Modul „Nahmobilität / Radverkehrskonzept" - Radwegemaßnahmen 2023
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I.
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die
angeregten Ergänzungsanträge in die Maßnahmenliste der Ergänzungsanträge (siehe
Anlagen 3.1 bis 3.3) aufzunehmen.
II. Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zum Sachstand zum Modul „Nahmobilität / Radverkehrskonzept“ der Radwegemaßnahmen 2023 zur Kenntnis und beschließt die Maßnahmenliste für das Jahr 2023 (siehe Anlagen 4.1 bis 4.3)
Begründung:
1.
Anlass
Der Rat der
Stadt Rheine hat am 31.03.2020 dem im StUK gefassten Beschluss (Vorlage 053/20
vom 05.02.2020) zugestimmt und beschlossen, das vorgelegte Radverkehrskonzept
als Grundlage für künftige Entscheidungen der Stadtentwicklung heranzuziehen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die benannten Maßnahmen
umzusetzen bzw. soweit erforderlich die Planungen den zuständigen politischen
Gremien vorzulegen.
Mit der
Vorlage 505/20 „Erstellung eines Kommunalen Modularen Mobilitätskonzeptes KOMM“
ist dem Bau- und Mobilitätsausschuss in der Sitzung am 17.12.2020 der Aufbau
eines Kommunalen Modularen Mobilitätskonzeptes vorgestellt worden. Ziel des
modular aufgebauten Mobilitätskonzepts KOMM ist es, eine sowohl kurz- als auch
mittel- bis langfristig wirkende und integriert angelegte Strategie zur
Steuerung des Mobilitätsverhaltens und des Verkehrs in der Stadt Rheine zu
formulieren und den Grundstein für Maßnahmen zu legen. In diese Grundstruktur
sind auch die Umsetzungsmaßnahmen aus dem Radverkehrskonzept eingebettet.
Mit der
Vorlage 606/21 ist im Bau-und Mobilitätsausschuss vom 24.11.2021 der zweite
Sachstandsbericht vorgelegt worden, in dem die bereits umgesetzten und
geplanten Maßnahmen vorgestellt worden sind.
In dieser
Vorlage wird nun der dritte Sachstandsbericht vorgelegt. Zur Abstimmung der
geplanten Maßnahmen ist am 27.10.2022 der Arbeitskreis Radverkehr, der sich in
vergleichbarer Form bereits im Zuge der Erstellung des Radverkehrskonzeptes
zusammengefunden hatte, zusammengekommen, um über die Maßnahmen zu beraten und
die Ergebnisse in die Fraktionen zu spiegeln, so dass nun der Bau- und
Mobilitätsausschuss hierzu einen Beschluss fassen kann.
Im
Arbeitskreis Radverkehr wurde zunächst über die zusätzlichen Anträge zur Verbesserung
der Radverkehrsinfrastruktur beraten, ob diese in die Maßnahmenliste
aufgenommen werden sollten, und zu welchem Zeitpunkt eine Umsetzung in Abwägung
zu den bereits bestehenden Maßnahmen erfolgen sollte.
Von den zehn
Anregungen an Knotenpunkten sind acht aufgenommen, sieben in 2023 und eine in
2024 (siehe Anlage 2.1 und Anlage 3.1).
Von den elf
Anregungen an Radverkehrsanlagen sind zehn aufgenommen, sechs in 2023, eine für
2024 und drei ohne Umsetzungsjahr (siehe Anlage 2.2 und Anlage 3.2). Eine weitere Anregung (RV_E25) zur
Verbesserung der Radverkehrssituation, wurde in der Sitzung diskutiert, in die
Maßnameliste aufgenommen, jedoch nicht projektiert und der
Prioritätsstufe 3 zugeordnet (siehe
Anlage 7).
Bei
flankierenden Maßnahmen gab es ebenfalls eine Anregung. Diese wurde in die
Maßnahmenliste aufgenommen und der Prioritätsstufe 3 zugeordnet. Aus Gründen
der aktuellen Haushaltslage soll die Maßnahme jedoch 2024 umgesetzt werden.
