaragen habe, die in Teilbereichen aus der Erde herausragen werden. Tatsächlich sei es so, dass, sobald eine Tiefgarage aus der Erde herausschaue, sich die Frage stelle, inwiefern sie dadurch ein Bestandteil der Bauweise werde. Wenn man dann die Tiefgaragen auf dem ganzen Grundstück zulasse, könne keine offene Bauweise mehr festgesetzt werden. Dies sei der Hintergrund für den Wegfall der offenen Bauweise gewesen.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass auch sie noch einen Änderungsvorschlag zum Beschlussvorschlag haben. Er beantragt, den Beschlussvorschlag unter Buchstabe a) um einen weiteren Spiegelstrich wie folgt zu ergänzen: „Die Festsetzungen im überbaubaren Bereiches in 2. Reihe nördlich des Helschenwegs (westlicher Teil des Quartiers 9 im Städtebaulichen Entwurf, bisher WA2) werden so geändert, dass hier die Festsetzungen des WA3 – max. dreigeschossige Reihenhausbebauung, offene Bauweise, GRZ 0,4, GH 10,00 m Flachdach – gelten. Das Baufeld soll zur erschließenden öffentlichen Verkehrsfläche 5 Meter statt nur 3 Meter Abstand halten, um senkrecht zur Straße und dem späteren Baukörper vorgelagert (Auf-) Stellflächen für PKW anlegen zu können. Die überbaubare Fläche wird des Weiteren so eingekürzt, dass sie eine rechteckige Form ohne Auskragung im Südosten annimmt.“

Er erklärt, dass das Ziel der Bebauung gewesen sei, dass man Außen mit geringer Höhe anfange zu bauen, um dann nach Innen an Höhe zuzunehmen. Dieser Baukörper sei ihnen aber noch zu hoch im Anstieg, weshalb sie ihn entsprechend reduziert haben möchten und sich hierfür dann die Festsetzung des WA3 anbieten würde. Zum vorgelegten Energiekonzept erklärt Herr Doerenkamp, dass die sektorale Planung große Zustimmung finde, wünschen würden sie sich allerdings, wenn diese sektorale Planung auch bis in den südlichen Bereich erweitert würde. Dann wäre Strom und Wärme für das gesamte Gebiet planbar und nicht nur für die Mehrfamilienhäuser. Aus Sicht der Mitglieder der CDU gäbe es eine deutlich bessere CO2-Einsparung und Energieeffizienz, was zur Folge hätte, dass auch der Baupreis für die einzelnen Häuser sich verringern würde. Aber alleine schon die sektorale Planung finde ihre Unterstützung.

 

Herr Winnemöller bittet Herrn Dienhard zu erinnern, dass bei der ersten Begehung, wo er das Konzept vorgestellt habe, er ihn auf das Kesselhaus und den Schornstein angesprochen habe. Er habe angeregt, den Schornstein zu untersuchen, was auch zugesagt wurde. Herr Dienhard konnte sich damals schon vorstellen, dass nur ein Teil des Schonsteins erhalten bleibe. Zum Kesselhaus erklärt Herr Winnemöller, dass er ihm vorgeschlagen habe eine Kult-Kneipe zu errichten. Er bittet dies Herrn Dienhard so mitzuteilen, damit das Kesselhaus auch stehenbleiben könne.

 

Herr Hundrup erklärt, dass für sie die Grundflächenzahl von 0,8 unter W1 und W2 fast einer vollständigen Versiegelung der Fläche gleichkomme und die Tiefgarage, die mit 1,80 Metern aus der Erde rage, sicherlich nicht ansehnlich sei. Weiter weist Herr Hundrup darauf hin, dass die Firma Lindschulte aus Nordhorn zu anderen Ergebnissen komme und eine gewisse Beliebigkeit festgestellt habe. In Anlage 5 Seite 16 schreiben sie, dass rund 42 % der heutigen Wiese nicht beansprucht werde. Die Firma Ökon komme allerdings zu dem Ergebnis, dass 1,9 ha der Weidefläche verloren gehe (Anlage 6 Seite 58). Er frage sich jetzt, wie dies zusammenpassen könne. Auch frage er sich, warum das Gutachten nicht öffentlich anzusehen sei. Ihnen sei wichtig, dass es hier mehr Transparenz gebe. Zur Anlage 4, Seite 14 erklärt Herr Hundrup sei nachfolgender Passus gestrichen worden: „Grundflächen zu je angefangenen 6. Stellplatz gegenüber Trockenheit widerstandsfähige Laubbäume in der Qualität Hochstamm zu pflanzen und dauerhaft erhalten.“ Sie würden gerne wissen, warum dies gestrichen wurde. Herr Hundrup erklärt, dass schon gesagt wurde, dass Fledermäuse zu Schaden gekommen seien. Sie sehen es als einen großen Skandal an, dass die Stadt dort nicht schneller und konkreter vorgegangen sei. Als Grund sei gesagt worden, dass man Bedenken gehabt habe, den Bau stillzulegen, da man dann evtl. in Regress genommen werde. Außerdem werde darauf hingewiesen, dass die Vergrämungsmaßnahme nicht richtig gemacht worden sei.

