Erarbeitung eines Zukunftskonzeptes zur Attraktivierung des Rathauszentrums
(5942-005)
Vorstellen der Vorplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt
die vorliegende Vorplanung des Büros LPH leistungsphaseARCHITEKTURBÜRO zur
Maßnahme B5 Erarbeitung eines Zukunftskonzepts zur Attraktivierung des Rathauszentrums
zur Kenntnis.
Begründung:
Im September 2017 wurde
im Bauausschuss das Raum- und Umbaukonzept für das Rathauszentrum 2 vorgestellt
und zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf der Grundlage
der vorliegenden Machbarkeitsstudie eine Vorplanung für den Umbau des Rathauszentrums
durch ein externes Architekturbüro erstellen zu lassen.
In den vergangenen
Monaten wurde durch das Büro LPH leistungsphaseARCHITEKTURBÜRO die Vorplanung
unter den Aspekten „Inhalt, Zeit und Geld“ erstellt. Zur Bewertung des
Bestandes und zur Ermittlung einer Kostenschätzung wurden Fachplaner für die
Tragwerksplanung, die technische Gebäudeausrüstung und den Brandschutz hinzugezogen.
Die Geschichte des
Rathauszentrums wurde bereits in der Vorlage 264/17 „Rathauszentrum 2 Raum- und
Umbaukonzept“ erläutert. Die Vorplanung wird in folgenden Anlagen vorgestellt.
Die Anlage 1 beschreibt in einem Erläuterungsbericht die
Maßnahme.
Die Vorplanung greift die
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie auf und entwickelt sie weiter.
In der Anlage 2 wird die Aufgabenstellung
auf Grundlage der Machbarkeitsstudie beschrieben.
Die Anlage 3 beschreibt die städtebaulichen Vorgaben, die sich
u. a. aus dem Projekt „Hertie“ ergeben.
In der Anlage 4 wird das Konzept für
das Rathauszentrum 1 im 1. Obergeschoss und das Rathauszentrum 2 vom
Erdgeschoss bis zum 2. Obergeschoss vorgestellt.
Die Anlage 5 enthält die Vorplanung.
In der Anlage 6 werden die Flächen als
Ist und als Soll in einer Gegenüberstellung dargestellt. In einer Tabelle
wurden die bestehenden Flächen (Ist) mit dem Flächenbedarf (Soll) verglichen
und der Nachweis erstellt, dass im Rathauszentrum 1 und 2 Flächen in
ausreichender Größe zur Verfügung gestellt werden können.
In der Anlage 7 sind grobe
Zeitstrukturen dargestellt.
In der Anlage 8 werden die Kosten
erläutert. Dabei wurde im Rahmen der Vorplanung eine Kostenschätzung erstellt,
die in Teilen die Kosten tiefer ermittelt.
Die Kosten wurden in vier
Kategorien aufgeteilt:
A maßnahmenbezogene
Kosten, die aus der neuen Nutzung und den neuen Anforderungen resultieren.
B Sowieso-Kosten, die
unabhängig von den neuen Anforderungen anfallen und die aus dem Zustand des
Gebäudes resultieren.
C außerhalb des
betrachteten räumlichen Bereiches anfallende Kosten, z. B. Trennung Lösch- und
Trinkwassernetze, Brandmeldeanlage.
D Kosten für z. B.
zentrale Anlagentechnik, die nicht direkt umgesetzt werden müssen und somit evtl.
zurückgestellt werden können.
Die Kosten dieser vier
Kategorien wurden weiter aufgeteilt nach groben Maßnahmenbereichen wie
Lichthöfe, Fassaden, Dachsanierung, Aufstockung, etc.
Für das Rathauszentrum 1
im 1. Obergeschoss und das Rathauszentrum 2 vom Erdgeschoss bis zum 2.
Obergeschoss werden auf dem Stand einer Kostenschätzung in den o. g. Kategorien
A und B für die Kostengruppen 300 (Bauwerk-Baukonstruktionen) und 400 (Bauwerk-Technische
Ausrüstung) und 700 (Baunebenkosten) Kosten in Höhe von ca. 13,5 Mio. € ermittelt.
Anlagen:
Anlage 1: Erläuterungsbericht
Anlage 2: Aufgabenstellung
Anlage 3: Städtebauliche
Vorgabe
Anlage 4: Konzept
Anlage 5: Planung
Anlage 6: Flächen
Anlage 7: Zeit
Anlage 8: Kosten