Weiterhin
wurde ein Gesamtübersichtsplan der Maßnahmen an Radverkehrsanlagen und
Knotenpunkten (siehe Anlage 1) sowie die Lagepläne zu den jeweiligen
Ergänzungsanträgen (Anlage 2.1 bis 2.2) vorgestellt. Anschließend wurden der
Übersichtsplan Bearbeitungstand (siehe Anlage 6), sowie die tabellarische
Auflistung der bereits fertiggestellten, sich in Bearbeitung für 2022/2023
befindenden und für 2023/2024 projektierte Maßnahmen erläutert (siehe Anlagen
5.1 bis 5.3).
Somit sind
zurzeit von den insgesamt 200 Maßnahmen bereits 59 Maßnahmen umgesetzt und 17
Maßnahmen in der Bearbeitung. Für 2023/2024 sind 77 Maßnahmen projektiert.
Die
Maßnahmenliste bildet aktuell und künftig nicht alle Maßnahmen ab, da vielfach
kleinere Maßnahmen, die grundsätzlich über das Radverkehrskonzept bereits
beschlossen worden sind (z.B. Umbau von Pollern, Umlaufsperren,
Radwegeschäden), sich in der laufenden Umsetzung befinden und nicht gesondert
beschlossen werden.
Die
Maßnahmen, die einer genaueren Planung bedürfen, werden im Bau- und
Mobilitätsausschuss nach Vorliegen dieser Planungen zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Die
vorgelegte Maßnahmenliste soll insbesondere das zur Planung vorgesehene Jahr
abbilden – die Umsetzung kann sich unter Umständen noch verschieben.
2.
Begründung zu nicht aufgenommenen Ergänzungsanträgen
2.1. „Rundum-Grün an allen Fußgänger-
und Radverkehrsanlagen am Ring“
Im Bau- und
Mobilitätsausschuss vom 08.09.2022 (306/22) ist der Antrag „Rundumgrün an allen
Fußgänger- und Radverkehrsanlagen am Ring“ der Fraktion Die Linke zur
Verbesserung des Radverkehrs (Anlage 10) eingegangen und wird bei den
Ergänzungsanträgen zum Radverkehrskonzept unter der Bezeichnung KN_E46 geführt.
Es wurde im
AK-Radverkehr einstimmig beschlossen, dass dieser Ergänzungsantrag nicht in die
Maßnahmenliste aufgenommen werden soll (siehe Anlage 7).
Begründung:
Nach den
Richtlinien für Lichtsignalanlagen kann das Rundum Grün an Knotenpunkten mit
starkem Fußgängerverkehr und geringem Kfz-Verkehr angewendet werden.
Die Fußgänger
erhalten so an allen Furten gleichzeitig eine Freigabezeit. Somit stehen alle
Kfz-Signale auf Rot, so dass eine mögliche Gefährdung von Fußgängern /
Radfahrer durch abbiegende Kraftfahrzeuge vermieden werden kann.
Allerdings
bedingt diese Programmierung, dass eine eigenständige Phase im Signalprogramm
hinterlegt ist, so dass für die übrigen Freigabezeiten weniger Grün zu vergeben
ist. Daher wird in den Richtlinien auch von der Einrichtung dieser Schaltung an
Kreuzungen mit geringem Kfz-Verkehr gesprochen.
In Rheine ist
dieses Rundum-Grün an den Kreuzungen Kardinal-Galen-Ring/Bahnhofstraße und
Bahnhofstraße/Lindenstraße eingerichtet. Auch wenn hier die Kfz-Belastungen
recht hoch sind, hat man sich auf Grund der hier besonders starken
Fußgängerströme in der Vergangenheit gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde
und der Polizei für ein Rundumgrün entschieden.
Eine
Umsetzung dieses Programmes auf den gesamten Ring würde den Verkehr bzw. die
Grün-Koordinierung auf dem Ring zum Kollaps bringen.