 

Herr Brauer stellt den Antrag, die Streichung der festgesetzten offenen Bauweise zurückzunehmen. Weiter erklärt er, dass dem Entwickler im städtebaulichem Vertrag die Übernahme der Kosten für die Sicherung der Bahnanlage an der Römerstraße aufgetragen wurde. Er fragt, ob dies so richtig sei.

 

Herr Winnemöller erklärt, dass er in früheren Sitzungen nach dem Planungsstand der Spinnerei, die denkmalgeschützt sei, gefragt habe. Da ihm bis heute keine Antwort vorliege, bittet er, dass die Verwaltung in der kommenden Sitzung des StUK in einem gesonderten Tagesordnungspunkt zum Stand der Planung, Umbau und Umnutzung der Spinnerei informiere.

 

Herr Ortel möchte zur Anlage 2 wissen, ob die geplante Tiefgarage bei Hochwasser geflutet werde und wie, nach dem jetzigen Planungsstand, die Regelung hinsichtlich der Abfolge der Bebauung im gesamten Gebiet sei.

 

Frau Schauer erklärt zum Energiekonzept, dass die Stadtwerke auch im Europaviertel die nicht verdichteten Bereiche herausgelassen haben, weil es sich nicht rechnen werde. Dies ist hier vermutlich ähnlich. Das „Sich-nicht–rechnen“, beziehe sich natürlich nicht nur auf den Investor, sondern auch auf die Nutzer, da die Kosten zu hoch werden. Weiter geht sie auf den Antrag der CDU ein, den städtebaulichen Entwurf im Quartier 9 zu ändern und dort Reihenhäuser einzuplanen. Am Anfang habe man so geplant, dass man treppenweise nach unten gehe wollte. Von dieser Planung habe man sich allerdings distanziert, da man insgesamt die Dichte reduzieren wolle. Man habe gesagt, dass man im Randbereich mit Reihenhäuser und Einfamilienhäuser verdichten möchte. Weiter verweist Frau Schauer auf das Wohnraumversorgungskonzept und die dortigen Ziele. Aufgrund dessen, spreche sie sich dagegen aus. Auch die Anregung mit den Stellplätzen widerspreche der geltenden Stellplatzsatzung. Zur Bahnanlage erklärt Frau Schauer, dass es richtig sei, dass der Investor dafür sorgen müsse, dass die Bahnanlage beschrankt werde und die Stadt dafür keinerlei Kosten zu tragen habe. Zum Kesselhaus erklärt sie, dass der LWL Vorstellungen zur Fläche gehabt habe. Man benötige diese Flächen. Um die Nutzung so hinzubekommen, sei der Bereich des Kesselhauses an den LWL mitverkauft worden. Frau Schauer erklärt, dass man zum Sachstand Spinnereigebäude zwischendurch immer wieder berichtet habe. Zum aktuellen Sachstand erklärt sie, dass es nach wie vor Abstimmungen zum Spinnereigebäude gebe, bei der die Bauordnung, die Untere Denkmalbehörde und der LWL beteiligt seien. Je weiter man in die Details gehe, desto mehr müsse auch besprochen werden. Weiter erklärt Frau Schauer, dass man erst in den Satzungsbeschluss gehe könne, wenn der Bauantrag für den Umbau des Spinnereigebäudes mit einem tragfähigen Konzept genehmigungsfähig sei. Nach jetzigem Stand könne es sein, dass der Bauantrag in den nächsten Wochen eingereicht werden. Zur Frage von Herrn Ortel zur Reihenfolge der Bebauung erklärt Frau Schauer, dass man dies im städtebaulichem Vertrag regeln werde. Man werde regeln, dass man mit der Bebauung im unteren Teil der Fläche erst dann beginnen dürfe, wenn im oberen Teil, im Spinnereigebäude, Baubeginn gewesen sei. Dann sehe man, dass die Maßnahme nicht nur genehmigt wurde, sondern auch gestartet sei, sodass dann der Satzungsbeschluss erfolgen könne. Was man aber nicht für sachgerecht halte, sei die Tatsache, dass es fertiggestellt sein müsse. Auch werde man den Teil des LWL aus den zeitlichen Zusammenhängen herausnehmen. Zum Thema Tiefgarage erklärt Frau Schauer, dass es eine entsprechende Geländeanhebung geben werde, die dann im Rahmen der Ausführung geregelt werde.

