Kennwort "GI Holsterfeld Ost - Teil Nord", der Stadt Rheine
I. Abwägungsbeschluss
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I.
Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der
Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten
Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 2).
II.
Beschluss
über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetz-
buch (BauGB) i. V. m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB zur Kenntnis und
beschließt diese (siehe Anlage 1). Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und
gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
III.
Satzungsbeschluss
nebst Begründung
Gemäß § 1 Abs. 8
BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in
der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88,
Kennwort: "GI Holsterfeld Ost –
Teil Nord", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu
beschlossen.
Begründung:
Seit Rechtskraft
des Bebauungsplanes Nr. 88, Kennwort: „GI Holsterfeld Ost – Teil Nord“ am
11.11.2017 wird die Vermarktung des Industriegebietes von der Entwicklungs- und
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH (EWG) forciert. Als Tochterunternehmen
der Stadt Rheine wurden die Qualitäten des Standortes von der EWG bundesweit
offeriert und führten letztlich zu einem Ansiedlungsbegehren eines
Großbetriebes.
Die bisher
geplante Ring-Erschließung sowie die auf kleine und mittelständische
Unternehmen ausgerichteten Grundstückszuschnitte werden den aktuellen
Ansiedlungswünschen und betrieblichen Erfordernissen nicht gerecht. Insofern
sind Änderungen des Ursprungs-Bebauungsplanes notwendig, die in der Begründung
(Anlage 5) genauer beschrieben sind.
Aufgrund der
Vielzahl an Änderungspunktes sind die Grundzüge der ursprünglichen Planung bzw.
des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes berührt. Insofern wurde im Rahmen
dieser Bebauungsplanänderung ein 2-stufiges Normal- bzw. Vollverfahren durchgeführt.
Die Stadt Rheine
erhebt die verwaltungsinternen Planungskosten vom Veranlasser bzw.
Planbegünstigten entsprechend der beschlossenen Richtlinien.
Die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB hat vom
02.10.2024 bis einschließlich 06.11.2024 stattgefunden. Ort und Dauer der
Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden
mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben
werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen
Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3
BauGB beteiligt, d. h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb
eines Monats aufgefordert. Über die während dieser Zeit vorgebrachten,
abwägungsrelevanten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und
privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um
danach den Satzungsbeschluss zu fassen (Anlage 2).
Alle wichtigen
planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der
Bebauungsplanänderung (Anlage 6), den textlichen Festsetzungen (Anlage 7) sowie
dem Umweltbericht und dem Artenschutzbeitrag (Anlagen 8 und 9) zu entnehmen,
die dieser Vorlage beigefügt sind. Die Begründung ist als Verdeutlichung der
Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle
mit zu beschließen. Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus der 1. Änderung des
Bebauungsplanes liegen ebenfalls bei (Anlagen 3 und 4;
Alt-Neu-Gegenüberstellung).
Auswirkungen
auf den kommunalen Klimaschutz:
Die durch diese
Bebauungsplanänderung vorgesehenen Anpassungen bewirken gegenüber den heute
bereits zulässigen Nutzbarkeiten keine wesentliche Änderung in Bezug auf den
kommunalen Klimaschutz.
Durch die oben
beschriebene Erweiterung der bestehenden Baurechte (Anpassung der
Grundflächenzahl) wird, verglichen zur Urplanung, die zusätzliche Versiegelung
von rd. 3000 qm Boden ermöglicht. Hierdurch wird im Ergebnis des Umweltberichts
ein ökologisches Kompensationsdefizit von 6.665 Werteinheiten ermittelt. Das
Defizit kann durch die Bereitstellung einer entsprechenden Abbuchung aus dem
Ökokonto der Stadt Rheine erfolgen. Als Ausgleichsmaßnahme wird eine Fläche im
Umfang von 1.331 qm zugeordnet. Sie befindet sich in der Gemarkung Elte der
Stadt Rheine auf dem Flurstück 13, Flur 8 (siehe Anlage 8, Umweltbericht, Kapitel
5).
Das Hauptmerkmal
dieser Bebauungsplanänderung besteht in einer Reduzierung der öffentlichen
Straßenverkehrsflächen. Die bisher geplante Ring-Erschließung - insbesondere
für kleine und mittelständische Unternehmen - wird ersetzt durch eine, für die
großbetriebliche Ansiedlung ausreichende Stichstraßen-Erschließung. Dies führt
zu einer geringeren Flächeninanspruchnahme für öffentliche Verkehrsflächen.
Dem gegenüber
steht eine Erhöhung der Grundflächenzahl und der Baumassenzahl und damit ein
höherer Ausnutzungs- aber auch Versiegelungsgrad der gewerblichen Grundstücke.
Im Ergebnis werden
mit den geplanten Änderungen die Folgen des Klimawandels nicht erheblich
verstärkt, die Belange des Klimaschutzes sind nicht unverhältnismäßig negativ
betroffen.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsempfehlungen aus der frühzeitigen Beteiligung
Anlage 2: Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
Anlage 3: Bebauungsplan ALT
Anlage 4: Bebauungsplan NEU
Anlage 5: Übersichtsplan mit Legende
Anlage 6: Begründung
Anlage 7: Textliche Festsetzungen
Anlage 8: Umweltbericht
Anlage 9: Artenschutzbeitrag