Zudem ist so
ein gleichzeitiges Freigeben von Kraftfahrzeugen und parallel verlaufenden Fußgänger-Radfahrerfurten
nicht mehr möglich, so dass auch die Grünzeiten der Radfahrer insgesamt
geringer werden.
In Abstimmung
mit dem Straßenbaulastträger werden allerding in 2023 die Anlagen des Ringes,
die eine Dreiecksinsel besitzen, dahingehend überprüft, ob hier eine optimierte
Freigabe des Radfahrers/Fußgängers durch Änderung der Schaltung möglich ist.
2.2. „Roteinfärbung der Fahrradspuren an
den Kreuzungen des Ringes“
Im Bau- und
Mobilitätsausschuss vom 08.09.2022 (306/22) ist der Antrag „Roteinfärbung der
Fahrradspuren an den Kreuzungen des Ringes“ der Fraktion Die Linke zur
Verbesserung des Radverkehrs (Anlage 11) eingegangen und wird bei den
Ergänzungsanträgen zum Radverkehrskonzept unter der Bezeichnung KN_E47 geführt.
Es wurde im
AK-Radverkehr einstimmig beschlossen, dass dieser Ergänzungsantrag nicht in die
Maßnahmenliste aufgenommen werden soll (siehe Anlage 7).
Begründung:
In
vergangenen Terminen mit anderen Straßenbaulastträgern, Straßenverkehrsbehörden
und der Unfallkommission des Kreises Steinfurt, wird immer wieder auf den
zurückhaltenden Einsatz von Roteinfärbungen hingewiesen. Dies sollte nur an
gefährlichen Stellen von Radwegen eingesetzt werden. Die Kreuzungen des Ringes
sind bereits durch die Signalisierung gesichert, die Furten sind markiert und
an einigen Kreuzungen, z. B. im Bereich der Hansaallee sind die Radwegefurten
in Rot (rotes Pflaster) kenntlich gemacht.
Da bis auf
die Hansaallee alle anderen Kreuzungen in anderer Baulast sind und der
Baulastträger über eine Roteinfärbung entscheidet, kann diese Anregung nicht
pauschaliert umgesetzt werden. Daher ist diese Anregung nicht in die
Ergänzungsliste aufgenommen worden.
Dennoch wird
in Einzelfällen mit der Straßenverkehrsbehörde und dem jeweiligen Baulastträger
weiterhin über die Notwendigkeit einer Rotmarkierung beraten. So sind z. B. aus
den Empfehlungen der Unfallkommission die Radwegefurten am Kreisverkehr
Neuenkirchener Straße/Sassestraße in rot markiert worden. Baulastträger ist
hier der Kreis Steinfurt.
2.3 „Bahntunnel zwischen Leugermannstraße
und Münsterlanddamm
Von einer
Bürgergruppe wurde angeregt, im Bereich des Wendehammers der Leugermannstraße
eine Radwegeverbindung zum nördlich gelegenen Radweg am Münsterlanddamm (B 481)
anzulegen. In diesem Abschnitt befindet sich die aufgeständerte Bahnanlage, die
hier unterquert werden könnte.
Es wurde im
AK-Radverkehr einstimmig beschlossen, dass dieser Ergänzungsantrag nicht in die
Maßnahmenliste aufgenommen werden soll.
Begründung:
Mit Bau eines
derartigen Radweges kann in der Tat eine Verbindung mit Unterquerung der
Bahnanlage geschaffen werden. Allerdings ist dies nur mit sehr viel Aufwand
möglich, da hier größere Höhenunterschiede überwunden werden müssen. So ist
nach Bahnquerung eine Rampe in Richtung Münsterlanddamm zu errichten. Ebenso
sind unterhalb des Bahnbauwerkes umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich, um
hier einen Radweg bauen zu können.
Eine so
beschriebene Verbindung würde lediglich an die B 481 anschließen. Mit Fahrtziel
der neu erstellten Unterführung am Hörstkamp müsste man dann zunächst die B 481
in Richtung des Staelskottenweges befahren, um dann dort die Ampel zu nutzen,
um den Staelskottenweg weiter in Richtung Hörstkamp zu befahren.