 

Herr van Wüllen erklärt zur Fledermausthematik, dass in der Öffentlichkeit im Moment verschiedene Sachen durcheinandergeworfen werden. Er weist darauf hin, dass es erst einmal das Bebauungsplanverfahren gebe, wo das Planungsrecht greife und dies die Aufgabe der Verwaltung sei. Alle damit zusammenhängenden Gutachten seien öffentlich einsehbar und Bestandteil aller Vorlagen. Zum anderen gebe es ein Abbruchverfahren, wofür der Kreis Steinfurt zuständig sei. Die ganze Thematik, die in der Öffentlichkeit laufe, einschließlich der Fledermausthematik, sei eine Thematik in Zusammenhang mit dem Abbruch. Dieses Gutachten, welches dafür erstellt worden sei, ist ein anderes, als dass, was für den Bebauungsplan benötigt wurde. Es sei ein Unterschied, ob man ein Gutachten konkret für den Abbruch eines Gebäudes oder für eine Angebotsplanung benötige. Die Kritik in Bezug auf die Fledermausproblematik habe sich komplett im Bereich Abbruch abgespielt und somit sei der Kreis Steinfurt zuständig. Herr van Wüllen ärgere sich, dass so getan werde, dass die Verwaltung ihre Arbeit nicht gemacht habe, was so nicht stimme.

 

Frau Schauer ergänzt, dass der Abbruchantrag über die Bauordnung der Stadt Rheine gelaufen sei, wobei man sich beim ganzen Thema Artenschutz dem Kreis Steinfurt als Fachbehörde, bediene. Zum Thema Information erklärt sie, dass es ein Artenschutzgutachten zum Bebauungsplan gebe. Dieses Gutachten müsse zeigen, ob dass, was man vorhabe, mit der Bauleitplanung konformgehe. Wenn es dann Tierarten geben würde, die nicht umsiedelbar seien, wäre das Verfahren sofort beendet. Auf diesem Niveau sei das Artenschutzgutachten des Bebauungsplanes. Das zweite Gutachten beziehe sich auf den Abbruch und konkretisiert das erste Gutachten.

 

Herr Hundrup erklärt, dass sie der Offenlage für das Kesselhaus so nicht zustimmen werden. Bei der Offenlage für den Schornstein werden sie zustimmen.

 

Herr van Wüllen erklärt zur Stellplatzregelung, dass man die Begrünung der Stellplätze herausgenommen habe, da dies in Konflikt mit der Stellplatzsatzung stehen würde, wo Begrünungsmaßnahmen Bestandteil seien. Zu den unterschiedlichen Ergebnissen der Gutachten, zum einen von der Fa. Ökon und zum zweiten das Ergebnis des Umweltberichts der Fa. Lindschulte erklärt Herr van Wüllen, dass das Artenschutzgutachten zu einem Zeitpunkt gemacht worden sei, als das Konzept noch etwas anders ausgesehen habe, was aber für den Artenschutzbestand keinen Unterschied gemacht habe. Ursprünglich sei mehr Bebauung in der Emsaue und der Wiese geplant gewesen. Bindend und entscheidend für die Eingangs- und Ausgangsbilanzierung sei der Umweltbericht der Fa. Lindschulte. Zur offenen Bauweise erklärt Herr van Wüllen, dass die Verwaltung die Problematik in Bezug auf die Tiefgarage und die Bewertung einer offenen Bauweise gesehen habe. Sie seien der Auffassung, dass über die Festlegung der überbaubaren Flächen und die Gliederungsfestsetzung, das städtebauliche Konzept ausreichend widergespiegelt werde. Man habe keine klaren Aussagen hierzu gefunden und dann entschieden, dass man keine offene Bauweise zuzulassen möchte.