Vor dem
Hintergrund, dass der Bahnradweg bereits heute im nord-östlichen Bereich an den
Staelskottenweg anschließt, scheint der Vorteil einer neuen Verbindung an die
B481 nicht maßgebend. Zudem wird voraussichtlich in 2026 im Zuge der Errichtung
der Querspange eine Anbindung des Bahnradweges an die B 481 erfolgen, so dass auch
hier der Radweg entlang der B 481 genutzt werden könnte.
3.
Erläuterungen zu besonderen Projekten
3.1. Lorentunnel
Seit einigen
Jahren ist die Stadt Rheine bestrebt, den ehemaligen Lorentunnel, der die
Bahnanlage der DB im Bereich der Schorlemer Straße / Sandhövelstraße
unterquert, für den Rad- und Fußverkehr zu reaktivieren. Im aktuellen
Radverkehrskonzept ist die Reaktivierung/Ertüchtigung des bestehenden Tunnels
enthalten.
In der
weiteren Planung, unter Einbindung der DB Netz AG, ist nun eine baufachtechnische
Beurteilung des bestehenden Bauwerkes (Lorentunnel) und eine Alternativplanung
mit zwei Standort-Varianten durch das Büro Wesselmann und Brune aus Münster
erfolgt (Anlage 9).
Beurteilung
zur Nutzung des bestehenden Bauwerkes:
Die inneren
Abmessungen des Bauwerkes eignen sich nicht für eine uneingeschränkte Nutzung
als Radwegeverbindung. Weder die lichte Breite noch die Höhe sind für Radfahrer
im Begegnungsverkehr geeignet. Auch wenn für Fußgänger oder das Rad schiebende
Radfahrer die Höhe ausreichend wäre, so ist die Breite für eine Begegnung nach
den Empfehlungen für Gehwege zu gering.
Der Zustand
des Bauwerks erfordert bei Nutzung als Wegeverbindung insgesamt eine
umfangreiche Instandsetzung, die bei der eingeschränkten Nutzung als nicht
wirtschaftlich eingestuft wird.
Da die Bahn
zurzeit selber das Bauwerk nicht benötigt, wäre hier auch der ersatzlose
Rückbau denkbar.
Alternativplanung:
Wollte man
eine für den Radverkehr adäquate Bahnquerung erstellen, so wäre ein Neubau
eines Bauwerkes erforderlich, das vergleichbar mit der Bahnquerung Hörstkamp
wäre. Hierfür sind grundsätzlich zwei Standorte möglich (Anlage 8):
1.
Variante 1: Standort am bestehenden Bauwerk
/Ersatzneubau
In diesem Fall würde an gleicher Stelle des Lorentunnels ein neues Bauwerk
entstehen.
Die Trassierung erfolgt hier von der Sandhövelstraße kommend entlang der
Grundstücksgrenze zum Flurstück 60 in Richtung des Lorentunnels. Von dort
verschwenkt sich der Radweg in östliche Richtung, um dann an der Schorlemer
Straße angebunden zu werden.
Für diese Variante ist Grunderwerb erforderlich. Ebenfalls ist für den
Verschwenkbereich ein Abfangen des nördl. Bahndammes z. B. durch eine
L-Steinwand erforderlich. Allerdings kann, nach aktuellem Stand, hier auf ein
Planfeststellungsverfahren, verzichtet werden, da es sich um einen Ersatzneubau
an gleicher Stelle handelt.
2.
Variante 2: Standort östlich des bestehenden
Bauwerks
Bei dieser Variante ist kein Grunderwerb erforderlich. Die Trassierung
erfolgt in direkter geradliniger Verbindung der Straßen Im Ossenpohl –
Schorlemer Straße, so dass der Radweg nicht verschwenkt werden muss. Ebenso
rückt bei dieser Variante die Radwegeführung weiter von den westlich gelegenen
Bestandswohngebäuden ab.
Nachteilig wirkt sich hier der neue Standort aus, da ein
Planfeststellungs-/ Plangenehmigungsverfahren erforderlich sein wird.
Weiteres
Vorgehen:
Die
Verwaltung schlägt vor, den bestehenden Lorentunnel nicht zu ertüchtigen,
sondern einen Neubau weiterzuverfolgen, für den zurzeit eine Förderung in Aussicht
gestellt werden kann.
Da in der
Variante 2 kein Grunderwerb erforderlich ist und die Trassierung Vorteile
bringt, sollten für diese Variante die weiteren Planungsschritte eingeleitet
werden.
Der
Arbeitskreis Radverkehr hat dem Vorschlag der Verwaltung, keine Ertüchtigung,
wie es bisher im Radverkehrskonzept geschrieben stand, sondern einen Neubau
vorzusehen und hier in die Planung einzusteigen, zugestimmt (siehe Anlage 7).
4.
Finanzierung
Für die
Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 Mittel in
Höhe von 500.000 EUR in den Projekten 53014-08002 und 53014-846 veranschlagt
worden.
5.
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Die Umsetzung der
im Konzept aufgeführten Maßnahmen stellen eine zentrale Klimaschutzförderung
dar und unterstützt somit nachhaltig die Klimaschutzziele der Stadt Rheine. Mit
der verstärkten Förderung des Radverkehrs setzt die Stadt Rheine Anreize zur
Nutzung eines gesundheitsfördernden, umwelt- und klimafreundlichen
Verkehrsmittels. Die Attraktivität des Radverkehrs wird gesteigert und es
werden Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr geschaffen. Das
Fahrradfahren wird komfortabler und sicherer gestaltet. Die Mobilität der
Bevölkerung wird gesichert und verbessert, was zur Steigerung der
Lebensqualität, wie auch der Gesundheit der Bevölkerung führt. Diese Aspekte
tragen dazu bei, dass die Motivation mit dem Fahrrad - statt mit dem Auto - zu
fahren, erheblich gesteigert wird.
Anlagen:
Anlage 1: Gesamtübersichtsplan aller Maßnahmen an Knotenpunkten und Radverkehrsanlagen
Anlage 2.1: Lagepläne zu den Ergänzungsanträgen an Knotenpunkten
Anlage 2.2: Lagepläne zu den Ergänzungsanträgen an Radverkehrsmaßnahmen
Anlage 3.1: Tabelle Ergänzungsanträge an Knotenpunkten
Anlage 3.2: Tabelle Ergänzungsanträge an Radverkehrsanlagen
Anlage 3.3: Tabelle Ergänzungsanträge an flankierenden Maßnahmen
Anlage 4.1: Tabelle Maßnahmen an Knotenpunkten in Bearbeitung 2022/2023 und projektiert 2023/2024
Anlage 4.2: Tabelle Maßnahmen an Radverkehrsanlagen in Bearbeitung 2022/2023 und projektiert 2023/2024
Anlage 4.3: Tabelle Maßnahmen an flankierenden Maßnahmen in Bearbeitung 2022/2023 und projektiert 2023/2024
Anlage 5.1: Tabelle Maßnahmen an Knotenpunkten fertiggestellt, in Bearbeitung 2022/2023 und projektiert 2023/2024
Anlage 5.2: Tabelle Maßnahmen an Radverkehrsanlagen fertiggestellt, in Bearbeitung 2022/2023 und projektiert 2023/2024
Anlage 5.3: Tabelle Maßnahmen an flankierenden Maßnahmen fertiggestellt, in Bearbeitung 2022/2023 und projektiert 2023/2024
Anlage 6: Übersichtsplan Bearbeitungstand
Anlage 7: Protokoll zu Arbeitskreis Radverkehr vom 27.10.2022
Anlage 8: Lageplan Lorentunnel
Anlage 9: Erläuterungsbericht Lorentunnel
Anlage 10: Antrag optimierte Steuerung des Fußgänger- und Radverkehrs am Ring
Anlage 11: Antrag Roteinfärbung der Fahrradspuren
Anlage 12: Antrag Verbindung der Radwege Felsenstraße und Nienbergstraße / Wieck-
straße