 

Herr Brauer weist darauf hin, dass nicht nur er, sondern auch Herr Doerenkamp für einen gewissen Bereich die offene Bauweise gewünscht haben.

 

Frau Schauer erklärt, dass es zu dem Zeitpunkt gewesen sei, als die Baufelder die Lücken nicht hatten. Dann habe man gesagt, dass man sich nicht zu sehr auf einen genauen Baukörper festlegen wollte, sondern durch eine offene Bauweise verhindern möchte, dass sich Lücken ergeben. Danach habe man sich für die andere Variante des städtebaulichen Entwurfs entschieden. Deshalb sehe sie eine zusätzliche Maßnahme als nicht erforderlich an.

 

Herr van Wüllen erklärt zur Frage von Herrn Hundrup, die sich auf die jetzige Festsetzung der Tiefgaragenhöhe beziehe, wo Herr Hundrup befürchte, dass man eine suboptimale Lösung erhalte werde, dass das Gelände nicht so eben sei wie man glaube. Durch die Entwässerungsplanung habe man die Höheverhältnisse genauer betrachten können. Man mache einen Angebotsbebauungsplan, wo man sehen müsse, dass die Festsetzungen eindeutig seien. Herr van Wüllen erklärt, dass man die Festsetzungen des Angebotsbebauungsplans verträglich ansehe, was dann auch aufgrund der Höhenverhältnisse realistisch umzusetzen sei. Man halte die 1,80 Meter Höhe der Tiefgarage städtebaulich und gestalterisch für einen guten Weg.

 

Herr Winnemöller ergänzt in Richtung Frau Schauer, dass es richtig sei, dass sie heute über die Spinnerei berichtet habe. Ihm fehlen aber immer noch Angaben zur Planung, dem Umbau und der Umnutzung.

 

Frau Dr. Kordfelder fragt, ob man durch die offene Bauweise mehr Wohneinheiten bekomme, als dass was man vorher diskutiert habe.

 

Frau Schauer erklärt, dass sie nur ein Feld sehe, wo man 51 Meter anstatt 50 Meter zur Verfügung habe. Es könne sein, dass man dadurch eine Wohneinheit mehr herauskomme.

 

Herr Hachmann fragt, ob es richtig sei, dass, wenn man dem Antrag der SPD folgen sollte, die Tiefgarage eventuell nicht mehr gebaut werden könne.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass, wenn die Tiefgarage aus der Erde herausschaue oder aber auch unterhalb sei, dies dann eine Abweichung von der Bauweise wäre. Dann würde es kompliziert werden, da die abweichende Bauweise ziemlich genau definiert werden müsse.

 

Herr Doerenkamp weist darauf hin, dass man zu einem früheren Zeitpunkt eine offene Bauweise mit 50 Meter Länge gefordert habe, wobei man die Tiefgaragenproblematik nicht mitberücksichtigt habe. Ihnen gehe es darum, dass man keine Baukörper mit 50 Meter Länge haben möchte. Mit den dezidierten Regelungen, wie ein Rücksprung und die Größe des Rücksprungs, habe man den Wunsch nach einer vernünftigen städtebaulichen Planung erfüllt gesehen. Es komme darauf an, dass man einen guten städtebaulichen Entwurf habe, wobei man mit den einzelnen Regelungen ein Korsett gezogen habe, sodass man aus ihrer Sicht auf die Festsetzung der offenen Bauweise verzichten könne.

 

Herr Hachmann unterbricht die Sitzung zur Diskussion innerhalb der Fraktionen.

18:25 – 18:33 Uhr.

 

Herr Brauer erklärt, dass er seinen Antrag zurückziehen möchte.

 

Herr Ortel erklärt, dass es bekannt sei, dass sie von Anfang an die Schwierigkeit in der Überbauung der Wiese gesehen haben. Wenn es tatsächlich so sei, dass erst der obere Teil im Baufortschritt vorangeschritten sein müsse, bis dann der untere Teil unterschiedslos bebaut werden könne, sehen sie die große Gefahr, dass unter Umständen der allersüdlichste Teil der Reihen- und Einfamilienhäuser womöglich zuerst bebaut werde. Die Fläche, die dann dazwischenliege, laufe Gefahr, auf unbestimmte Zeit brachzuliegen. Deshalb können sie dem Beschlussvorschlag nur dann zustimmen, wenn eine Regelung gefunden werde, die diesen Fall verhindere.

 

Frau Schauer glaubt erstens, dass sie das nicht dürfen, weil ein städtebaulicher Vertrag immer Gründe haben müsse, warum man etwas tue und zweitens gehe sie davon aus, dass dies nicht passieren werde. Sie glaube das, weil Einfamilienhäuser gerade viel schwieriger zu vermarkten seien als Mehrfamilienwohnhäuser und momentan fast nur noch geförderter Wohnungsbau gehe. Auch gebe es noch einen zweiten Grund, warum dies nicht passieren werde. Von den Bauherren müsse die komplette Erschließungsstraße einschließlich der Kanalbau und die komplette Artenschutzmaßnahme und CEF-Maßnahme kostentechnisch übernommen werden. Dies seien so viel Investitionen, dass dies eher unwahrscheinlich sei. Sie werde es gerne noch einmal rechtlich prüfen lassen, wobei städtebauliche Verträge nicht frei seien.

 

Herr van Wüllen weist darauf hin, dass der städtebauliche Vertrag Bauverpflichtungen mit entsprechenden Fristen, bis wann ein Grundstück bebaut werden müssen, enthalte. Sollte dies dann nicht geschehen, werde es Vertragsstrafen geben.

 

Herr Hachmann lässt als erstes über den Abwägungsbeschluss abstimmen und formuliert die Ergänzung zum Beschluss mit nachfolgendem Wortlaut, die mit Spiegelstrich unter II. a) eingefügt werden solle.

 

     „Die Festsetzungen im überbaubaren Bereich in zweiter Reihe nördlich des Helschenweges (westlicher Teil des Quartiers 9 im städtebaulichen Entwurf bisher WA2) werden so geändert, dass hier die Festsetzungen des WA3 (maximal 3-geschossige Reihenhausbebauung offene Bauweise, GRZ 0,4, Geschosshöhe 10,00 m Flachdach) gelten. Das Baufeld soll zur erschließenden öffentlichen Verkehrsfläche 5 Meter statt nur 3 Meter Abstand halten. Die überbaubare Fläche wird des Weiteren so eingekürzt, dass sie eine rechteckige Form ohne Auskragung im Südosten annimmt.“

 

 

 


Geänderter Beschluss:

 

I. Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich bei

                                                           5 Nein-Stimmen

 

 

II. Erneuter Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 352, Kennwort: "Emsauenquartier Walshagen", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer von einem Monat erneut öffentlich auszulegen ist.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Überarbeitung des Entwurfs umfasst die nachfolgenden stichpunktartig benannten Änderungen/Ergänzungen:

a)      Zeichnerische Änderungen/Ergänzungen:

 

-  Die Festsetzungen im überbaubaren Bereich in zweiter Reihe nördlich des Helschenweges (westlicher Teil des Quartiers 9 im städtebaulichen Entwurf bisher WA2) werden so geändert, dass hier die Festsetzungen des WA3 (maximal 3-geschossige Reihenhausbebauung offene Bauweise, GRZ 0,4, Geschosshöhe 10,00 m Flachdach) gelten. Das Baufeld soll zur erschließenden öffentlichen Verkehrsfläche 5 Meter statt nur 3 Meter Abstand halten. Die überbaubare Fläche wird des Weiteren so eingekürzt, dass sie eine rechteckige Form ohne Auskragung im Südosten annimmt.

 

- Verkleinerung des Geltungsbereiches im Westen zur nahezu vollständigen 
Herausnahme des FFH- und Naturschutzgebietes;

- Anpassung der festgesetzten Lärmpegelbereiche sowie der Bereiche mit Vorgaben zum Schutz von Außenwohnbereichen an den aktualisiert ergänzten Stand der Schalluntersuchung;

-  Änderung der Festsetzung der im Geltungsbereich verbleibenden Teilflächen der Emsaue (vorher: Öffentliche Grünflächen, künftig: Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft). Als öffentliche Grünfläche verbleibt lediglich der im Grenzbereich von Emsaue und geplantem Wohngebiet von der Bayernstraße nach Norden verlaufende Fußweg mit Anbindung an den Emsradweg;

-  Streichung der festgesetzten offenen Bauweise für die allgemeinen Wohngebiete WA1 und WA2;

-  Anpassung der Bezugspunkte für Höhen baulicher Anlagen an die neu vorliegende Erschließungsplanung sowie Änderung der in den Straßenverkehrsflächen dargestellten geplanten Höhenlage der Planstraßen;

- Festsetzung des geplanten Regenwassersickerbeckens als Fläche für die   Wasserwirtschaft (zuvor: öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Retentionsraum“);

-   Festsetzung einer Fläche für Versorgungsanlagen im Norden des WA6 zugunsten der Errichtung einer Energiezentrale;

-  Änderung der Abgrenzung der Fläche für Stellplätze im WA6 in Folge des „Flächenverlustes“ für die Energiezentrale sowie damit verbundene Optimierung der Zufahrtssituation zugunsten einer Aussparung der Kronentraufbereiche der Bestandsbäume an der Wendeanlage. Daraus folgend Anpassung der mit GFL-Rechten zu belastenden Flächen;

- Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen im Bereich des  Direktionsgebäudes (Angleichung an die Flucht der westlich gelegenen Baufenster entlang der Hauptzufahrt);

-   Ergänzung eines bislang fehlenden Bestandsbaumes am Helschenweg;

- Ergänzung einer nachrichtlichen Darstellung eines vorhandenen Elektro-Steuerkabels;

b) Änderungen/Ergänzungen der textlichen Festsetzungen:

- Klarstellungen bereits vorhandener Festsetzungen:

     2.2: Zulässigkeit von GRZ-Überschreitungen gilt nach den Vorgaben der BauNVO, bei Tiefgaragen abweichend bis zum veranschlagten Maß;

     9.1 – 9.3: Anwendung der Schallschutzfestsetzungen ist auch im Freistellungsverfahren erforderlich;

     10.1.4: Pflanzgebot zur Begrünung von Tiefgaragen gilt nicht in Bereichen von zulässigen oberirdischen Stellplätzen;

 - TF 1.2: Ergänzender Ausschluss von Nutzungsarten im eingeschränkten Gewerbegebiet (weitere Arten von Vergnügungsstätten, Einzelhandel mit zentrenrelevantem und nicht nahversorgungsrelevantem Sortiment sowie Tankstellen)

-   TF 2.1: Erweiterung des maximalen Maßes des Herausragens von Tiefgaragen über die Geländeoberfläche (vorher: max. 1 m, künftig: im Mittel max. 1 m). Die maximale Überschreitung an Hochpunkten des Herausragens wird in dem Zusammenhang auf max. 1,80 m begrenzt)

-  TF 3.2: Ergänzung, dass Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von Energie (z.B. Wärmepumpen) auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind

-  TF 7: Streichung einer Festsetzung bzgl. der Zulässigkeit von Maßnahmen im Bereich der (ehemals als öffentliche Grünfläche festgesetzten) Emsaue

- TF 8.2, 8.3 und 10.1.5: Fortschreibung der Vermeidungs-, Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen gemäß Fortschreibung des Umweltberichtes

-   TF 8.4 neu: Ausschluss von Dacheindeckungen aus unbeschichtetem Metall

-  TF 10.1.1: Streichung der Festsetzung zur Begrünung offener Stellplätze (wäre sonst abweichend und konkurrierend zur Stellplatzsatzung)

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Im Norden:     durch die Südseite des Flurstückes 137 sowie einer Verlängerung dieser Flurstücksgrenze nach Westen bis auf die westliche Grenze des Flurstückes 74,

Im Osten:        durch die Westseiten der Flurstücke 191 und 165 (Walshagenpark), 155 (Römerstraße) sowie 11 (Ostseite Walshagenstraße), durch die Süd- bzw. Südostseite des Flurstückes 104 (Helschenweg) und die Westseite des Flurstückes 153 (Bextenstraße),

Im Süden:       durch die Nordseite der Flurstücke 506 (Bayernstraße) und 77,

im Westen:     durch die Ostseite der Flurstücke 165, 164, 163, 162, 161, 50 und 77.

Die Flurstücke befinden sich in der Flur 159 und 160 der Gemarkung Rheine-Stadt.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplanentwurf geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:                             mehrheitlich bei

                                                                       6 Nein-Stimmen

 

 

III.        Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung eine Pflicht zum Erhalt des Bestandsgebäudes Kesselhaus und von Teilen des Schornsteins im städtebaulichen Vertrag vorzusehen.

 

Abstimmungsergebnis:                             einstimmig

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                mehrheitlich